Bitte um Hilfe!

beren

Well-Known Member
5. Jemanden/etwas mit jemand anderem Rücksprache nehmen: was beduetet das?

"X sagte, diesen Anspruch habe Y. Ich hatte den Eindruck, das X diesen Betrag an Y in jedem Falle zahlen wolle. Deshalb habe ich in diesem Gespräch X ausdrücklich vorgegeben, außerhalb der regulären Gehaltszahlungen keinen weiteren Betrag zu zahlen. Zu der Berechtigung dieser Forderung wollte ich ihn in jedem Falle zunächst mit Herrn Z Rücksprache nehmen."


-X will Y Betrag 100 zahlen.

-Ich will, dass X an Y nur 75 zahlt, weil regulär.

-Ob der Betrag 100 okay ist, dafür muss ich vorher mit Z reden. ( Erst wenn Z zustimmt, kann an Y 100 gezahlt werden.)

Das Wort "ihn" würde ich aus dem Text streichen.
 

Almancali

Well-Known Member
Das ist dann kein Wunder, wenn es kurz vor Mitternacht zur Messerstecherei kommt wo dann das Texaseintopf Fertiggericht aus'm Aldi das Opfer wird...

Nächstes Mal kommste halt mit deinen Brüdern zum Arbeitgeber und man unterhält sich von Mann zu Männern auf dem Parkplatz über eine erstklassige Abfindung... Spätestens bei der Wiederbegegnung in der Seitengasse entscheidet sich, ob man einen freundlichen oder feindlichen Handschlag erhält ;)
 

Alubehütet

Well-Known Member
5.) verstehe ich so:

Meiner Meinung nach schulden wir dem Y vielleicht sogar gar nichts, zumindest aber weniger. X aber meint, man [die GmbH?] schulde Y das gesamte Geld sehr wohl, und ist auch bereit, das „in jedem Falle“ auszuzahlen. Da habe ich die Notbremse gezogen, und habe X ausdrücklich angewiesen, Y erst einmal gar nichts zu zahlen, bis ich das mit Z geklärt habe. Alternativ: Bis wir beide (X und ich) gemeinsam da mit Z Rücksprache gehalten haben = eine klärende, verbindliche Diskussion hatten (Z hat das letzte Wort, ist zumindest der Schiedsrichter). In der Tat unklar, weil so, wie geschrieben, schlicht im Deutschen falsch.

... Gar nichts zu zahlen: Außer natürlich dem Gehalt, das Y unabhängig von dieser Geschichte zusteht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Alubehütet

Well-Known Member
zu 1.) Ich habe eine Forderung gegen den Beklagten. Ich war bereit, auf einen Teil meiner Forderungen zu verzichten. Nie aber war in diesem Gespräch die Rede davon, daß auch der Beklagte Forderungen gegenüber mich erhebt (für von ihm erbrachte oder zukünftig zu erbringende Leistungen), oder auch nur einen Kredit von mir will.

zu 2.) Für unsere GmbH war ich für Y die ganze Zeit über der einzige Ansprechpartner.
 

Alubehütet

Well-Known Member
zu 4.) Wir kamen zu dem Schluß, nämlich in dem Gespräch, daß wir ihn – der, der den Arbeitsvertrag unterschreibt – erst nach 12 Monaten nach der Kündigung vor die Türe setzen können, weil steht ja so im Vertrag. [In der Türkei ziemlich unüblich, aber in Deutschland scheint das so zu sein.]
 

Almancali

Well-Known Member
Es ist immer gut, mit Brüdern oder dem gesamten Clan zu solchen "Arbeitsentsorgungsgesprächen" zu erscheinen. Das erspart lästigen Papierkram, Gerichtsverhandlungen und Übersetzungen...
 

Vaterlich

Well-Known Member
Almancali, Beren und Alubehütet - Ich danke euch alle für eure Hilfe! Ich weiss es zu schätzen!

Die Nummer 4 interpretiert ihr ein wenig verschieden. Derzeit habe ich deine Version genommen, Alubehütet, aber bei nächster Runde wird es mir klarer sein, ob deine oder Almancali's version besser passt.

Danke schön! :)
 

Vaterlich

Well-Known Member
Hallo,

Ich hab noch drei Fragen, und hoffentlich die letzten:

1. Was bedutet hier "absprechen"?

Ich habe die Übersetzung des Protokolls für Herrn X und mich veranlasst. Nachdem ich das Protokoll gelesen hatte, habe ich von mir aus noch meine Unterlagen geprüft. Die Schriftsätze, die in dem Z-Prozess für [GmbH] eingereicht wurden, waren zwischen Herrn Y und mir jeweils abgesprochen, sodass ich auch die entsprechenden türkischen Übersetzungen hatte. Weil das so viel war, habe ich dann Herrn Y gefragt, ob er davon nicht eine Zusammenfassung machen könne.

2. Den Teil "hätte die Grundlage entziehen können" habe ich nicht verstanden.

Soweit bislang erkennbar, sind alle arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen der Klägerin mit Herrn XYZ zum Nachteil der Klägerin ausgegangen. Von daher dürfte nicht davon auszugehen sein, dass die Klägerin der Abwicklungsvereinbarung durch eine fristlose Kündigung hätte die Grundlage entziehen können. Auch die Möglichkeit einer Aufrechnung dürfte nicht bestanden haben.

3. aufgeben: Heisst es hier etwa: Das Gericht verzichtet darauf, von den Parteien/der Klägerin dies und das zu verlangen? Also, die Parteien/die Klägerin werden/müssen die genannte Sachen nicht erledigen, oder?

"Den Parteien wird aufgegeben
- soweit noch nicht geschehen, die ladungsfähige Anschrift der von ihnen benannten Zeugen mitzuteilen,
- einen Auslagenvorschuss einzuzahlen (...) oder eine Auslagenverzichtserklärung zur Akte zu reichen,
Der Klägerin wird zudem aufgegeben, einen Auslagenvorschuss für einen Dolmetscher in Höhe von X € bei Gericht einzuzahlen."
 
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