Bitte um Hilfe!

Vaterlich

Well-Known Member
Hallo,

Ich übersetze ein gerictliches Dokument. Es scheint, ich werde mehrere Fragen stellen müssen, warte aber, bis ich den gesamte Text sinngemäss begreife.

Ich fange an mit einem zu einfach scheinende, aber für mich mehrdeutige Satz: "Genau kann ich das nicht mehr sagen."

Das gehört zu einer Beklagte's Erklärung und ist nicht der letzte Satz seines Aussages, er erklärt weiter. Ich verstehe nicht worauf das "das" sich bezieht; aber dieses "das" beiseite, was ist gemeint mit dem Satz?

Heisst es etwa:
"Ich kann zwar *das* mehr sagen, aber dass, was ich -diesbezüglich- mehr sagen werde/würde, das würde/wird nicht genau sein."
oder
"Ich hätte bis zu diesem Zeitpunkt *das* genau mehr sagen können, aber nicht mehr, nicht ab diesen Zeitpunkt."?

Oder etwas anderes?

" (...) Man solle die Begründung schreiben. Ich bin zwei oder drei Tage später nach Deutschland zurückgeflogen. Genau kann ich das nicht mehr sagen. (...) "


Danke im Voraus!
 

Almancali

Well-Known Member
Du kannst das "das" in diesem Kontext auch mit "jenes" oder "dieses" austauschen. Das "das" bezieht sich nicht auf den zu beschreibenden Gegenstand, sondern ist eher als "Füllwort" für den Satz gemeint.

"Genau kann ich das nicht mehr sagen"
"Genau kann ich jenes (dieses) nicht mehr sagen"

Wäre inhaltlich wie:

"Ich habe keine konkreten Erinnerungen" oder "Ich kann es nicht mehr genau sagen" oder "Ich habe keine Erinnerungen über den genauen Hergang"...
 

eruvaer

Well-Known Member
Ja.

"Ich kann es nicht mehr genau sagen."
Antwortet man auf eine sehr präzise gestellte Frage nach einem Tathergang.

In Beispielen:

"Was war alles in dem Eintopf drin, den du gestern spontan gekocht hast?"
- "Ich kann es (was alles im Eintopf drin war) nicht mehr genau sagen.
(Oder wie almancali vorschlug: "Ich erinnere mich nicht mehr exakt.")

"Hatte der Verdächtige kurze, mittellange oder halblange Haare?"
- "Ich kann es (Haarlänge) nicht mehr genau sagen."
(Oder wie Almancali vorschlug: "Ich erinnere mich nicht mehr exakt.")

“Wie spät haben Sie sich heute Morgen Tee gekocht?"
- "Ich kann es (die genaue Uhrzeit) nicht mehr genau sagen. Es war so zwischen neun und zehn Uhr."
(Oder wie Almancali vorschlug: "Ich erinnere mich nicht mehr exakt.")
 

Vaterlich

Well-Known Member
Danke für eure Antworten! Jeztz is mir klar! "Ich erinnere mich nicht mehr exakt" ist verständlich. Ich sehe nun sogar, dass er damit wohl "zwei Tage" oder "drei Tage" meint.

Anyway, danke!
 

eruvaer

Well-Known Member
Danke für eure Antworten! Jeztz is mir klar! "Ich erinnere mich nicht mehr exakt" ist verständlich. Ich sehe nun sogar, dass er damit wohl "zwei Tage" oder "drei Tage" meint.

Anyway, danke!
Immer wieder gern. :)
Aber wenn du jetzt wieder so einen schweren juristisch formulierten Text gar, bitte ich schon mal vorab, dass du auch mindestens die zwei Sätze vor deinem eigentlichen Problem mitzitierst und einen danach. Sonst versteht man das immer so schlecht
 

Almancali

Well-Known Member
Genau kann ich das nicht mehr sagen, wie der Cengiz Karashimshek aus dem dritten Stock, 2te Tür links, den Mustafa Y. aus dem zweiten Stock 1te Tür recht gegen 23:22 Uhr und 11 Sekunden mit 24 Messerstichen des Jagmessers mit ebenförmigen bleichen Holzgriff (aus Erle) und der Marke "Hackebeil" die ALDI Tüte perforierte und dabei das Fertiggericht "Texaseintopf" durchlöcherte.

:)

So in etwa wird's wohl wirklich gewesen sein... Wir haben da in der TR auch tolle Nachbarn die nicht mitbekommen haben wollten, wie ein LKW unten am Balkon anhielt, die Leute über die Balkontür Zutritt zu unserem Eigentum verschafften und seelenruhig für 4 - 6 Stunden (die halbe Nacht), unsere ganzes Eigentum (Schränke, Küchengeräte, Alkohol, Porzellan, Teppiche, Alles...) aus dem Appartment seelenruhig in den LKW luden... während Recep (so hieß der Nachbar wirklich), seelenruhig auf seinem Balkon saß und die Sache aus 2 - 3 Metern Entfernung angesehen hatte, während er mit seinem androgynen Sohn einen Tee trank...

