Berfin1980
Well-Known Member
Mir fiel spontan der Fall eines Arztes in Deggendorf ein vom letzten Jahr.Meine Frage wäre, ob hier nicht schon Strafrecht eintritt. Grob fahrlässige Körperverletzung. Wenn ich positiv getestet zur Arbeit gehe. Das ist ja noch was anderes als Problemkontakt gehabt und bis zur Abklärung in Quarantäne.
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Grob fahrlässige Körperverletzung. Wenn ich positiv getestet zur Arbeit gehe.
Im Fall einer Erkrankung mit Covid19 und ggf. einem schweren Verlauf ja.