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Im Gegensatz zu wilden Mythen, die in der Gegend herumgeistern und von interessierter Seite zum Schüren von Neid und Unfrieden verbreitet werden, zahlen Sozialämter und Job Center den Empfänger*innen von Grundsicherung/Hartz IV keineswegs die Heizkosten in voller Höhe, sondern nur soweit "angemessen". Was angemessen ist, entscheiden die Job Center nach dem Prinzip Rasenmäher aufgrund von Daten, die oft von 2020 stammen, also die erwartete Ver-X--fachung der Kosten nicht berücksichtigen.