Vielleicht mag @Vaterlich sich ja Mal vertrauensvoll an dich wenden und du findest ihm dann die Lösung die er nicht sieht
Nach fünf Jahren Leben in der Schweiz, davon drei Jahre mit einer Schweizerin verheiratet, kann man die erleichterte Einbürgerung machen.Wenn hier in Deutschland Importbräutigame es schaffen, nach nur einem Jahr Ehe mit einer Deutschen, Aufenthalt zu bekommen, dann wird es auch in der Schweiz irgendwelche Tricks geben. Weiß nicht mehr, wie die Gesetzeslage in den 90ern war, aber hab noch was mit fünf Jahre Ehe im Hinterkopf.
Damals klappte es.