Ausländer müssen sich zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

solresol

Gesperrt
war schon gemeldet worden

http://www.spiegel.de/panorama/just...-an-integrationskurs-teilnehmen-a-866408.html

schon mit einer interessanten Information:

Der Integrations- ...

Kurs solle Ausländern die Kenntnisse vermitteln, "dass sie ohne Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können".

jetzt neue Meldung

http://www.spiegel.de/politik/deuts...-30-jahren-zum-integrationskurs-a-869415.html

mit einer sehr interessanten Aussage:

Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Frau jedoch ab. Zur Begründung heißt es, es bestehe ein hohes staatliches und gesellschaftliches Interesse daran, "dass sich alle auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländer zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können".

(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Karlsruhe 4 K 2777/11)

Die Frau hat Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt.

das wird sicher noch mehr in Deutschland auf Dauer lebenden Ausländer betreffen!
 

blackcyclist

Gesperrt
AW: Ausländer müssen sich zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können

Bevor das hier jetzt wieder mit wilden Spekulationen losgeht. Hier kann man den kompletten Fall, will heissen, das Urteil, nachlesen:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=16234

Wenn das Gesetz angewendet wird, kann es passieren, das verschiedenen Leuten der Internzugang gesperrt wird, weil sie keiner versteht?

:rolleyes:
 

Majnomon

Well-Known Member
AW: Ausländer müssen sich zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können

Hier wird ersichtlich, dass "Integration" ein Kampfbegriff geworden ist.
 

vzd_2.1

Well-Known Member
AW: Ausländer müssen sich zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können

Hier wird ersichtlich, dass "Integration" ein Kampfbegriff geworden ist.

die rechtsprechung legt hier doch mal offen, was sie unter integration versteht.

aus der begründung:
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers beruht Integration auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und des Austauschs zwischen dem zuziehenden Ausländer und der ihn aufnehmenden Gesellschaft. Der Zuzug aus dem Ausland führt nicht nur für den Ausländer zur Notwendigkeit, sich in einer neuen und ungewohnten Umgebung einzuleben, sondern fordert auch von der Gesellschaft zusätzliche Hilfen zur Orientierung.
 
F

~FiNi~

Guest
AW: Ausländer müssen sich zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können

du ausländer?
du stumm?

du kommst hier nicht rein......................................!
 

Majnomon

Well-Known Member
AW: Ausländer müssen sich zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können

die rechtsprechung legt hier doch mal offen, was sie unter integration versteht.

aus der begründung:
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers beruht Integration auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und des Austauschs zwischen dem zuziehenden Ausländer und der ihn aufnehmenden Gesellschaft. Der Zuzug aus dem Ausland führt nicht nur für den Ausländer zur Notwendigkeit, sich in einer neuen und ungewohnten Umgebung einzuleben, sondern fordert auch von der Gesellschaft zusätzliche Hilfen zur Orientierung.

Das finde ich auch stimmig.

Aber eine über Sechzigjährige zu einem Integrationskurs zu verdonnern will mir einfach nicht einleuchten. Ich möchte mal den einfachen deutschen Arbeiter sehen, der in dem Alter noch in der Lage wäre, Türkisch zu lernen.
 

solresol

Gesperrt
AW: Ausländer müssen sich zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können

die rechtsprechung legt hier doch mal offen, was sie unter integration versteht.

aus der begründung:
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers beruht Integration auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und des Austauschs zwischen dem zuziehenden Ausländer und der ihn aufnehmenden Gesellschaft. Der Zuzug aus dem Ausland führt nicht nur für den Ausländer zur Notwendigkeit, sich in einer neuen und ungewohnten Umgebung einzuleben, sondern fordert auch von der Gesellschaft zusätzliche Hilfen zur Orientierung.

Ist der Urteil eine gute Orientierungshilfe?
 
F

~FiNi~

Guest
AW: Ausländer müssen sich zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können

also ich stelle mir gerade vor, ein mehrfacher millionär macht sich auf den weg um in deutschland zu leben...
er hat alles..geld, personal , etc...

nur eines nicht..ein sprachtalent..


braucht er womöglich auch nicht die sprache, wenn er sich dolmetscher leisten kann, oder es ihn einfach nicht interessiert was die nachbarn so klatschen und tratschen..

was ist mit dem?
wird bei dem mit gleichen maß gemessen, wie bei einfachen leuten aus dem volk??
 

Ottoman

Well-Known Member
AW: Ausländer müssen sich zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können

die rechtsprechung legt hier doch mal offen, was sie unter integration versteht.

aus der begründung:
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers beruht Integration auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und des Austauschs zwischen dem zuziehenden Ausländer und der ihn aufnehmenden Gesellschaft. Der Zuzug aus dem Ausland führt nicht nur für den Ausländer zur Notwendigkeit, sich in einer neuen und ungewohnten Umgebung einzuleben, sondern fordert auch von der Gesellschaft zusätzliche Hilfen zur Orientierung.


Ich frage mich gerade, wie mit den Nachkommen des zugezogenen zu verfahren ist.
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top