Alles ist möglich

Vaterlich

Well-Known Member

Erneuerung der Aufenthaltsbewilliling für AuslaenderInnen ist/war nur dann möglich, wenn sie ein 3,5 jeahriges gemeinsames Eheleben führen und insgesamt 5 Jahre als verheiratet in der Schweiz leben. Ich habe nur 1 Jahr gemeinsames Leben geführt, 2 Jahre getrennt und insgesamt 3 Jahre in der Schweiz gelebt. Also hatte ich kein Anspruch auf der Erneuerung der Aufenthaltsbewilliling.

Ironischerweise aber fand und finde ich das Migrationsamt die ehrlichste und aufrechste Behörde unter allen Schweizer Behörden, mit denen ich auf dieser oder jener Weise im Kontakt getreten hatte.
 
S

sommersonne

Guest
Wieso nicht? Es war aber ganz schön in Ordnung, als sowohl von der Exfrau wie auch von den Schweizer Behörden mir das schwarze Schaf geschoben wurde, nicht wahr?
Da hast Du mich ein wenig falsch verstanden. Ich meinte, das eure Ehe nicht gehalten hat und du die vorgeschriebene Zeit nicht erreichen konntest, lag ja nicht nur an deiner Frau. Du warst daran auch beteiligt. Obwohl ich ja eure Geschichte nicht kenne, sind ja meistens beide Partner am Scheitern der Ehe beteiligt.

Aber etwas anderes. Kannst Du leicht als Tourist in die Schweiz einreisen oder ist das auch so schwer wie in Deutschland?
Wäre es leicht ein Visum zu bekommen, könntest Du doch auf diese Weise dein Kind besuchen. Dafür würde es sich doch lohnen zu sparen.
 

Sophia2

Well-Known Member
Nö, Vaterlich erzählt es doch. Er muss auf die Fragen, die sich daraus nun mal ergeben, auch gar nicht antworten.
Und Ihr müsstet auch gar nicht das lesen oder?
 

Vaterlich

Well-Known Member
Da hast Du mich ein wenig falsch verstanden. Ich meinte, das eure Ehe nicht gehalten hat und du die vorgeschriebene Zeit nicht erreichen konntest, lag ja nicht nur an deiner Frau. Du warst daran auch beteiligt. Obwohl ich ja eure Geschichte nicht kenne, sind ja meistens beide Partner am Scheitern der Ehe beteiligt.

Nein, ich habe dich richtig verstanden. Und was du hier sagst, ist schon im Voraus so klar, dass ich es nicht mal erwaehnenswert finde. Denn die Tatsache, dass ich die vorgeschriebene Zeit nicht erreichen konnte, lag ja an den beiden Parteien. Das ist klar. Und sowas war auch nicht, obwohl aus unterschiedlichen Gründen, unser Zweck.

Aber etwas anderes. Kannst Du leicht als Tourist in die Schweiz einreisen oder ist das auch so schwer wie in Deutschland?
Wäre es leicht ein Visum zu bekommen, könntest Du doch auf diese Weise dein Kind besuchen. Dafür würde es sich doch lohnen zu sparen.

Kurz vor meiner Ausreise habe ich zur meiner Information das Migrationsamt danach gefragt. Ich dürfe jede 3 Monate für 15 Tage meinen Sohn besuchen. Ich weiss nicht, wie leicht oder schwierig es für mich waere, ein Visum zu bekommen. Aber wenn ich die Schweiz, genauer gesagt das Bundesamt für Migration (BFM), ein wenig kenne, denke ich nicht, es gaebe ein Grund für mich, der mir ein Visum erleichtern würde. Denn das Kind spielt(e) in den Augen des BFM keine Rolle. Dem BFM war und ist es, wie nicht anders zu erwarten, völlig egal, ob ich ein Kind habe. Gerade deswegen finde ich das BFM die ehrlichste Schweizer Behörde. Das BFM singt, im Unterschied zu den anderen Behörden, den Auslaender bzw. den auslaendichen Vaeter keine Schlaflieder.

Mir aber ist völlig egal, ob es mir leicht oder schwierig würde, ein Visum zu bekommen. Denn daran denke ich nicht. Auch dafür interessiere ich mich nicht. Selbst dann, als ich waehrend der 2-jeahrigen Getrenntzeit in der Schweiz meinen Sohn praktisch fast nicht besuchen dürfte, erwarte ich nun es nicht, diesmal aus der Türkei ihn besuchen zu dürfen. Ich sagte fast nicht statt nie, weil die zustaendige Behörde, die ich Kindeswohlzirkus nenne, trotz oder dank meines zeitlichen Druckes, erst in/nach 16 Monaten einen Beschluss erlassen hat, der mir es ermöglicht hat, meinen Sohn kurz vor meiner Ausreise nur und insgesamt 3 mal im Rahmen von Begleitete Besuchstage zu besuchen. So ein Erfolg des Zirkus, innen 16 Monaten 3 Mal einen Besuch zu ermöglichen, war sogar trotz der Tatsache, dass die Mutter nicht gegen solche Besuche war. Ich wusste und weiss also nicht, welcher Partei ich dankbar sein muss - der Mutter, weil sie nicht dagegen war, dem Zirkus, weil der mir 3 Mal einen Besuch ermöglicht hat oder dem BFM, weil das mich erlaubt hat, waehrend jenen 16 Monaten in der Schweiz zu bleiben?

Ich kontaktier(t)e die Mutter nie! Die Besuche durch und über die Mutter, dank, anhand, mit Hilfe der Mutter und unter Begleitung der Mutter lehn(t)e ich ab. Ich muss mich naemlich an den Kindeswohlzirkus wenden, um einen Besuch zu beantragen. Zwar habe ich in der Schweiz, was Besuchsregelung angeht, gut genug erfahren, wie der Zirkus die Besuchsregelung behaldelt. Aber setzen wir einen Augenblick voraus, er wird diesmal mir einen Besuch vereinbaren. Was, wenn die Mutter dagegen waere? Was, wenn sie sagt, dass ich meinen Sohn nicht sehen dürfe?

Alles, was der Kindeswohlzirkus in jenem Fall gegen die Mutter am besten und am meisten machen kann (wenn er sowas gar machen würde!), ist: eine leicht bezahlbare, also nicht abschrenkend wirkende Geldstrafe! Selbst der zustaendigen Beamter des Zirkus hatte dies mir mal zugegeben.

Übrigens gilt dasgleiche, obwohl weniger, für einen Schweizer Vater auch.
 
S

sommersonne

Guest
Das ist eine böse Geschichte. Ich kann Deinen Ärger verstehen.
Theoretisch könntest du dein Kind sehen, müßtest allerdings deine Frau vorher fragen ob sie es erlaubt. Das würde bedeuten das du für dein Kind über deinen Schatten springen müßtest. Ich kann nur hoffen das du das vielleicht eines Tages schaffst.
 
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