Vaterschaftsanerkennung

Angel0102

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Kürzlich habe ich hier ein Thread gelesen, was mich etwas nachdenklich udn ängstlich gemacht hat. Es ging unter anderem darum, dass einige ausländische Väter Ihre Kinder den Müttern einfach wegnehmen, weil sie der Meinung sind es sei Ihr Recht, da die Kinder zu dem Vater gehören usw.

Mein Problem ist folgendes:

Ich werde Anfang kommenden Jahres auch Mama werden. Der Papa möchte die Vaterschaft anerkennen und wünscht sich gleichzeitig, dass sein Nachwuchs seinen Nachnamen bekommt. An sich ist das alles kein Problem. Ich könnte sogar das alleinige Sorgerecht behalten. Was mir sehr wichtig ist solange wie er nicht in De wohnen will.
Nachteil nach deutschem Recht wäre nur, wenn wir mal nichts mehr miteinander zu tun haben wollen bzw sich unsere Wege aus irgendwelchen Gründen trennen würden, dass das Kind, den Namen nicht mehr los wird, selbst wenn ich einen anderen Mann heiraten würde oder was auch immer. .

Nun frage ich mich aber folgendes:

Welche Rechte habe die Väter in der Türkei, wenn Sie dort die Vaterschaft anerkannt haben und die Kinder Ihren Nachnamen haben?

Da das Kind in Deutschland geboren wird, hat die Türkei bzw auch der Vater sich an das deutsche Recht zu halten oder trifft für ihn das türkische Recht zu?

Wenn ich jetzt zum Beispiel mit dem Kind in der Türkei wäre, könnte er mir verbieten, dass Kind mit zurückzunehmen? (Ich hoffe natürlich nicht das das niemals eintrifft.)

Aber bevor ich die Vaterschaft anerkenne und mich eventuell dazu entschließe dem Kind den Nachnamen seines Vaters zu geben, möchte ich genau wissen, auf was ich mich einlasse, wenn es schief laufen sollte. Habe mir nämlich sagen lassen, das so einige Staaten und auch Väter die deutschen Rechte nicht sehr ernst nehmen und ganz willkürlich und nicht zimperlich handeln.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Vaterschaftsanerkennung

Die Antworten dazu würden mich auch brennend interessieren, leider weiß ich keine davon.

Hast Du schon mal beim Jugendamt nachgefragt? Vielleicht auch beim Ausländeramt ??

Übrigens: Alles Gute für Deine Schwangerschaft !
 

Christiane

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AW: Vaterschaftsanerkennung

Beim Jugendamt bekommst Du genaue Auskunft. Lass Dir einen Termin
geben und Dich ausführlich beraten für Deine Situation.
 

Karinchen

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AW: Vaterschaftsanerkennung

Das hört sich zwar blöd an aber ich musste die Mutterschaft anerkennen,der Vater meiner Kinder ist Italiener..Das wurde wohl so bei Kindern gemacht die einen Vater anderer Nationalität haben.Das ist aber nun auch schon 21 Jahre her..:shock:
Wie es gehandhabt wird,am besten wie Christiane schon meint, beim Jungendamt informieren und sich beraten lassen...
Alles Gute für Deine Schwangerschaft..:-D
 

Angel0102

New Member
AW: Vaterschaftsanerkennung

Beim Jugendamt bekommst Du genaue Auskunft. Lass Dir einen Termin
geben und Dich ausführlich beraten für Deine Situation.

Ich war bereits beim Jugendamt. Dort konnte man mir nicht weiterhelfen, da man die türksichen Gestze nicht kennt.

Man er klärte mir nur, dass der Kindsvater mit einigen Unterlagen von mir, zum deutschen Konsulat gehen kann und er dort die Vaterschaft anerkennen kann. Das deutsche Konsulat schickt dann die Unterlagen an mein zuständiges Jugenamt. Sofern ich dann der Vaterschaft zustimme, kann er in der Türkei bekanntgeben, dass er vater ist und das Kind anmelden.

Bezüglich der Namensgebung musste ich zum Standesamt. Dort erklärte man mir, dass man dieses kostenlos bis 5 Jahre nach der Geburt machen kann, sofern die Vaterschaft von den Eltern beiderseits anerkannt wurde. Allerdings hat man mir davon dringlichst abgeraten, dieses solange wir nicht verheiratet sind zu tun. Denn die Namensänderung ist nicht rückgängig zumachen, wenn man sich trennt.

Kurz um, die Behörden in meiner Stadt waren, was das türksche Recht betrifft, keine Hilfe. Niemand geht sich damit aus. Man empfahl mir einen Anwalt aufzusuchen, der sich mit sowas auskennt. Nur woher nehmen, ich kenne keinen. Und auf Grund mangelnder Ausländerzahlen, 3% in meiner Gegend, hat sich auch noch niemand hier angesiedelt.
 

Farina

Well-Known Member
AW: Vaterschaftsanerkennung

Bezüglich der Namensgebung musste ich zum Standesamt. Dort erklärte man mir, dass man dieses kostenlos bis 5 Jahre nach der Geburt machen kann, sofern die Vaterschaft von den Eltern beiderseits anerkannt wurde. Allerdings hat man mir davon dringlichst abgeraten, dieses solange wir nicht verheiratet sind zu tun. Denn die Namensänderung ist nicht rückgängig zumachen, wenn man sich trennt.

Das war auch mein erster Gedanke dazu. Ich sehe nur Nachteile. Stell dir vor, wie oft du irgendwo (Behörde, Schule, Bank, Versicherung usw.) deinen Namen und den deines Kindes nennen und höchstwahrscheinlich buchstabieren musst! Für dein Kind selbst sehe ich auch keinen Vorteil, wenn es einen anderen Namen als seine Mutter trägt.

