Bitte um Hilfe!

Alubehütet

Well-Known Member
zu 3.)

Im Gegenteil. Man gibt auch in der Schule Hausaufgaben auf: Das sind zu erbringende Leistungen. Die Parteien haben ladungsfähige Adressen zu benennen (unter denen die Zeugen erreichbar sind) ... Aufgegeben hier: Vorgegeben, dies und jenes zu tun.
 

Alubehütet

Well-Known Member
zu 1.)

Wir haben die Schriftsätze miteinander abgesprochen: Wir haben sie gemeinsam verfasst und eingereicht, zumindest mit Kenntnis und vollem Einverständnis des Kollegen.


zu 2.)

Die Abwicklungsvereinbarung scheint Teil einer regulären Kündigung zu sein. Käme die Klägerin stattdessen mit der außerordentlichen, fristlosen Kündigung durch, „wäre die Grundlage entzogen“, heißt, die Bedingung – reguläre Kündigung – wäre nicht mehr gegeben, die Abwicklungsvereinbarung hinfällig. Wirst Du gekündigt, steht dir normal eine Abfindung/Entschädigung zu, so, wie das mit der Gewerkschaft vereinbart ist. Hast Du aber goldene Löffel geklaut, wirst Du ohne alles davon gejagt. Grundlage entziehen: Die unterste Reihe der Bauklötzchen wegziehen. Dann stürzt der ganze Kladderadatsch ein.
 
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