wer weiss was?

petra467

New Member
ich brauch mal dringend eure hilfe

also kurz zur vorgeschichte:
deutsche frau--türkischer mann verheiratet leben in deutschland
kind wurde geboren und angemeldet beim standesamt des wohnortes
nun meine frage muss das kind auch beim türkischem konsulat angemeldet werden, weil der vater doch türke ist.
kann das kind zwei staatsbürgerschaften annehmen, wenn ja wie geht das?
vielen dank für eure hilfe schon mal
 

YaseminS

Active Member
AW: wer weiss was?

Das Kind hat automatisch beide Staatsbürgerschaften, soweit ich weiss.
Vor einigen Jahren war es noch so, dass die Geburt auch beim Konsulat gemeldet werden musste.
 

Brunhilde82

Forumskönigin
AW: wer weiss was?

Das Kind hat automatisch beide Staatsbürgerschaften, soweit ich weiss.
Vor einigen Jahren war es noch so, dass die Geburt auch beim Konsulat gemeldet werden musste.
denoch sicherheitshalober zu ausländerbehörde/ konsulta gehen und nachfragen / bzw.. im internet schauen oder nach dem teflonhörer greifen... vertrauen ist gut, kontrolle ist besser
 
M

mar

Guest
AW: wer weiss was?

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/kinder.htm

Wann erhalten Kinder durch Geburt die doppelte Staatsangehörigkeit?

Kinder von deutschen Staatsangehörigen:

Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte). Möglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgibt.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: wer weiss was?

Hallo Petra !

Also unsere Tochter hat theoretisch auch 2 Staatsbürgerschaften. Da wir sie aber bisher immer noch nicht offiziell beim türkischen Konsulat gemeldet haben, hat sie nur den deutschen Paß und ist demnach eben zur Zeit "nur" Deutsch. Mein Mann hat keine Eile mit der Anmeldung und ich auch nicht. Ich sehe Momentan auch keine Vorteile darin, daß sie sich mit 2 Pässen rumschleppen sollte. Wozu auch? Wir wissen, daß sie auch die türkische Staatsbürgerschaft hat und dieses Wissen reicht erstmal für uns.

Für irgendwann später, werden wir die Sache aber sicher mal offiziell in Angriff nehmen.

LG, Sabine
 
L

Lalezar2006

Guest
AW: wer weiss was?

Hallo Petra !

Also unsere Tochter hat theoretisch auch 2 Staatsbürgerschaften. Da wir sie aber bisher immer noch nicht offiziell beim türkischen Konsulat gemeldet haben, hat sie nur den deutschen Paß und ist demnach eben zur Zeit "nur" Deutsch. Mein Mann hat keine Eile mit der Anmeldung und ich auch nicht. Ich sehe Momentan auch keine Vorteile darin, daß sie sich mit 2 Pässen rumschleppen sollte. Wozu auch? Wir wissen, daß sie auch die türkische Staatsbürgerschaft hat und dieses Wissen reicht erstmal für uns.

Für irgendwann später, werden wir die Sache aber sicher mal offiziell in Angriff nehmen.

LG, Sabine

Hi Sabine,

woher wisst ihr das eure Tochter die türkische Staatsbürgerschaft hat, wenn ihr sie noch gar nicht angemeldet bzw. registriert habt?

Grüße
 
E

Elena

Guest
AW: wer weiss was?

Hallo Petra !

Also unsere Tochter hat theoretisch auch 2 Staatsbürgerschaften. Da wir sie aber bisher immer noch nicht offiziell beim türkischen Konsulat gemeldet haben, hat sie nur den deutschen Paß und ist demnach eben zur Zeit "nur" Deutsch. Mein Mann hat keine Eile mit der Anmeldung und ich auch nicht. Ich sehe Momentan auch keine Vorteile darin, daß sie sich mit 2 Pässen rumschleppen sollte. Wozu auch? Wir wissen, daß sie auch die türkische Staatsbürgerschaft hat und dieses Wissen reicht erstmal für uns.

Für irgendwann später, werden wir die Sache aber sicher mal offiziell in Angriff nehmen.

LG, Sabine


Dann hat sie nicht die türkische Staatsbürgerschaft, du mußt sie erst am Konsulat melden.
 
