AW: schriftliche Einladung in die Schweiz
meinst du die hochzeit?? oder unser honeymoon? hochzeit kein problem, da ich halbe türkin bin, also family in der türkei regelt das.......und honeymoon, jaaa viel arbeit.....ich bin reiseverkehrskauffrau und kann meine eigene weltreise buchen :razz:
heisst aber so viel, er hat nicht die geringsten vorteile mit einer deutschen verheiratet zu sein??? ausser das er leichte mal nach deutschland reisen darf??? denn hier leben wollen wir nicht....
Noch einmal:
- bei einer Heirat gibt es ein FZF ... vermutlich zu Dir nach Deutschland, wenn Du dann - vorzugsweise zu jenem Zeitpunkt - dort einen Wohnsitz hast bzw. haben wirst.
- Mit einer Aufenthaltsbewilligung in D kann er sich visumsfrei zu Besuchszwecken in den Schengenstaaten aufhalten (max. 90 Tage innerhalb von 6 Monaten). Eine Aufenthaltsbewilligung - nicht nur in D - bedeutet aber auch, dass der Lebensmittelpunkt dort sein muss. Auslandsaufenthalten sind unbedingt und zwingend - mit der zuständigen ABH dann zu gegebener Zeit zu klären !!
- Da ihr nicht in D leben wollt, müsst Ihr dann halt schauen, was die Bestimmungen des Staates, wo Ihr leben wollt, sagen. Und noch einmal: klären.. klären, klären. Hieb und Stichfest. Auch im Zusammenhang mit der Aufenthaltsbewilligung und Lebensmittelpunkt - wie oben beschrieben.
- Nicht alle Staaten der EU sind Mitglied von Schengen (z.B. UK, Irland). Will bedeuten, es bedarf eines Visums trotz Ehegatte einer Deutschen.
- Weltweit hat jeder Staat eigene Vorschriften und Gesetze. Die Weltreise muss also gut geplant werden, so dass dann entsprechend die Visa (Mehrzahl) rechtzeitig und vorgängig eingeholt werden können. Glauben nützt da nichts, Wissen muss man in solchen Fälen.
Und noch einmal: Weltreise = länger weg = Klärung mit der ABH und Bescheinigung für längeren Auslandaufenthalt einholen. Sonst ist der Aufenthaltsitel im schlechtesten Fall einfach weg... unwiderruflich in der Regel.
- Es gibt das Freizügigkeitsrecht EU / Schengen (die Schweiz ist nicht EU, aber Schengenstaat). Ein Aufenthalt von Dir in der CH und verheiratet, könnte bedeuten, dass er die Freizügigkeit von Dir ableiten kann. Mehr dazu in den entsprechenden Gesetzestexten nachlesen.
Irgend wann, nach ein paar Jahren Ehe (genaues ebenfalls in den Gesetzestexten nachlesen), könnte er dann die D Staatsbürgerschaft beantragen. Aber Achtung: zur Zeit bedeutet dies für ein TR Staatsbürger, dass er zuerst die TR Staatsbürgerschaft aufgeben muss. Auch dazu sind genügend Gesetzestexte zu finden, Richtlinien, Ausnahmen, etc. pp. Die musst Du jetzt nicht lesen, wer weiss, wie dies in ein paar Jahren aussieht.
Gute Planung und Verständnis bzw. Lesen von Bestimmungen und Richtlinien, Gesetzen ist eine Grundvoraussetzung. Informationen - Falschinformationen - aus irgend welchen Foren zu beschaffen - gehören nicht dazu. Fehlinformationen führen zu Zeitverlust und Schwierigkeiten.
Es ist leider so. Mit einem Partner / Ehemann aus einem sogenannten Drittstaat kann man nicht wie man gerade Lust hat. Gute Planung und ev. Verzicht auf gewisse Dinge sind notwendig.
Gruss, VanArarat
PS: wegen FZF ... und Du "halbe" Türkin bist. Unter gewissen Umständen könnte - könnte - eine Regelausnahme der Fall sein. Bedeutet: es ist Dir aufgrund der Tatsache, dass Du "halbe" Türkin bist zugemutet werden, dass Du mit Deinem Ehemann durchaus in der Türkei leben kannst, deutsche Staatsbürgerschaft hin oder her. Wie gesagt, KÖNNTE. Darum noch einmal. Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete.. wie man so schön sagt.