Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Aylin2009

Active Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Ich fand die Sache auf dem ersten Blick gar nicht so eindeutig, weil das ALG 1 sich ja noch danach berechnet, wie viel man vorher gearbeitet/verdient hat. Dafür hat man also quasi eingezahlt wie bei einer echten Versicherung. Ich wusste z.B. auch nicht, dass bei ALG 1 schon ernsthaft vermittelt wird.
 

Aylin2009

Active Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

nicht das ihr denkt, dass ich die Vorstellung der Dame teile, aber das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung ..... wobei, Voraussetzung für den Bezug ist zum einen, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und zum zweiten auch nachweislich Initiative zur Beendigung der Arbeitslosigkeit ergreift.

:-?

Darauf wollte ich auch hinaus...die Voraussetzungen waren mir nur für ALG II bekannt.
 
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

16 Monate lang hatte eine 31-jährige Türkin zu Unrecht Kindergeld in Deutschland für ihre zwei Kinder bezogen, obwohl sie mit ihrer gesamten Familie in der Türkei lebte. Deswegen war sie vom Amtsgericht Osnabrück wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von insgesamt 480 Euro verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Osnabrück wollte die Türkin eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die türkische Familie hatte von November 2007 bis Februar 2009 insgesamt 4.798 Euro Kindergeld aus Deutschland erhalten. Ein anonymer Hinweis an die Kindergeldkasse beendete den Geldsegen. Ein Betrug liege nicht vor, liess die 31-Jährige ihren Anwalt vortragen. Ihre Familie habe in Osnabrück gelebt, doch dann habe der Ehemann in der Türkei seinen Wehrdienst ableisten müssen. Deshalb sei die ganze Familie in die Türkei umgezogen. Dort sei ihr Mann dann erkrankt, und die Wohnung in Osnabrück aufgelöst worden. Deswegen hätte die Familie nicht zurückkehren können.

Das Gericht sah die Sache aber völlig anders. Die Frau habe jedes Mal rechtzeitig das Kindergeld beantragt. Nur eine Woche nach der Geburt des ersten Kindes, vier Tage nach Geburt des zweiten und jetzt auch nur sieben Tage später beim dritten Kind habe sie Kindergeld beantragt. Der Richter hatte den Eindruck, dass die Anträge immer sehr schnell gestellt wurden. Wenn es Probleme bei der Überweisung gab, hatte die Frau unverzüglich reagiert. Unmittelbar, bevor sie aus Deutschland wegzog, hatte sie noch ein neues Konto, das ihres Schwagers, für die Überweisung des Kindergeldes angegeben.

Das Gericht und ihr Verteidiger rieten der Türkin, ihre Berufung zurückzunehmen, was sie dann auch tat. Die 31-Jährige muss jetzt den zu Unrecht kassierten Betrag von 4.798 Euro zurückzahlen. Der Richter meinte, die Türkin sei mit einer Geldstrafe von 480 Euro äusserst günstig davongekommen


vaybee.de
 

melekchen

Well-Known Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

nicht das ihr denkt, dass ich die Vorstellung der Dame teile, aber das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung ..... wobei, Voraussetzung für den Bezug ist zum einen, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und zum zweiten auch nachweislich Initiative zur Beendigung der Arbeitslosigkeit ergreift.

:-?

der vorsatz schon sich in deutschland zu melden, Alg zu beziehen, aber (da würde ich drauf wetten), hier in der türkei die ganze zeit mit dem göttergatten, der offensichtlich nicht in der lage ist eine familie zu ernaehren, vom dem geld zu leben!
als naechstes kommt: wie kann ich kinder-oder erziehungsgeld beziehen, wenn ich in der türkei lebe!:icon_eyecrazy:

soviel frechheit, gier und ......mir faellt nichts stubenreines ein, bringt mich zur raserei!
 

Aylin2009

Active Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

16 Monate lang hatte eine 31-jährige Türkin zu Unrecht Kindergeld in Deutschland für ihre zwei Kinder bezogen, obwohl sie mit ihrer gesamten Familie in der Türkei lebte. Deswegen war sie vom Amtsgericht Osnabrück wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von insgesamt 480 Euro verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Osnabrück wollte die Türkin eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die türkische Familie hatte von November 2007 bis Februar 2009 insgesamt 4.798 Euro Kindergeld aus Deutschland erhalten. Ein anonymer Hinweis an die Kindergeldkasse beendete den Geldsegen. Ein Betrug liege nicht vor, liess die 31-Jährige ihren Anwalt vortragen. Ihre Familie habe in Osnabrück gelebt, doch dann habe der Ehemann in der Türkei seinen Wehrdienst ableisten müssen. Deshalb sei die ganze Familie in die Türkei umgezogen. Dort sei ihr Mann dann erkrankt, und die Wohnung in Osnabrück aufgelöst worden. Deswegen hätte die Familie nicht zurückkehren können.

