Vaterschaftsanerkennung

Angel0102

New Member
AW: Vaterschaftsanerkennung

Guten Morgen TTler

erst mal vielen Dank für Eure antworten. Die von solipsist haben mir schon etwas weitergeholfen. Daaaaaaaaaaaaaanke

Keine Sorge solange wir nicht verheiratet sind, werde ich schon dafür Sorgen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.

Mit dem Thema heiraten sieht es schwierig aus. Wer sich errinnern kann, wir hatten uns eigentlich getrennt, weil seine Familie es so wollte. Er hatte einfach keinen Ar*** in der Hose . Es konnte nur keine ahnen, dass ich genau in dieser Zeit als Höhepunkt schwanger werde......

Als ich ihm die Nachricht übermittelte, wollte er erst alle Zelten dort abbrechen, nach De kommen, heiraten usw.
Ich war dagegen, weil es mir auf lange Sicht nichts bringt jemanden an meiner seite zu haben, der von seiner eigenen Familie ausgeschlossen wird. Er würde hier nur leiden und nicht glücklich sein. Seine Familie vermissen und wahrscheinlich im nächsten besten Streit mir vorhalten, dass ich schuld bin. Ne darauf habe ich keine Lust. Er soll das erst mit seiner Familie klären

Aber eine Frage habe ich noch an solipsist. Du schreibst

Das türkische Recht ist dem deutschen sehr aenlich. Zur Namensgebung. Sobald er das Kind anerkennt muss das Kind den Nachnamen vom Vater bekommen. Das kann sich nicht aendern, soweit ich weiss.
In der Türkei haettest du alleiniges Sorgerecht, hier wird geteilt, also wird es auch Wirkung in der Türkei haben. Probleme, probleme...


Hat immer nur ein Elternteil in der Türkei, egal ob verheiratet oder nicht, dass Sorgerecht???
Hier in DE haben es ja beide, sofern sie verheiratet sind. Bei unverheirateten Paaren, hat es die Mutter alleine auch wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat.
Das Jugenamt sagte mir sogar, selbst wenn es eine Namensänderung geben würde, also das Kind den Namen des Vaters annimmt, muss es nicht bedeuten dass automatisch der Vater das halbe Sorgerecht hat. Damit muss die Mutter einverstanden sein. Ich war sehr irritiert, weil ich das im Internet ganz anders gelesen habe.

Achja Sabine, dass mit dem Kinderpass stimmt. Gibt es nur noch einzeln für das Kind.
 
S

Solipsist

Guest
AW: Vaterschaftsanerkennung

Angel, ich habe im net recherchiert. Entschuldigung ich dachte das türkische Recht wird auch verwendet, war falsch. Scheint nicht der Fall zu sein.
Hier wird es ausfürlich erklaert:
http://brasil-web.de/forum/29922-un...ilianer-sie-deutsche-umgekehrt-%E4hnlich.html

Auch in info4alien sagt man ausdrücklich, du bekommst das alleinige Sorgerecht und wenn du es teilen willst, musst du und der Vater eine Sorgerechtserklaerung abgeben. Das ist etwas ganz anderes als die Vaterschaftsanerkennung.
So, wenn er nur die Vaterschaft anerkennt, dann kann er durch FZF nicht kommen, er MUSS die Sorgerechtserklaerung haben.
Also, es gilt das deutsche Recht, du hast das Sorgerecht, und es ist nicht einfach das Sorgerecht anzufechten.
Mit Vaterschaftserkennung (nicht Vaterschaftserklaerung, das ist der andere Name für Sorgerechtserklaerung) hast du Recht auf Unterhalt, und das Kind kann erben. Mehr kann damit nicht gemacht werden von allem was ich gelesen habe.
Du könntest auch das Konsulat schreiben, die kennen sich aus mit beiden Rechten.

Und ja, in der Türkei hat immer nur ein Elternteil das Sorgerecht falls nicht verheiratet oder getrennt. Verheiratete Eltern teilen es.
 

Angel0102

New Member
AW: Vaterschaftsanerkennung

Angel, ich habe im net recherchiert. Entschuldigung ich dachte das türkische Recht wird auch verwendet, war falsch. Scheint nicht der Fall zu sein.
Hier wird es ausfürlich erklaert:
http://brasil-web.de/forum/29922-un...ilianer-sie-deutsche-umgekehrt-%E4hnlich.html.


Ich danke Dir, dass Du für mich weiter recherchiert hast. Echt lieb von Dir. Bin nun etwas schlauer. Aber ich werde sicher auch nochmal das Konsulat anschreiben. Guter Tipp, es geht geht hier schließlich um so einiges.......... lg
 
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