Vaterlich
Well-Known Member
Da hast Du recht, da habe ich mich arg verkürzt ausgedrückt. ; ) Eine Generalvollmacht kann aber auch medizinische Belange umfassen, insbesondere dann, wenn es dezidiert darin festgehalten ist.
@Vaterlich : "vorgehen" bedeutet in diesem Fall, dass die Generalvollmacht Priorität haben soll. Sie hat Vorrang, wie Alu schon schrieb. Erst, wenn das aus unterschiedlichen Gründen entfällt (z.B. Bevollmächtigte/r kann oder will nicht, Generalvollmacht wurde vom Vollmachtgeber zurückgezogen, was auch immer), soll jemand anderes als gesetzliche Betreuung eingesetzt werden. Das ist der Sinn der Formulierung.
Priorität haben ist von der Bedeutung und verletzt das nicht, worauf Alu hingewiesen hat! Danke schön!