sex während ramadan

sharif

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frage: wenn man während dem ramadan sex hat und sagt, man fastet an diesem tag nicht (holt den tag dann nach). was ist dann? und wo kann ich es nachlesen?

was ist, wenn man es an 2 oder 3 verschiedenen tagen tut?
 

sharif

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AW: sex während ramadan

wo hast du das gelesen?

und wann muss man 60 tage nachholen, wenn man was falsch gemacht hat?
 

Soledad

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AW: sex während ramadan

sithnoppe hat schon recht. sex ist nach sonnenuntergang/dem iftar erlaubt. genauso wie essen, trinken, rauchen, etc...

das mit den 60 tagen ist ein ganz anderes kapitel.
wenn man nicht fastet, weil man wirklich körperlich nicht in der lage dazu ist, dann soll man als erstes aufrichtige reue gegenüber dem allmächtigen zeigen, da er die fehler der menschen vergibt.
dann ist man dazu verplichtet 60 tage im ausgleich ohne unterbrechung zu fasten.
wenn man dazu allerdings auch nicht in der lage ist, soll man 60 arme speisen. allerdings ist die bedingung dafür, dass man es mit dem 60-tage-fasten wenigstens versucht hat, um auch wirklich sühne zu zeigen.

so kenn ich das jedenfalls für absichtlich abgebrochenes fasten und einen absichtlich ausgelassenen fastentag.
ansonsten kenn ich die kaffara (= sühneleistung) für akut und chronisch kranke, die für jeden versäumten tag einen bedürftigen ernähren sollen.
 

armut

Member
AW: sex während ramadan

ich glaub ich muss dir widersprechen, was die 60 tage angeht.
wenn man krank ist oder körperlich nicht in der lage (schwangerschaft, periode, usw) ist es nur der eine tag der nachgeholt werden muss.

wenn man aber aus willkür (kein bock, bock auf sex gehabt, hunger gehabt) das fasten unterbricht oder gar nicht erst fastet, dann müssen die 60 tage gefastet werden.
 

scusi

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AW: sex während ramadan

Es ist Pflicht zu fasten und sollte nicht einfach mal so unterbrochen werden.:roll:

Wenn die Frau ihre Regel hat ist es etwas anderes, da werden die ausgelassenen Tage später nach gefastet.
 

Soledad

Member
AW: sex während ramadan

ich glaub ich muss dir widersprechen, was die 60 tage angeht.
wenn man krank ist oder körperlich nicht in der lage (schwangerschaft, periode, usw) ist es nur der eine tag der nachgeholt werden muss.

wenn man aber aus willkür (kein bock, bock auf sex gehabt, hunger gehabt) das fasten unterbricht oder gar nicht erst fastet, dann müssen die 60 tage gefastet werden.
sorry, hab mich falsch ausgedrückt. das mit den 60 tagen sühnefasten und generell der sühneleistung nennt sich kaffara (wie oben bereits erklärt = 60 tage fasten oder 60 bedürftige ernähren).
wie du es selbst schon gesagt hast, wenn man keinen bock hat auf ramadan oder der meinung ist, dass man durch die arbeit nicht fähig ist, etc. tritt die kaffara in kraft.

wenn kranke, alte oder schwangere nicht fasten, weil sie körperlich nicht in der lage dazu sind, nennt sich das dann fidya, was sich mit fastenersatzleistung übersetzen lässt.
hier kann man dann für den nichtgefasteten tag einen armen speisen (etwa 6 euro pro tag). so viel jedenfalls zum entschuldigt verpassten fasten, wo nachfasten keine option mehr ist.
 

sabareeshan

Active Member
AW: sex während ramadan

aber sex während ramadan ist doch nur mit dem ehepartner/in erlaubt und natürlich erst nach sonnenuntergang bzw. vor sonnenaufgang

und ich denke weil man bock auf sex hat ist es kein grund das fasten zu unterbrechen ich bin der meinung ganz oder garnicht denn wenn ich nur halbherzig faste ist der sinn des fastens nicht gegeben
 
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