Das Gericht sah die Sache aber völlig anders. Die Frau habe jedes Mal rechtzeitig das Kindergeld beantragt. Nur eine Woche nach der Geburt des ersten Kindes, vier Tage nach Geburt des zweiten und jetzt auch nur sieben Tage später beim dritten Kind habe sie Kindergeld beantragt. Der Richter hatte den Eindruck, dass die Anträge immer sehr schnell gestellt wurden. Wenn es Probleme bei der Überweisung gab, hatte die Frau unverzüglich reagiert. Unmittelbar, bevor sie aus Deutschland wegzog, hatte sie noch ein neues Konto, das ihres Schwagers, für die Überweisung des Kindergeldes angegeben.

Das Gericht und ihr Verteidiger rieten der Türkin, ihre Berufung zurückzunehmen, was sie dann auch tat. Die 31-Jährige muss jetzt den zu Unrecht kassierten Betrag von 4.798 Euro zurückzahlen. Der Richter meinte, die Türkin sei mit einer Geldstrafe von 480 Euro äusserst günstig davongekommen


vaybee.de

Solche Fälle gibt es mehr als genug. Vergleichbar mit dem der Threadposterin finde ich ihn aber dennnoch nicht.

jetzt mal angenommen ich habe 10 Jahre hart gearbeitet und werde dann gekündigt. Dann würde ich mir den Gedanken, ein paar Monate zu reisen um mal den Kopf frei zu kriegen vielleicht auch erlauben und erwarten, dass mir mein Geld, für das ich jahrelang eingezahlt habe auch zur Überbrückung hilft, bevor ich mir für die nächsten Jahre einen Job suche und wieder einzahle. Dass dass nicht ewig so läuft ist klar, aber genau deswegen dachte ich, gibt es die Abgrenzung zwischen ALG I und II.
 

melekchen

Well-Known Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

16 Monate lang hatte eine 31-jährige Türkin zu Unrecht Kindergeld in Deutschland für ihre zwei Kinder bezogen, obwohl sie mit ihrer gesamten Familie in der Türkei lebte. Deswegen war sie vom Amtsgericht Osnabrück wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von insgesamt 480 Euro verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Osnabrück wollte die Türkin eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die türkische Familie hatte von November 2007 bis Februar 2009 insgesamt 4.798 Euro Kindergeld aus Deutschland erhalten. Ein anonymer Hinweis an die Kindergeldkasse beendete den Geldsegen. Ein Betrug liege nicht vor, liess die 31-Jährige ihren Anwalt vortragen. Ihre Familie habe in Osnabrück gelebt, doch dann habe der Ehemann in der Türkei seinen Wehrdienst ableisten müssen. Deshalb sei die ganze Familie in die Türkei umgezogen. Dort sei ihr Mann dann erkrankt, und die Wohnung in Osnabrück aufgelöst worden. Deswegen hätte die Familie nicht zurückkehren können.

Das Gericht sah die Sache aber völlig anders. Die Frau habe jedes Mal rechtzeitig das Kindergeld beantragt. Nur eine Woche nach der Geburt des ersten Kindes, vier Tage nach Geburt des zweiten und jetzt auch nur sieben Tage später beim dritten Kind habe sie Kindergeld beantragt. Der Richter hatte den Eindruck, dass die Anträge immer sehr schnell gestellt wurden. Wenn es Probleme bei der Überweisung gab, hatte die Frau unverzüglich reagiert. Unmittelbar, bevor sie aus Deutschland wegzog, hatte sie noch ein neues Konto, das ihres Schwagers, für die Überweisung des Kindergeldes angegeben.

