Hallo,
Ich hab noch drei Fragen, und hoffentlich die letzten:
1. Was bedutet hier "absprechen"?
Ich habe die Übersetzung des Protokolls für Herrn X und mich veranlasst. Nachdem ich das Protokoll gelesen hatte, habe ich von mir aus noch meine Unterlagen geprüft. Die Schriftsätze, die in dem Z-Prozess für [GmbH] eingereicht wurden, waren zwischen Herrn Y und mir jeweils abgesprochen, sodass ich auch die entsprechenden türkischen Übersetzungen hatte. Weil das so viel war, habe ich dann Herrn Y gefragt, ob er davon nicht eine Zusammenfassung machen könne.
2. Den Teil "hätte die Grundlage entziehen können" habe ich nicht verstanden.
Soweit bislang erkennbar, sind alle arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen der Klägerin mit Herrn XYZ zum Nachteil der Klägerin ausgegangen. Von daher dürfte nicht davon auszugehen sein, dass die Klägerin der Abwicklungsvereinbarung durch eine fristlose Kündigung hätte die Grundlage entziehen können. Auch die Möglichkeit einer Aufrechnung dürfte nicht bestanden haben.
3. aufgeben: Heisst es hier etwa: Das Gericht verzichtet darauf, von den Parteien/der Klägerin dies und das zu verlangen? Also, die Parteien/die Klägerin werden/müssen die genannte Sachen nicht erledigen, oder?
"Den Parteien wird aufgegeben
- soweit noch nicht geschehen, die ladungsfähige Anschrift der von ihnen benannten Zeugen mitzuteilen,
- einen Auslagenvorschuss einzuzahlen (...) oder eine Auslagenverzichtserklärung zur Akte zu reichen,
Der Klägerin wird zudem aufgegeben, einen Auslagenvorschuss für einen Dolmetscher in Höhe von X € bei Gericht einzuzahlen."