Solltet ihr später heiraten, könnt ihr immer noch alle einen einheitlichen Familiennamen annehmen.

Habt ihr denn vor, noch zu heiraten?
 
S

Solipsist

Guest
AW: Vaterschaftsanerkennung

Welche Rechte habe die Väter in der Türkei, wenn Sie dort die Vaterschaft anerkannt haben und die Kinder Ihren Nachnamen haben?

Ganz normale die sie hier haben. Das Kind wird bei ihm eingetragen, aber ob es die sozialen Rechte vom Vater nutzen kann weiss ich nicht, da das Kind deutsch ist. Aber da ihr nicht verheiratet seit hat er nach türkischem Recht automatisch kein Sorgerecht auch mit Anerkennung.

Da das Kind in Deutschland geboren wird, hat die Türkei bzw auch der Vater sich an das deutsche Recht zu halten oder trifft für ihn das türkische Recht zu?

Wenn das Kind nur einen Deutschen Pass hat übt der Vater seine Versorgung nach deutschem Recht. Sollte es beide Nationalitaeten haben, gelten beide Rechte. Für den Vater gilt das türkische Recht. Wird aber sehr verwirrend sein für beide Parteien und Laender. Türkei gibt das Sorgerecht nur einem Elternteil, Deutschland beiden. Versuche das alleinige Sorgerecht zu bekommen, dann ist es einfacher.
Der Vater wird das Recht haben das Deutschland ihm gibt wenn das Kind in deutschland ist, und das Recht die Türkei ihm gibt wenn das Kind sich auf dem türkischen Boden auhaelt. Durch das Kind hat der Vater das Recht nach Deutschland zu kommen (Familienzusammeführung zum Kind) und dafür braucht er kein A1 Testresultat.

Wenn ich jetzt zum Beispiel mit dem Kind in der Türkei wäre, könnte er mir verbieten, dass Kind mit zurückzunehmen? (Ich hoffe natürlich nicht das das niemals eintrifft.)

Nein. Das ist sehr schwer. Der Vater muss erst zum Gericht gehen, einen guten Grund angeben dass das Kind in Gefahr ist oder dass du als Mutter nicht gut genug bist. Das muss er beweisen. Ein Verfahren (velayetin nezdi davası) wird dann anfangen (wenn es akzeptiert wird, und das braucht wie gesagt einen plausiblen Grund) um das Sorgerecht zum anderen Elternteil zu übertragen. Wenn es anfaengt kann er sagen es besteht Gefahr dass das Kind entführt wird waehrend dem Prozess, es wird ein formales Bescheid geschickt zu Flughaefen und alle anderen Passkontrollen. Nur dann kannst du das Kind nicht aus dem Land rausbringen. So etwas dauert lange, wenn er anfaengt wenn du noch in Deutschland bist, wirst du schon Monate spaeter durch das türkische Konsulat Bescheid bekommen.
So ein Verfahren dauert Jahre im internationalen Recht und meistens verliert der Klaeger ohne handfeste Beweise.
Und sollte es zum Streit spaeter kommen, um sicher zu gehen kannst du sagen er soll kommen und das Kind sehen. Wie gesagt kann er es leicht wegen der Familienzusammenführung zum Kind Regelung.

Bitte frage auch bei info4alien nach.

Und ein Hinweis besonders für Sabine:
Der Vater kann das Kind nicht aus dem Land entführen solange das Kind im Pass der Mutter eingetragen ist. Verheiratet oder gemeinsames Sorgerecht ist egal. Wenn das Kind bei der Mutter eingetragen ist braucht der Vater eine notarielle Beglaubigung von der Mutter dass er es mit sich nehmen darf. Also keinen eigenen Pass austellen!
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Vaterschaftsanerkennung

Und ein Hinweis besonders für Sabine:
Der Vater kann das Kind nicht aus dem Land entführen solange das Kind im Pass der Mutter eingetragen ist. Verheiratet oder gemeinsames Sorgerecht ist egal. Wenn das Kind bei der Mutter eingetragen ist braucht der Vater eine notarielle Beglaubigung von der Mutter dass er es mit sich nehmen darf. Also keinen eigenen Pass austellen!

Bitte frage auch bei info4alien nach.

???

Uns wurde bei Geburt des Kindes gesagt, daß es NICHT mehr möglich ist das Kind in den Paß der Mutter ODER des Vaters eintragen zu lassen.

Das Kind braucht auf jeden Fall einen eigenen Paß.

Tja, und den hat sie nun :roll:
 
S

Solipsist

Guest
AW: Vaterschaftsanerkennung

???

Uns wurde bei Geburt des Kindes gesagt, daß es NICHT mehr möglich ist das Kind in den Paß der Mutter ODER des Vaters eintragen zu lassen.

Das Kind braucht auf jeden Fall einen eigenen Paß.

Tja, und den hat sie nun :roll:

Hmm, mein Kind ist bei mir eingetragen, aber das Gesetz hat sich dann geaendert. Schade. Dann ist es schwer leider...
 
S

Solipsist

Guest
AW: Vaterschaftsanerkennung

Bezüglich der Namensgebung musste ich zum Standesamt. Dort erklärte man mir, dass man dieses kostenlos bis 5 Jahre nach der Geburt machen kann, sofern die Vaterschaft von den Eltern beiderseits anerkannt wurde.

Das türkische Recht ist dem deutschen sehr aenlich. Zur Namensgebung. Sobald er das Kind anerkennt muss das Kind den Nachnamen vom Vater bekommen. Das kann sich nicth aendern, soweit ich weiss.
In der Türkei haettest du alleiniges Sorgerecht, hier wird geteilt, also wird es auch Wirkung in der Türkei haben. Probleme, probleme...
 
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