Der Polizei teilte er auch mit "das er es nicht mehr genau sagen konnte"
 

Vaterlich

Well-Known Member
Haha! Habt eure Spass und verhöhnt mich, jaa - ihr habt es recht verdient! :)

Eru, 'Tschildigung für die vorangehenden zwei Sätze! Eine Art Angewohnheit, mit zusätzlichen Sätzen ein wenig Zusammenhang zu geben, ohne es zu berücksichtigen, dass andere keine Zusammenhang brauchen dürften, da die Frage ihnen schon verständlich ist, und nicht weil ich euch -euch, die euch eine Frage gestellt habe-, für dumm halte! Es war ja peinlich! :(
 

eruvaer

Well-Known Member
Haha! Habt eure Spass und verhöhnt mich, jaa - ihr habt es recht verdient! :)

Eru, 'Tschildigung für die vorangehenden zwei Sätze! Eine Art Angewohnheit, mit zusätzlichen Sätzen ein wenig Zusammenhang zu geben, ohne es zu berücksichtigen, dass andere keine Zusammenhang brauchen dürften, da die Frage ihnen schon verständlich ist, und nicht weil ich euch -euch, die euch eine Frage gestellt habe-, für dumm halte! Es war ja peinlich! :(
Ah nein da hab ich es falsch gesagt.. Ich meinte, dass das grade gut ist, wenn du vorher 2 und hinter 1 Satz gibst, damit man den Kontext besser versteht.
Also alles gut.
 

Vaterlich

Well-Known Member
Hallo,

Ich habe mehrere Fragen. Wenn jemand von euch sie beantwortet, wäre ich froh.

Danke im Voraus!

1. ist nicht das Gespräch darauf gekommen: Wast beduetet das?

"Meine Forderung war X €. Ich habe gesagt, ich sei bereit, bis zu X % von der Gesamtsumme herunterzugehen. In dem Zusammenhang ist nicht das Gespräch darauf gekommen, dass der Beklagte von mir Geld verlangt habe. Der Beklagte hat zu keiner Zeit von mir aus irgendeinem Zusammenhang heraus Geld verlangt, sei es als Leistung, sei es als Darlehen."

2. ich auch... der Ansprechpartner... bei uns!? Hä??


"Im Übrigen war ich auch während des gesamten X-Prozesses der Ansprechpartner von Herrn Y bei uns, also bei [GmbH]."

3. lass... vor!?: vorlassen? vorlesen? vor-was?

"Die in dem Vertrag geregelte Kündigungsfrist von mehreren Monaten würden wir in der Türkei niemals so vereinbaren. Z lass uns diesen Satz aus dem deutschen Arbeitsvertrag „übersetzt“ allerdings vor, sodass wir dann als Kündigungstermin den [Datum-1] vorgegeben haben. Ich weiß, dass in dem Kündigungsschreiben als Kündigungstermin der [Datum-2] vermerkt ist."

4. Was/wer "kamen zu den Schluss"? Wir? Was ist es, das "mit dieser Frist gekündigt werden könne"?

"Wir haben zum Zeitpunkt des Gesprächs die lange Kündigungsfrist diskutiert. Das war, wenn ich mich recht entsinne, eine Kündigungsfrist von 12 Monaten und kamen dann eben zu dem Schluss, und da bin ich mir sicher, dass dann, wenn es in dem Vertrag eben diese lange Kündigungsfrist gebe, eben nur mit dieser Frist gekündigt werden könne."

5. Jemanden/etwas mit jemand anderem Rücksprache nehmen: was beduetet das?

"X sagte, diesen Anspruch habe Y. Ich hatte den Eindruck, das X diesen Betrag an Y in jedem Falle zahlen wolle. Deshalb habe ich in diesem Gespräch X ausdrücklich vorgegeben, außerhalb der regulären Gehaltszahlungen keinen weiteren Betrag zu zahlen. Zu der Berechtigung dieser Forderung wollte ich ihn in jedem Falle zunächst mit Herrn Z Rücksprache nehmen."
 

Almancali

Well-Known Member
1) Es ist ihm im Gespräch nicht eingefallen, dass er jemandem Geld schuldet.

2) Der Typ war der Ansprechpartner von Herrn Y. Also alle die was von ihm Wollten, mussten erst den Ansprechpartner im Unternehmen (also der Typ der "ich war der Ansprechpartner") kontaktieren.

3) lass sollte wohl "las" also "vorlesen". Er las den Vertrag vor und übersetzte ihn. Eine mündliche Übersetzung des Vertrages während des Vorlesens... Vermutlich eine sinngemäße Wiedergabe des Inhaltes...

4) Nachdem die da im Unternehmen über die 12 Monate Kündigungsfrist intern geredet haben, dachten die wohl, dass man - auch wenn die Kündigungsfrist 12 Monate betragen könnte - eben eine ordentliche Kündigung aussprechen könnte. Mit anderen Worte: "Wir kündigen Ihnen fristgemäß nach Ablauf der 12 Monate".

5) Kapiere ich leider auch nicht...
 
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