§ 103 StGB
Der § 103 StGB stellt eine Straf-
Verschärfung des § 185 StGB dar. Wenn ich mich einer Beleidigung iSd § 185 schuldig gemacht habe, dann drohen mir bis
1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Der § 103 droht bis zu
3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe an. Zudem wird im Falle einer
verleumderischen Beleidigung sogar
reine Haftstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahre angedroht. Verleumderisch könnte eine Beleidigung sein, wenn vorsätzlich Tatsachen behauptet werden, die falsch (& ehrverletzend) sind.
Es mag gute Gründe geben, die für einen Erhalt des § 103 sprechen: deutsche außenpolitische Interessen; Allerdings:
Das ist eine
sehr harte Bestrafung. Meines Erachtens sollte es nicht einfach so eine Streichung , sondern eine Reform
dieses §§ geben. Es ist doch fraglich, ob die Beleidigung eines anderen Staates tatsächlich
so hoch geahndet werden sollte.
Man könnte den § 185 ergänzen und dafür § 103 streichen; somit wären weiterhin die bundesdeutschen Außeninteressen gewahrt, doch das Strafmaß auf ein erträgliches Maß reduziert.
p.s.
Ob es systematische Gründe gibt, die gegen ein Zusammenlegen des § 103 mit dem § 185 sprechen? Da müssen dann die Volljuristen sprechen!