Yaso2.0
Well-Known Member
Wenn ich das noch zusammen bekomme gerne, ist aber länger her.
Man sollte rechtzeitig einen Anwartschaftsausgleich bei der Rentenanstalt beantragen. Das ist dem Ehepartner zu empfehlen, der während der Ehe weniger oder gar nicht gearbeitet hat und weniger in die Rente eingezahlt hat. Später könnte es Probleme geben und es kann sogar zu Klagen kommen.
Soweit mir bekannt ist, muss man den Antrag dafür nicht stellen.
In TR wird gefragt,ob einer der Partner einen Anspruch erhebt, wenn ja, wird das eingeleitet. Wenn nicht, dann passiert nix.
In DE wirst du Zwecks Anwartschaft nicht gefragt, da man keine Entscheidungsbefugnis hat.
Meine Schwester hat 51 Cent Anwartschaften von ihrem Ex übertragen bekommen. Bei der Verhandlung hat sie gesagt, dass sie die nicht haben möchte. Der Richter hat gesagt, dass man das nicht ablehnen kann, obwohl sogar der Aufwand fürs übertragen in ihrem Fall ja deutlich höher ist.