AW: Auslandsdeutsche , ja oder lieber nicht !
Also, als ich mit 21 aus Deutschland fortgezogen bin habe ich mich komplett angemeldet. In den Niederlanden musst ich am Konsulat eine Abmeldebestätigung vorlegen, als ich einen neuen Reisepass beantragen wollte. Personalausweis gibt's übrigens nicht, wenn man im Ausland wohnt. D.h. wenn dein Pass abgelaufen ist und der neue auf sich warten lässt, dann sitzt du sozusagen fest, aber man gewöhnt sich daran und achtet besser auf das Ablaufdatum ;-)
Natürlich wird der Pass vom jeweiligen Konsulat / Botschaft abgestempelt und unterschrieben, schliesslich ist das auch die Behörde, die den Pass ausstellt.
Nun habe ich festgestellt, dass wenn man innerhalb der EU wohnt es nicht soviel ausmacht, wenn man sich in D abmeldet. Wer in einem anderen Land der EU arbeitet und in die Rentenkasse einzahlt, Krankenversicherung, Sozialversicherung, etc. etc. kann sämtliche Rechte in ein anderes bzw. in das Heimatland mit zurück nehmen. D.h. wenn man z.B. nachweisen kann, dass man die letzten 5 Jahre in Spanien in der Krankenkasse war, muss einen die deutsche Krankenkasse auch aufnehmen.
Wohnt man allerdings ausserhalb der EU, dann hat Nachteile bei der Rückkehr da man ja komplett aus dem System raus ist, keine Beiträge einzahlt etc.
Allerdings sind Auslandsrückkehrer eine sehr kleine Minderheit und es ist schwierig gute Infos zu finden.
Meine Eltern haben mal nachgefragt (ich zog mit 21 um, habe nich in D gearbeitet bzw. in das Sozialsystem einbezahlt) und es kam folgendes heraus:
Wäre ich von den Niederlanden direkt nach D gezogen, hätte ich keine Probleme gehabt. Da ich aber in die Türkei bin, bin ich sozusagen raus aus dem System. D.h. ich habe keinerlei Ansprüche auf Sozialleistungen (ALG schon gar nicht und auch keine Hartz IV und die gesetzl. Krankenkasse muss mich auch nicht aufnehmen). Null Unterstützung vom Staat also.
Vom deutschen Staat bekomme ich später auch Null Rente.
Um alles genau herauszufinden müsstest du wohl an die entsprechenden Behörden schreiben und nachfragen. Die Türkei hat ja ein Rentenabkommen mit Deutschland, das gilt in beide Richtungen. Obwohl es wohl selten vorkommt, dass sich jemand seine türkische Rente in Deutschland auszahlen lässt.
Ich plane schon seit längerem mich mal schlau zu machen, im Moment fehlt mir aber noch die Zeit für den Papierkrieg. Sollte es aber mal soweit sein, werde ich über das Ergebnis berichten.
Als Faustregel gilt aber, innerhalb der EU ist man versorgt, verlässt man die EU, dann sollte man sich sehr gut erkundigen.
Die deutsche Staatsbürgerschaft selbst garantiert jedenfalls keine Versorgung.