Coronavirus Covid-19 ---- Sind die Maßnahmen angemessen?

Kannst du nicht mal aufhören Pessismismus zu verbreiten? Laß mal deine Glaskugel stecken.
O.k., zur in zwei Wochen mit Sicherheit kommenden Triage in der Berliner Charité.

Noch einmal: Die, die in zwei Wochen auf der Intensiv landen werden, die sind jetzt schon infiziert. Da änderst Du nichts mehr dran. Die sind nur noch nicht identifiziert.


Berlin geht voran. Andere hinken zwei Wochen hinterher, sagt Drosten. DA kann man noch was dran drehen, darum die Einschränkungen ab heute. – Gut, „Triage“ trifft es dann nicht, weil man die Überzähligen (noch) nach Potsdam oder sonstwohin überstellen kann.
Wird bei uns überhaupt jedeR 85jährige maschinell beatmet? Ich schätze mal, nicht wenige haben PatientInnenverfügungen, in denen sie ebendies ausschließen.
 
PatientInnenverfügungen, in denen sie ebendies ausschließen.
Solange es eine Überlebens- im Sinne von Aufwachchance gibt, sollten die nicht viel Wert sein. Sinn dieser Verfügungen ist ja nicht, Lebensrettung zu verhindern. Sondern, nicht künstlich Jahre lang ein „Leben“ zu erhalten, aus dem es allerwahrscheinlichst kein Erwachen gibt.

Im Übrigen sind solche Verfügungen nicht verbindlich. Das letzte Wort haben nicht einmal Angehörige, sondern die Ärzte. Verfügungen sind nur eine Entscheidungshilfe, wenn Du so willst, eine Empfehlung.
 
Solange es eine Überlebens- im Sinne von Aufwachchance gibt, sollten die nicht viel Wert sein. Sinn dieser Verfügungen ist ja nicht, Lebensrettung zu verhindern. Sondern, nicht künstlich Jahre lang ein „Leben“ zu erhalten, aus dem es allerwahrscheinlichst kein Erwachen gibt.

Im Übrigen sind solche Verfügungen nicht verbindlich. Das letzte Wort haben nicht einmal Angehörige, sondern die Ärzte. Verfügungen sind nur eine Entscheidungshilfe, wenn Du so willst, eine Empfehlung.
Watt?

Klar sind die bindend.

Das einzige Mittel zur Fertigung einer eben dieser, man sollte sich kompetent beraten lassen. Da geht es aber um Rechtssicherheit, wenn man z.B. seine Willen nicht mehr äußern kann.

Es kann sogar die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr ausgeschlossen werden. Auch das ein Notarzt gerufen wird. Wobei sich das manchmal situativ schwierig gestaltet, später im Krankenhaus fragen die Ärzte immer nach dem Willen des Patienten.

Was nicht darin stehen darf ist die Aufforderung zu Sterbehilfe.

Sie muss persönlich unterschrieben sein, ganz wichtig, eine notarielle Beglaubigung ist auch nicht erforderlich.
 
Sie muss persönlich unterschrieben sein, ganz wichtig, eine notarielle Beglaubigung ist auch nicht erforderlich.
Besser: Komplett handgeschrieben. Dann ist klar, daß man nicht einen von Verwandten vorgelegten Wisch unterzeichnet hat.

Noch besser: Mit dem Hausarzt machen.

Am allerbesten: Alle paar Jahre erneuern. Die alten ruhig hinzufügen, dann ist klar, daß das wirklich ein langjährig gehegter Wille ist.
 
Besser: Komplett handgeschrieben. Dann ist klar, daß man nicht einen von Verwandten vorgelegten Wisch unterzeichnet hat.

Noch besser: Mit dem Hausarzt machen.

Am allerbesten: Alle paar Jahre erneuern. Die alten ruhig hinzufügen, dann ist klar, daß das wirklich ein langjährig gehegter Wille ist.
Schnell Fakten angelesen, nachdem du in #1523 noch behauptet hattest, PatientInnenverfügungen seien nicht viel wert?
 
Ausschlaggebend bleibt rechtlich der behandelnde Arzt. Der hat den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ergründen und anzuwenden. Eine Verfügung ist nicht rechtsverbindlich wie ein Testament.

Und das von mir Hinzugefügte ergoogelt sich nicht so leicht.
 
(...)
Im Übrigen sind solche Verfügungen nicht verbindlich. Das letzte Wort haben nicht einmal Angehörige, sondern die Ärzte. Verfügungen sind nur eine Entscheidungshilfe, wenn Du so willst, eine Empfehlung.

Nee, da irrst Du. ;) Berfin hat recht: Patientenverfügungen sind bindend!

Watt?

Klar sind die bindend.

Das einzige Mittel zur Fertigung einer eben dieser, man sollte sich kompetent beraten lassen. Da geht es aber um Rechtssicherheit, wenn man z.B. seine Willen nicht mehr äußern kann.

Es kann sogar die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr ausgeschlossen werden. Auch das ein Notarzt gerufen wird. Wobei sich das manchmal situativ schwierig gestaltet, später im Krankenhaus fragen die Ärzte immer nach dem Willen des Patienten.

Was nicht darin stehen darf ist die Aufforderung zu Sterbehilfe.

Sie muss persönlich unterschrieben sein, ganz wichtig, eine notarielle Beglaubigung ist auch nicht erforderlich.

So ist das. Man kann sie beim Hausarzt, beim Gericht oder beim Zentralen Vorsorgeregister deponieren:
https://www.vorsorgeregister.de/

Der Eintrag ins Vorsorgeregister kostet maximal 20 Euro. Da kann das bundesweit von Kliniken jederzeit abgerufen werden. Sehr sinnvoll, zumal der Hausarzt ja auch mal im Urlaub sein kann.

Und wenn die Patientenverfügung schon älter ist, sollte man sie unbedingt noch mal neu unterschreiben und datieren! Das empfiehlt sich etwa alle zwei Jahre. Ich wusste das auch nicht und hab es erst erfahren, als meine Mutter im Sterben lag und die Ärzte in Großhadern sich anschickten, sich über ihren sechs Jahre zuvor schriftlich erklärten Willen hinwegzusetzen. Aber dass der nach wie vor galt, hat der Hausarzt ihnen dann verdeutlicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausschlaggebend bleibt rechtlich der behandelnde Arzt. Der hat den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ergründen und anzuwenden. Eine Verfügung ist nicht rechtsverbindlich wie ein Testament.

Irrtum. Das hat sich 2009 mit dem neuen Patientenverfügungsgesetz geändert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverfügung#Rechtslage_nach_2009

Der Arzt muss zwar den Willen oder mutmaßlichen Willen des Patienten ergründen, aber ist ansonsten an eine unmissverständlich abgefasste (und tunlichst regelmäßig wieder bekräftigte) Patientenverfügung gebunden - auch, wenn der Tod nicht unmittelbar bevorsteht.
 
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