Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Revyls

New Member
Liebe Forum Mitglieder,

ich habe im August 2011 meinen Job gekündigt, da ich im Oktober in der Türkei geheiratet habe und seit da an, lebe ich auch da aber in noch in Deutschland gemeldet (habe die deutsche Staatsbürgerschaft). Nun bin ich im zweiten Monat schwanger und bin nach Deutschland wiedergekommen, weil ich gerne mein Arbeitslosengeld beziehen würde in der Türkei, da ich 7 Jahre gearbeitet habe. Nun war ich beim Arbeitsamt und die Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt, dass ich mein Arbeitslosengeld nur in Deutschland beziehen kann, da ich laut ihrer Aussage ein Teil des deutschen Arbeitsmarkts bin. Da ich nur im zweiten Monat schwanger bin, wollte ich mich Arbeitslos melden und wurde von der Mitarbeiterin jetzt als Arbeitssuchend gemeldet. Hat jemand Erfahrungen in der Hinsicht und kennt sich aus mit der Sache. Ich brauche da Rat.

Lg,

Revyls
 

Revyls

New Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Ich schreibe von dem Account meines Bruders nicht wundern, wenn da MANN steht :)
 

russini

Well-Known Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Ach können auch schon Männer schwanger werden :shock:

In deinem ersten Beitrag ging es noch um Militärausmusterung als Mann und jetzt um Stadt bescheißen als schwangere Frau..

Ja ja, sich immer die Rosinen rauspicken wollen. Zum dienen angeblich ungeeignet, zum Arbeiten nicht gewillt, aber Geld bitte schön möchte ich haben :evil:

Leidest du auch zufällig an gespaltenen Persönlichkeit? :icon_eyecrazy:
 

russini

Well-Known Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Ach können auch schon Männer schwanger werden :shock:

In deinem ersten Beitrag ging es noch um Militärausmusterung als Mann und jetzt um Stadt bescheißen als schwangere Frau..

Ja ja, sich immer die Rosinen rauspicken wollen. Zum dienen angeblich ungeeignet, zum Arbeiten nicht gewillt, aber Geld bitte schön möchte ich haben :evil:

Leidest du auch zufällig an gespaltenen Persönlichkeit? :icon_eyecrazy:

Upps, da kam deine Info aber zu spät..
Warum kann ich nicht nach 2 min. editieren?
 

russini

Well-Known Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Liebe Forum Mitglieder,

ich habe im August 2011 meinen Job gekündigt, da ich im Oktober in der Türkei geheiratet habe und seit da an, lebe ich auch da aber in noch in Deutschland gemeldet (habe die deutsche Staatsbürgerschaft). Nun bin ich im zweiten Monat schwanger und bin nach Deutschland wiedergekommen, weil ich gerne mein Arbeitslosengeld beziehen würde in der Türkei, da ich 7 Jahre gearbeitet habe. Nun war ich beim Arbeitsamt und die Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt, dass ich mein Arbeitslosengeld nur in Deutschland beziehen kann, da ich laut ihrer Aussage ein Teil des deutschen Arbeitsmarkts bin. Da ich nur im zweiten Monat schwanger bin, wollte ich mich Arbeitslos melden und wurde von der Mitarbeiterin jetzt als Arbeitssuchend gemeldet. Hat jemand Erfahrungen in der Hinsicht und kennt sich aus mit der Sache. Ich brauche da Rat.

Lg,

Revyls

Na dann mal aus der neuen Sicht. Du musst für Arbeitsamt jederzeit verfügbar sein, wenn du dich als arbeitssuchend meldest. Wie willst du denn Vorstellungstermine wahrnehmen aus der Türkei bitte, wenn sie dir Stellenangebote zuschicken? Meist wirst auch noch in irgendwelche sinnlosen Maßnahmen reingesteckt um dich nicht zu langweilen..

Du musst dich schon entscheiden, entweder arbeitslos hier anwesend oder dein Mann muss schauen wie er die Kohle für die Familie zusammen bringt. Alles andere ist illegal :!:
 
L

Laledevri

Guest
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Liebe Forum Mitglieder,

ich habe im August 2011 meinen Job gekündigt, da ich im Oktober in der Türkei geheiratet habe und seit da an, lebe ich auch da aber in noch in Deutschland gemeldet (habe die deutsche Staatsbürgerschaft). Nun bin ich im zweiten Monat schwanger und bin nach Deutschland wiedergekommen, weil ich gerne mein Arbeitslosengeld beziehen würde in der Türkei, da ich 7 Jahre gearbeitet habe.

Schön. Dreistigkeit hat seit neuestem einen Namen. Vergiss dann aber bitte nicht auch noch, das Kindergeld in der Türkei zu kassieren.


Nun war ich beim Arbeitsamt und die Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt, dass ich mein Arbeitslosengeld nur in Deutschland beziehen kann, da ich laut ihrer Aussage ein Teil des deutschen Arbeitsmarkts bin. Da ich nur im zweiten Monat schwanger bin, wollte ich mich Arbeitslos melden und wurde von der Mitarbeiterin jetzt als Arbeitssuchend gemeldet. Hat jemand Erfahrungen in der Hinsicht und kennt sich aus mit der Sache. Ich brauche da Rat.


Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was" sondern bei "So isses."
 
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

als mein vertrag nicht verlängert wurde, da ich ja schwanger war 2008.
musste ich ja ab dem 5 monate auch arbeitslosengeld I beziehen.
ich wurde sogar noch im 8 monaten vermittelt.

aber laut gesetz bist du noch... bis 6 wochen vor geburt verpflichtet, dich irgendwo zu bewerben.

es ist zwar jeden klar, das die meinsten keine schwangeren einstellen.
 

melekchen

Well-Known Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

manchmal frage ich mich ob es noch dreister geht!
scheinbar ja!

hier leben, in deutschland abkassieren und noch einen rat haben wollen wie man den dummen deutschen steuerzahler noch mehr abzocken kann!:icon_eyecrazy:

kleine anmerkung von mir und die ist kostenlos: wer A sagt, sollte auch B sagen können oder wollen!
ich bin in der regel ein friedliebende zeitgenossin, aber soviel gier gehört bestraft!
 

wasfuereinnarr

Active Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

manchmal frage ich mich ob es noch dreister geht!
scheinbar ja!

hier leben, in deutschland abkassieren und noch einen rat haben wollen wie man den dummen deutschen steuerzahler noch mehr abzocken kann!:icon_eyecrazy:

kleine anmerkung von mir und die ist kostenlos: wer A sagt, sollte auch B sagen können oder wollen!
ich bin in der regel ein friedliebende zeitgenossin, aber soviel gier gehört bestraft!

nicht das ihr denkt, dass ich die Vorstellung der Dame teile, aber das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung ..... wobei, Voraussetzung für den Bezug ist zum einen, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und zum zweiten auch nachweislich Initiative zur Beendigung der Arbeitslosigkeit ergreift.

:-?
 
Top