AW: Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare?
Im Kontext der gegenwärtigen Rechtslage sollten gleichgeschlechtliche Paare mit heterosexuellen gleich gestellt werden.
Ich bin allerdings insgesamt kein Freund des rechtlichen Rahmens, weil er sich politisch vollkommen variabel gibt, wie auch der beständige Anpassungsbedarf an gesellschaftliche Stimmungen zeigt. Meines Erachtens wären familienrechtliche Sachlagen aus der (unmanipulierten) Fortpflanzungsbiologie abzuleiten, was u.a. auch eine Abkehr von der "rechtlichen Vaterschaft" bedeuten würde. Entsprechend wäre die Adoption als Ersetzung der leiblichen Abstammung nur heterosexuellen Paaren möglich, insbesondere auch Einzeladoptionen gesperrt.
Ein Leitbild für ein bestimmtes Rechtsverhältnis hat aus meiner Perspektive einfach wenig damit zu tun, Kindern "liebende Eltern" zu verschaffen oder Kinder diskriminierungsfrei in der Gesellschaft zu verteilen. Es greift umgekehrt auch nicht belastend in faktische Betreuungsverhältnisse ein, bspw. zwischen dem Kind und einem Stiefelternteil, egal ob männlich oder weiblich.