Zwangsehen und Familienzusammenführung!!

  • Ersteller des Themas -Zarife-
  • Erstellungsdatum
Z

-Zarife-

Guest
Also meine Freundin wurde von ihren eltern Zwangsverheiratet mit ihrem Couseng!!:frown:
Sie ist Tod unglücklich,wurde in der hochzeitsnacht zum sex gezwungen,sie hasst den Mann abgrund tief!

So jetzt mal zum eigentlichen Thema ,wie kann sowas sein??
Die ganzen neuen gesetze in der Familienzusammenführung was ja eigentlich die zwangsehen verhindern sollte sind doch für'n a......!!:x
Es kann doch nicht sein das solche Männer auch einfach ohne weiteres ihr Visum bekommen und nach deutschland kommen ,oder ??
Andere werden scheinehen unterstellt müssen zur befragung usw und in vielen fällen wird das visum abgelehnt!
Doch der Mann meiner Freundin hat sein Visum inerhalb 14 Tagen bekommen ohne weitere Fragen!!
Warum wird den da nicht geprüft ob eine zwangsehe vorliegt??
Warum wird da nicht geprüft ob das verwantschaft ist,oder ein aussenstehender (also nicht Blutsverwant)
Das regt mich so auf !!
Uns wird das leben schwer gemacht,die die ihren Mann wirklich aufrecht lieben werden steine in den weg gelegt!!
Und die Frauen die zwangsverheiratet werden und das auch noch mit deren couseng denen wird nicht geholfen!
Da wird nicht mal geprüft!!

Üfff mir tut sie auch so leid ich kann ihr nicht mal helfen!
Ihre Familie ist sehr streng!!
Sie sagte leztens zu mir das sie zu ihrer schwiegermutter nicht anne sagen kann,weil sie ihr ganzes leben schon Tante zu ihr sagt!

Wo ist da die gerechtigkeit??:frown:
 
H

HaticeD.

Guest
AW: Zwangsehen und Familienzusammenführung!!

Also meine Freundin wurde von ihren eltern Zwangsverheiratet mit ihrem Couseng!!:frown:
Sie ist Tod unglücklich,wurde in der hochzeitsnacht zum sex gezwungen,sie hasst den Mann abgrund tief!

So jetzt mal zum eigentlichen Thema ,wie kann sowas sein??
Die ganzen neuen gesetze in der Familienzusammenführung was ja eigentlich die zwangsehen verhindern sollte sind doch für'n a......!!:x
Es kann doch nicht sein das solche Männer auch einfach ohne weiteres ihr Visum bekommen und nach deutschland kommen ,oder ??
Andere werden scheinehen unterstellt müssen zur befragung usw und in vielen fällen wird das visum abgelehnt!
Doch der Mann meiner Freundin hat sein Visum inerhalb 14 Tagen bekommen ohne weitere Fragen!!
Warum wird den da nicht geprüft ob eine zwangsehe vorliegt??
Warum wird da nicht geprüft ob das verwantschaft ist,oder ein aussenstehender (also nicht Blutsverwant)
Das regt mich so auf !!
Uns wird das leben schwer gemacht,die die ihren Mann wirklich aufrecht lieben werden steine in den weg gelegt!!
Und die Frauen die zwangsverheiratet werden und das auch noch mit deren couseng denen wird nicht geholfen!
Da wird nicht mal geprüft!!

Üfff mir tut sie auch so leid ich kann ihr nicht mal helfen!
Ihre Familie ist sehr streng!!
Sie sagte leztens zu mir das sie zu ihrer schwiegermutter nicht anne sagen kann,weil sie ihr ganzes leben schon Tante zu ihr sagt!

Wo ist da die gerechtigkeit??:frown:

Sie braucht jetzt vor allem Mut und Kraft sich einen Anwalt zu nehmen ....
kann oder will sie das auf sich nehmen !?
 
Z

-Zarife-

Guest
AW: Zwangsehen und Familienzusammenführung!!

Sie braucht jetzt vor allem Mut und Kraft sich einen Anwalt zu nehmen ....
kann oder will sie das auf sich nehmen !?
Nein:frown:
Sie kann sich nicht trennen,sie hat viel angst,und so wie ich das ganze einschätze würden so einige familien mitglieder mit dem messer auf sie los gehen wenn sie sich trennen würde!

Aber wie kann den sowas auch beim Konsulat durchgehen?
Das verstehe ich nicht!
Das muss doch geprüft werden ob da in der Verwantschaft geheiratet worden ist!
Das die überhaupt standesamtlich in der türkei heiraten konnten verstehe ich nicht üfff ya
 
S

sdost

Guest
AW: Zwangsehen und Familienzusammenführung!!

Nein:frown:
Sie kann sich nicht trennen,sie hat viel angst,und so wie ich das ganze einschätze würden so einige familien mitglieder mit dem messer auf sie los gehen wenn sie sich trennen würde!

Aber wie kann den sowas auch beim Konsulat durchgehen?
Das verstehe ich nicht!
Das muss doch geprüft werden ob da in der Verwantschaft geheiratet worden ist!
Das die überhaupt standesamtlich in der türkei heiraten konnten verstehe ich nicht üfff ya


Verwandtschaftsehen sind doch nicht verboten
 

ege35

Well-Known Member
AW: Zwangsehen und Familienzusammenführung!!

Eben, es ist auch in Deutschland legal seinen Cousin zu heiraten. Sie sind ja nicht in erster Linie Blutsverwandt.


a102.gif
Das ist in Deutschland erlaubt?
 
Z

-Zarife-

Guest
AW: Zwangsehen und Familienzusammenführung!!

Verwandtschaftsehen sind doch nicht verboten

Eben, es ist auch in Deutschland legal seinen Cousin zu heiraten. Sie sind ja nicht in erster Linie Blutsverwandt.

Soweit ich weiss ist es hier und auch in der türkei verboten!
Habe auch noch nie in deutschland gehört das ein deutscher seine Cousine geheiratet hat!!
 

melike83

Active Member
AW: Zwangsehen und Familienzusammenführung!!

Nein:frown:
Sie kann sich nicht trennen,sie hat viel angst,und so wie ich das ganze einschätze würden so einige familien mitglieder mit dem messer auf sie los gehen wenn sie sich trennen würde!
Es gibt diesbezüglich gute Hilfseinrichtungen, die auf solche Problematiken spezialisiert sind. Ich empfehle den Hilfsleitfaden von "Terres des femmes".
Ist auf deren Internetseite zu finden. Vielleicht kann sie sich ja einfach mal informieren.
 

Yildiz2008

Well-Known Member
AW: Zwangsehen und Familienzusammenführung!!

Soweit ich weiss ist es hier und auch in der türkei verboten!
Habe auch noch nie in deutschland gehört das ein deutscher seine Cousine geheiratet hat!!


es ist definitiv weder in deutschland noch in der türkei verboten



Verwandte in gerader Linie dürfen einander nicht heiraten (§ 1307 BGB); dies sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel usw. Ebenso sind Ehen zwischen Geschwistern verboten und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil gemeinsam ist. Zwischen sonstigen Verwandten wie etwa Cousin und Cousine, Onkel und Nichte bestehen dagegen keine Eheverbote, auch nicht zwischen Stiefgeschwistern, die keinen gemeinsamen Elternteil haben. Adoptivgeschwister können einander nur mit Genehmigung des Familiengerichts heiraten (§ 1308 BGB).

Quelle: www.anwaltonline.com
 
Top