Das Gericht und ihr Verteidiger rieten der Türkin, ihre Berufung zurückzunehmen, was sie dann auch tat. Die 31-Jährige muss jetzt den zu Unrecht kassierten Betrag von 4.798 Euro zurückzahlen. Der Richter meinte, die Türkin sei mit einer Geldstrafe von 480 Euro äusserst günstig davongekommen


vaybee.de

das sollten sich mal die ''superschlauen'' ausdrucken und an die wand haengen, die extra zur entbindung nach deutschland gehen, was sowieso schwachsinnig ist, und hier dann munter kindergeld beziehen!

gier frisst hirn! immer und immer wieder!
 

melekchen

Well-Known Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Solche Fälle gibt es mehr als genug. Vergleichbar mit dem der Threadposterin finde ich ihn aber dennnoch nicht.

jetzt mal angenommen ich habe 10 Jahre hart gearbeitet und werde dann gekündigt. Dann würde ich mir den Gedanken, ein paar Monate zu reisen um mal den Kopf frei zu kriegen vielleicht auch erlauben und erwarten, dass mir mein Geld, für das ich jahrelang eingezahlt habe auch zur Überbrückung hilft, bevor ich mir für die nächsten Jahre einen Job suche und wieder einzahle. Dass dass nicht ewig so läuft ist klar, aber genau deswegen dachte ich, gibt es die Abgrenzung zwischen ALG I und II.

ich denke mal das die schwangerschaft sie auf diese idee brachte.
frei nach dem motto: nicht oder schwer vermittelbar, alg kassieren, anschl. erziehungsgeld und kindergeld als sahnehaeupchen oben drauf!
bei mama, schwester oder oma in deutschland anmelden, das wars!
als ob ich dabei sass, als sie ihren ''genialen'' plan ausgeheckt haben!
solche schlaumeiermit geistesblitzen gibts hier im dutzend billiger!:wink:
 

wasfuereinnarr

Active Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Solche Fälle gibt es mehr als genug. Vergleichbar mit dem der Threadposterin finde ich ihn aber dennnoch nicht.

jetzt mal angenommen ich habe 10 Jahre hart gearbeitet und werde dann gekündigt. Dann würde ich mir den Gedanken, ein paar Monate zu reisen um mal den Kopf frei zu kriegen vielleicht auch erlauben und erwarten, dass mir mein Geld, für das ich jahrelang eingezahlt habe auch zur Überbrückung hilft, bevor ich mir für die nächsten Jahre einen Job suche und wieder einzahle. Dass dass nicht ewig so läuft ist klar, aber genau deswegen dachte ich, gibt es die Abgrenzung zwischen ALG I und II.

Aylin,

ich habe damals nach einigen Jahren Arbeit und Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung nicht einmal ein Studium (Qualifizierung und Verhinderung weiterer Arbeitslosigkeit) beginnen dürfen, warum sollte das heute anders sein ?
 

Aylin2009

Active Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Ich will das Verhalten gar nicht rechtfertigen, aber dass man sich ggf. mal eine Auszeit gönnen möchte, ist menschlich. Ihr wird schon bewusst sein, dass es spätestens ab ALG II nicht mehr funktionieren kann und das auch gut so ist. Aber ich frage mich halt, wozu es die Abgrenzung von ALG I und ALG II überhaupt gibt. Ich hatte immer gedacht, dass ALG I steht einem bedingungslos zu, weil man dafür eingezahlt hat. Deswegen auch nur zeitlich sehr begrenzt.
 

Gizelle

Well-Known Member
AW: Arbeitslosengeld I in der Türkei beziehen

Ich will das Verhalten gar nicht rechtfertigen, aber dass man sich ggf. mal eine Auszeit gönnen möchte, ist menschlich. Ihr wird schon bewusst sein, dass es spätestens ab ALG II nicht mehr funktionieren kann und das auch gut so ist. Aber ich frage mich halt, wozu es die Abgrenzung von ALG I und ALG II überhaupt gibt. Ich hatte immer gedacht, dass ALG I steht einem bedingungslos zu, weil man dafür eingezahlt hat. Deswegen auch nur zeitlich sehr begrenzt.

Das ist schon wahr. Trotzdem hast Du die Pflicht eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen zu schreiben, Dich vorzustellen und auch kurzfristig auf Vermittlungsvorschläge der Agentur zu reagieren. Krank schreiben lassen musst Du Dich auch und Urlaub ist auch nur 3 Wochen im Jahr auf Antrag. Aus dem Ausland eher alles schlecht und sicher auch illegal. Trotzdem ist ja klar, dass sobald die Schwangerschaft offensichtlich wird, kein Mensch sie einstellen wird. :roll: Sie müsste sich demnach in Deutschland krank schreiben lassen, aber ich denke da wird dann auch bald eine MTU (oder wie das heißt) fällig.
 
Top