Vaterschaftsanerkennung

AW: Vaterschaftsanerkennung

Zumindest wenn er ins wehrfähige alter kommt sicher keine Vorteile. Dann geht die Aktion nämlich los mit Wehrdienst in der Türkei oder auch nicht. Das wird dann erstmal richtig kompliziert.

Die türkische Staatsangehörigkeit bekommt er nicht "automatisch". Dafür müssen die Eltern gemeinsam (so wurde es uns jedenfalls gesagt) zum türkischen Konsulat und müssen das dort gemeinsam beantragen. Zustehen würde dem Kind die türkische STB allerdings, da sein Vater Türke ist. Die Frage ist nur, will man das überhaupt und wozu ?

Unsere Tochter ist jetzt bald 3 und hat "nur" den deutschen Paß. Die Fahrerei zur nächstgelegenen türk. Botschaft haben wir immer noch nicht geschafft :redface: Allerdings braucht man bei einem Mädchen ja zum Glück keine Rücksicht auf die Militärgeschichte nehmen und hätte theoretisch keine Nachteile von einer doppelten STB.

genau so ist das, deswegen lassen wir später unseren sohn selbst entscheiden.
ob er die türkische staatsbürgerschaft haben möchte und damit auhc zum militär.
 

Jenna09

New Member
AW: Vaterschaftsanerkennung

Ich stelle gerade fest, wie kompliziert Du das alles machst. Unser Kind kommt ja auch in Kürze endlich zu Welt. Der Papa war auf der Botschaft und hat dort bereits vor Wochen die Vaterschhaft anerkannt und auch angegeben, dass der gewöhnliche Aufenthalt bei mir sein wird. Mit der Urkunde von der Botschaft bin ich zu meinem Jugenamt und habe die Vaterschaft bestätigt. Die Urkunde von der Vaterschaft wurde ihm dann zugeschickt. Wenn unser Kind geboren wird, steht er also automatisch auf der Geburtsurkunde. Mit dieser Geburtsurkunde geht er dann zu seinem Standesamt und lässt das Kind als sein Kind eintragen und fertig..

Darf ich hierzu etwas fragen... :roll:

Für die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt, muss der Vater dann automatisch zur Botschaft oder kann er auch dies bei seinem Standesamt angeben, um seinen Personregisterauszug MIT Kind zu bekommen?
Wir würden das nämlich auch gerne vor der Geburt (Juli) geklärt haben, damit wir nicht alles hin und herschicken müssen.

Auf folgende Frage hat die Botschaft mir etwas undeutlich geantwortet
(wie ich finde)

1. Kann mein Freund auch bei seinem Standesamt den
Personenstandsregisterauszug mit Kind ausstellen lassen, oder muss er
dies sofort in Ankara beantragen?
Einige Zeilen lesen sich so, dass man auch alles beim Standesbeamten
beantragen kann. Möchte jetzt nur sicher gehen.
2. Falls dies nicht der Fall ist, muss ich ja bestimmte Unterlagen an
das Konsulat per Fax schicken. Muss mein Freund seine Unterlagen auch
vorab zufaxen, oder setzen Sie sich ohne seine Unterlagen mit ihm in
Verbindung?

Antwort
Sehr geehrte Frau ...,
Ihr Freund kann den Auszug aus dem Personenstandsregister vorab in
Stadtname beantragen und sollte diesen, zusammen mit einer Kopie seines Ausweises und der Meldebescheinigung vorab an das Konsulat faxen.


Redet er jetzt nur von der Anerkennung oder schon direkt von der FZF zum dt. Kind... :icon_eyecrazy:

Ich hoffe ihr könnt mir besser weiterhelfen.
 
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