L

Lalezar2006

Guest
AW: wer weiss was?

ich brauch mal dringend eure hilfe

also kurz zur vorgeschichte:
deutsche frau--türkischer mann verheiratet leben in deutschland
kind wurde geboren und angemeldet beim standesamt des wohnortes
nun meine frage muss das kind auch beim türkischem konsulat angemeldet werden, weil der vater doch türke ist.
kann das kind zwei staatsbürgerschaften annehmen, wenn ja wie geht das?
vielen dank für eure hilfe schon mal

Grundsätzlich muss das Kind beim türkischen Konsulat angemeldet werden, da der Vater die türkische Staatsbürgerschaft hat, ansonsten machen die meist einen Aufstand, allerdings nur verbal. Ihr müsst folgende Papiere mitbringen; Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Pässe (bei Türken inkl. Nüfus), wenn das Kind (jetzt muss ich überlegen) im ersten Jahr der Ehe geboren ist ( das ist so ein Ultima) müssen beide Elternteile im Konsulat anwesend sein, ansonsten reicht auch ein Elternteil mit dem Pass des anderen.

Vorher wäre noch die Frage, habt ihr euch selber schon beim Konsulat gemeldet, wenn ihr Standesamtlich geheiratet habt?
 

Sabine

Well-Known Member
AW: wer weiss was?

Hi Sabine,

woher wisst ihr das eure Tochter die türkische Staatsbürgerschaft hat, wenn ihr sie noch gar nicht angemeldet bzw. registriert habt?

Grüße

Na steht doch überall zu lesen, daß sie wegen türkischem Papi AUTOMATISCH die türkische auch hat :wink:

Dann hat sie nicht die türkische Staatsbürgerschaft, du mußt sie erst am Konsulat melden.

Danke ! Das habe ich mir fast gedacht, aber da uns das zur Zeit nicht wichtig ist, haben wir in dieser Richtung noch nichts unternommen.

Grundsätzlich muss ?? das Kind beim türkischen Konsulat angemeldet werden, da der Vater die türkische Staatsbürgerschaft hat, ansonsten machen die meist einen Aufstand, allerdings nur verbal. Ihr müsst folgende Papiere mitbringen; Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Pässe (bei Türken inkl. Nüfus), wenn das Kind (jetzt muss ich überlegen) im ersten Jahr der Ehe geboren ist ( das ist so ein Ultima) müssen beide Elternteile im Konsulat anwesend sein, ansonsten reicht auch ein Elternteil mit dem Pass des anderen.

Vorher wäre noch die Frage, habt ihr euch selber schon beim Konsulat gemeldet, wenn ihr Standesamtlich geheiratet habt?

Danke auch Dir Lale ! Und zu der letzten Frage kann ich gar nichts sagen. Wir haben standesamtlich in der Türkei geheiratet, da sollte das doch wohl ordnungsgemäß vermerkt sein, oder? Mein Mann hat vor 5 Jahren mal seinen Paß verlängern lassen, da haben sie auf jeden Fall registriert, daß er jetzt hier in Deutschland wohnt, aber was da wegen unserer Hochzeit notiert ist ? Keine Ahnung ?
Na ja, die nächste Paßverlängerung steht im Dezember an, dann werden wir die Sachen wohl mal klären müssen...

Aber jetzt mal ´ne andere Frage ! Welchen Vorteil hat unsere Tochter, wenn wir sie beim Konsulat anmelden ?? Und was passiert, wenn wir es nicht tun ?? Gibt´s da irgendeinen Zwang ??
 

ladysweet

New Member
AW: wer weiss was?

also wir haben keines unserer Kinder beim türkischen Konsulat gemeldet,
auf dem Standesamt hiess es, das die beiden die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten,das wollten wir so. Pässe gab es ohne Probleme.
Als mein Mann seinen Pass verlängert hat, fragte er mal nach, ob die Kinder gemeldet werden müssten.
Das Konsulat meinte, nein, da sie deutsche Pässe haben, sei es nicht nötig.
Falls sie irgendwann mal einen türk.Pass/Staatsbürgerschaft wollten, sollten wir es dann beantragen....
 
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