Da es keinen Gott gibt...

Lillifee

Member
AW: Da es keinen Gott gibt...

sobald man Arbeitslosengeld bezieht wird einem Kirchensteuer abgezogen.
Egal ob du schon mal in einer Kirche warst oder Adam und Eva fuer ne Schlagergruppe haeltst.
Da kommt man nicht gegen an.
Wovon wird dir denn Kirchensteuer abgezogen?
Das ist doch nur eine Rechengrundlage und die Kirche sieht davon keinen Cent.
Genau so gut könnte das Amt einfach ein paar Prozent weniger ausbezahlen.
Das spielt für deinen Kasse doch gar keine Rolle!
 
S

sommersonne

Guest
AW: Da es keinen Gott gibt...

Wovon wird dir denn Kirchensteuer abgezogen?
Das ist doch nur eine Rechengrundlage und die Kirche sieht davon keinen Cent.
Genau so gut könnte das Amt einfach ein paar Prozent weniger ausbezahlen.
Das spielt für deinen Kasse doch gar keine Rolle!


Das macht sich beim Arbeitslosengeld 1 schon bemerkbar für den Arbeitslosen. Würde man die Kirchensteuer nur denen abziehen, die auch wirklich in der Kirche sind, hätte der nichtreligiöse Arbeitslose ein wenig mehr auf dem Konto.

Abgezogen wird die Kirchensteuer von dem Betrag, der 60% (bei Kinderlosen) des Nettolohnes des letzten Jahres entspricht.
 
M

Mein_Ingomann

Guest
AW: Da es keinen Gott gibt...

Wovon wird dir denn Kirchensteuer abgezogen?
Das ist doch nur eine Rechengrundlage und die Kirche sieht davon keinen Cent.
Genau so gut könnte das Amt einfach ein paar Prozent weniger ausbezahlen.
Das spielt für deinen Kasse doch gar keine Rolle!

Da bin ich mir nicht so sicher. Oder wurde dieses Urteil:

"Auch Arbeitslose, die keiner Kirche angehören, müssen Kirchensteuer von ihrem Arbeitslosengeld zahlen, solange die Mehr*heit der Arbeitnehmer in Deutschland diesen Obolus leistet. Im Streitjahr 1998 waren es noch 57,1 Prozent (Sozialgericht Detmold, Az. S 12 AL 26/03)."

http://www.test.de/themen/steuern-r...itslose-zahlen-Kirchensteuer-1152020-2152020/

mittlerweile anders entschieden?
 
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