AW: verzweifelt
ja das will er auch tun und wiederspruch einlegen will er auch mein anwalt sagt ich muss beweisen das ich meinen mann liebe ich finde das nicht mehr schön
Ehm, ich denke, er kennt den Grund für die Ablehnung nicht? Woher hast Du diesen Anwalt?? Kennt er sich mit Ausländerrecht überhaupt aus?
Ich will Dich nicht in Panik versetzen. Du musst ruhig bleiben, durchatmen und keine Verzweiflungsaktionen (wie den erst besten Anwalt beauftragen, einfach weil es ein Anwalt ist).
Ein Widerspruch ist nicht möglich, es gibt nur die Remonstration (Einspruch) oder die Klage. Eine Remonstration macht nur dann Sinn, wenn neue Gründe FÜR das Visum (FZF) genannt werden können, im Idealfall die Gründe der Botschaft für die Ablehnung widerlegt werden können unter Beihilfe von "Beweisen" - aber eben, reine Spekulation, solange der Ablehungsgrund nicht bekannt ist. Du musst beweisen, dass Du ihn liebst? Hast Du den Anwalt ev. missverstanden? Er wird wohl keine Kristallkugel haben und den Grund für die Ablehnung kennen? Sorry, aber da geht mir der Hut hoch, sollte dieser Anwalt sich tatsächlich so geäussert haben.
Remonstration ist meines Erachtens Zeit und Geldverschwendung. Aber wie erwähnt, ev. hast Du ihn missverstanden und ich Dich. Aber noch einmal, wirklich entschieden werden kann dies nur, wen die Gründe für die Ablehnung bekannt sind.
Für eine Klage (Verwaltungsgericht Berlin) benötigst Du einen Anwalt (für eine Remonstration nicht zwingend - ist aber immer besser, da es auch eine gewisse Signalwirkung hat).
Die Vollmacht soll von Deinem Mann unterschrieben werden, ggf. auch von Dir - Du kannst auch mit klagen. Der Rechtsanwalt kann Prozesskostenhilfe beantragen. Ein geschickter Anwalt weiss, wie er zu einer schnellen Entscheidung in Sachen Prozesskostenbeihilfe kommt. Parallel dürfte es Sinn machen, mit dem RA direkt eine Ratenzahlung zu vereinbaren, sollte es mit der Prozesskostenhilfe nicht ausgehen. Bei einer Klage sind mit Kosten von ca. 1000 - 1500 Euro zu rechnen und mit ca. 9 Monaten bis 1 Jahr Dauer (Irrtum vorbehalten, in bezug auf die Kosten wie auch in bezug auf die Dauer). Gewinnt ihr vor dem Verwaltungsgericht - muss die Gegenseite die Kosten so und so bezahlen. Ich würde meinen, Klage und Akteneinsicht (durch den RA) ist wesentlich effizienter.
Mollyangel - Du musst Dich im Internet informieren, wie so etwas abgeht. Dabei ist es wichtig, sich nicht auf jede Information zu verlassen, sondern zu recherchieren, vergleichen. Dem RA kritische Fragen stellen, Dir einen Kostenvoranschlag geben lassen. Nicht einfach aus Verzweiflung den erst Besten nehmen, der Dir über den Weg oder das Internet läuft. Der RA muss im Ausländerrecht über Erfahrung verfügen (man merke: je älter, um so mehr Erfahrung). Dies bedeutet nicht, dass ein Rookie weniger gut ist, aber die Erfahrung kann nicht da sein (die Erfahrung im Umgang mit Gericht, Richtern, taktisches Verhalten, etc. pp.).
Ich kann schon nachempfinden, wie sehr Dich das alles belastet, wie sehr Du Deinen Mann vermisst. Aber Du musst kühlen Kopf bewahren.
Wie lange das alles effektiv dauert, kann Dir niemand sagen. Abhängig von vielen Faktoren - Botschaft, ABH, Gericht, Anwalt, etc. pp.
Vielleicht gibt es bei Dir in der Nähe auch eine - meist unentgeltliche - Beratungsstelle für binationale Paare (oder Migrationsstelle, Caritas, Rotes Kreuz oder ähnliches). Die kennen sich mit solchen Geschichten auch aus, und führen in der Regel auch eine Liste von Anwälten bzw. haben selber welche.
Information, Mollyangel, ist alles. Man muss sich nicht alles bieten lassen, man darf sich dann aber nicht im Schicksal quasi ergeben, sondern muss informativ auf der Höhe sein, sich nicht ausliefern und abhängig machen.
Alles Gute wünsche ich Dir
VanArarat
Link in Sachen Prozesskostenhilfe:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/kosten/kosten.html
Remonstration aus der FAQ von info4alien
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#Remo