hoeneß

TheCore

Moderator
TheCore weiß das sicher besser, aber ich glaube, in der Revision wird nur nach Verfahrensfehlern geschaut, am Strafmaß hätte sich nichts geändert.

Das Strafmaß kann aber auch auf einem Rechtsfehler beruhen. Feigen hatte in seiner Erklärung dem BGH schon diktiert, es sei zu prüfen, ob man die missglückte Selbstanzeige nicht stärker strafmildernd berücksichtigen müsste. Ziemlich vollmundig angesichts dessen, dass schon Heindl die etwas fragwürdige Strafmilderung aufgrund "fehlenden groben Eigennutzes" (das Geld war ihm irgendwie nicht versteckt genug, so zumindest die Darstellung von Giesela Friedrichsen) konstruiert hat, um zu diesem attraktiven Angebot zu kommen. Aus meiner Sicht gibt es da kaum Luft nach unten.
Für den Revisionsantrag des Angeklagten gilt ein Verschlechterungsverbot, weshalb die Staatsanwaltschaft sicher selbst die Revision beantragt hätte. Die wäre mit der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung auch zu begründen gewesen, und eine neue Strafkammer hätte nach der Rückverweisung durch den BGH natürlich in Ruhe gerechnet und geprüft. Da ist wohl schon Luft nach oben, denn ohne Grund werden Feigen und Kollegen die USB-Sticks nicht dosiert haben. Die Revision wäre unklug gewesen.
 

Gizelle

Well-Known Member
Ich weiß nicht, warum man da den Hut ziehen soll. Das wird schon Kalkül gewesen sein, aber er ist natürlich jetzt ein Held für euch. Vielleicht will er auch einfach nur nicht, dass weiter in den 70.000 Unterlagen gewühlt wird, die sind sicher auch nicht unabsichtlich so spät eingereicht worden.

Nun sitzt er höchstens 2 Jahre, muss nur nachts dort schlafen,wird ein Buch über sein Zockerleben rausbringen und danach weiter im Sport machen. Voll der Held.
Muss ich dran denken, falls ich mal vor Gericht stehe, angeben, dass ich 100 € gespendet hab, vielleicht ändert das ja was...

Das einzige was mich für ihn einnimmt ist, dass er seine Einnahmen in Deutschland ja versteuert hat, die Presse tut ja gerne so, als wär das Schwarzgeld. Vom versteuerten Einkommen die Kapitalertragssteuer auf Gewinne behalten zu wollen, find ich menschlich.
 

Msane

Well-Known Member
Ich finde das Urteil in Ordnung, und das Hoeneß die Strafe im offenen Vollzug also nur Nachts absitzen muss ist auch okay.
Er hat ja schließlich keinen umgebracht, das Geld kann er plus Bußgeld nachzahlen.


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santiago

Well-Known Member
Dann heißt es aber wieder, dass sich die Reichen frei kaufen können.....

Oder anders gesagt, meinst Du nicht , dass er nicht noch heute 200 Mio. an die Staatskasse überweisen würde, um der Haftstrafe zu entgehen?


Ich sagte die Hälfte seines Vermögens. 200 Mio sind dies bestimmt nicht denke ich mal. Mit frei kaufen hat das nichts zu tun.
Solche Leute sind "süchtig" und geldgierig. Es ist ihr wichtigster Lebensnerv. Solche Leute ticken alle gleich.

Vor ein paar Jahren hat sich ja in Deutschland der reichste Milliardär vor den Zug geworfen, weil er sich mit Aktien von ein paar hundert Millionen verspekuliert hatte. Er wäre dann nur noch der zweit-dritt- reichste im Land gewesen.
(Damit habe ich aber nicht gesagt, man soll sich dann vor den Zug werfen).

Mit einem solchen Urteil wären sie genug bestraft und die Staatskasse hätte viel mehr Einnahmen. Man könnte damit auch die Hartz IV Gelder erhöhen. Wobei es bei diesen auch schwarze Schafe darunter hat, welche schwarz arbeiten nebenbei.
Bitte jetzt kein Protest wegen dieser Bemerkung. Kenne selber einige wenige, die es so machen, auch in der Schweiz wo es
zwar nicht Hartz gibt, sondern Sozialhilfe.
Steuern bezahlen sie aber nicht und nehmen kann man ihnen auch nichts.
 
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