Züchtigungsrecht

Frankeee85

New Member
AW: Züchtigungsrecht

Jeder der sich für das Thema interessiert soll im juristischen Lehrbuch Wessels Beulke 32.Auflage Seite 122 mal durchstöbern.Es gibt überhaupt da nichtzs zu diskutieren...

Quälerische,gesundheitsschädliche,unnötig demütigende oder das Anstandsgefühl verletzende Züchtigung und auch seelisch verletzende oder entwürdigende Maßnahmen sind verboten...
Nach herrschender Meinung wird ein Klaps au dem Po nicht als eine der erwähnten Maßnahmen gesehen...Oder ist jemand anderer Auffassung?

LG
 

wiebke

New Member
AW: Züchtigungsrecht

Zitat von Frankeee85:
Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt,klar sind seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen gegenüber Kinder verboten...Aber ein kKaps auf dem Po ist nicht eine der erwähnten Maßnahmen,daher bejaht die herrschende Meinung ein Züchtigungsrecht.Darüber schreibe ich auch eine Klausur,mir könnt ihr schon glauben...

Was hält ihr denn von einem Klaps auf dem Po?Also mir als kind hat es weder gut,noch wirklich schlecht getan...Es ist was ganz natürliches finde ich...
Wer hat das denn von uns nicht in seiner Kindheit erlebt?
:idea::idea:

dann machs doch bitte nicht so reißerisch. ein klaps auf den po mit den worten der züchtigungsmaßnahmen einzuleiten ist ein wenig verwirrend.

das, was tatsächlich ein klaps ist, was also nicht mal ansatzweise zu errötung der haut führt, was ein "nein" ersetzen könnte - das kann ich akzeptieren. aber ich wünsche mir für mich als potenzielle mutter, dass ich andere wege finde. es geht dabei nicht darum, ob es mir als kind geschadet hat oder nicht. da müssten wir den bogen nämlich sehr weit spannen. wenn füher eine katastrophe passiert ist, hat sich keiner gadenken um trauma-folgen bei beteiligten gemacht. die schwachen sind anschließend von der brücke gesprungen, die stakren haben weitergemacht und es überwunden. natürliche auslese. dieses prinzip funktioniert aber für die menschehit schon lange nicht mehr. dem alter, der krankheit, der (wie sag ichs politisch korrekt?) schwachen psyche werden mittel entgegengesetzt, die dem gang der natur widersprechen...

also warum bitte soll dann plötzlich bei kindern wieder das motto greifen: was uns nicht umhaut, macht uns stark. ne, der zug ist abgefahren. und ich halte es für moralisch falsch. werte vermitteln - nicht reinprügeln oder klapsen oder erpressen.

wiebke
 

Frankeee85

New Member
AW: Züchtigungsrecht

Ich sehe das genauso,wenn man den Kindern von vorneherein zeigt was gut und schlecht ist,dann würde es meiner Meinung nach überhaupt nicht dazu kommen,dass eltern sich über sowas Gedanken machen.
Kinder spiegeln dass wieder,was sie gelernt haben.Daher sind die Eltern dazu verpflichtet,ihren Kindern das ethisch gute zu vermitteln..

Gewalt gegenüber den Kindern finde ich armselig..

LG
 

alteglucke

Moderator
AW: Züchtigungsrecht

Frankeee,

studierst du Jura? Dann gebe ich dir jetzt mal die wichtigste Lektion für Juristen: Es gibt an Gesetzen und anderer juristischer Literatur immer etwas zu deuten und zu diskutieren. Und alle Juristen behaupten, dass es (hier kannst du jeden Fall einsetzen) ganz eindeutig ist.

Und für mich ist ein Klaps auf den Po eine körperliche Bestrafung und somit verboten. Und genauso hat es der Gesetzgeber auch gemeint.
 
Top