L
Lalezar2006
Guest
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch-türkische Kinder ??
Ja, richtig. Es geht um die Anzeigepflicht, bzw. Meldung. Es liegt ein wenig in der Luft, wenn das Kind 18 Jahre alt ist, müsste es gemeldet werden, damit es auch über alle Rechte verfügt, ansonsten hat man bürokratisch gesehen erhebliche Probleme, in zweifelsfall wäre eine Rückdatierung nicht möglich, wenn es zum Beispiel um soziale Rechte geht. Mit der Anmeldung folgt der Pass/Nüfus, hat man die Deutsche Staatsbürgerschaft, so reicht Nüfus aus. Als Beispiel, da ich als Kind eine längere Zeit über in der Türkei gelebt habe, war ich auch automatisch angemeldet, da ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft hat, kann ich beide behalten. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, zum Beispiel die Ehefrau oder der Ehemann möchte beide Staatsbürgerschaften führen, so kann man eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, wenn man sich als Beispiel in der Türkei niederlassen möchte.
Wenn man sein Kind viel später beim Konsulat anmeldet, so werden die ein weinig giftig, aber das heisst nichts.
Welche Vorteile hat man; Wenn zum Beispiel, der Ehemann vorher in der Türkei berufstätig war, egal ob SSK oder Bag kur, oder sonst, hat das Kind soziale Rechte in der Türkei, wieder ein Beispiel - bei Tod, Trennung usw.
Wie schon geschrieben, es besteht ein Wahlrecht, was bei der Mavikart, ehemals Pempekart nicht möglich ist, auch muss man bei der Mavikart nicht zum Militär. Allerdings kann man nicht im öffentlichen Dienst arbeiten (Beamte). Soweit ich auch richtig informiert bin, kann man mit der Mavikart keine besonderen Verträge abschließen (Banken usw.) Dazu gehört sowieso eine Meldepflicht, mit Steuernummer usw.
Erst mal, wenn mir noch was einfällt, werde ich es bekannt geben.
Das dachte ich ja eigentlich auch, aber in einem anderen Thread gestern hat z.B. Lalezar und noch jemand anders gemeint, wenn sie nicht gemeldet ist, dann hat sie die türkische StB eben noch nicht ! Deswegen mein extra Thread nochmal hier dazu.
Irgendwie verwirrt mich das jetzt aber schon :-?
Lale hat nur geschrieben, dass man das Kind melden muss. Dies wird der Anzeigepflicht gegenüber dem deutschen Standesamt entsprechen. Wenn man das vernachlässigt, kann es vielleicht mal irgendwelche Umstände bereiten, das weiß ich nicht. Mit der Staatsbürgerschaft hat das aber nichts zu tun.
Ja, richtig. Es geht um die Anzeigepflicht, bzw. Meldung. Es liegt ein wenig in der Luft, wenn das Kind 18 Jahre alt ist, müsste es gemeldet werden, damit es auch über alle Rechte verfügt, ansonsten hat man bürokratisch gesehen erhebliche Probleme, in zweifelsfall wäre eine Rückdatierung nicht möglich, wenn es zum Beispiel um soziale Rechte geht. Mit der Anmeldung folgt der Pass/Nüfus, hat man die Deutsche Staatsbürgerschaft, so reicht Nüfus aus. Als Beispiel, da ich als Kind eine längere Zeit über in der Türkei gelebt habe, war ich auch automatisch angemeldet, da ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft hat, kann ich beide behalten. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, zum Beispiel die Ehefrau oder der Ehemann möchte beide Staatsbürgerschaften führen, so kann man eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, wenn man sich als Beispiel in der Türkei niederlassen möchte.
Wenn man sein Kind viel später beim Konsulat anmeldet, so werden die ein weinig giftig, aber das heisst nichts.
Welche Vorteile hat man; Wenn zum Beispiel, der Ehemann vorher in der Türkei berufstätig war, egal ob SSK oder Bag kur, oder sonst, hat das Kind soziale Rechte in der Türkei, wieder ein Beispiel - bei Tod, Trennung usw.
Wie schon geschrieben, es besteht ein Wahlrecht, was bei der Mavikart, ehemals Pempekart nicht möglich ist, auch muss man bei der Mavikart nicht zum Militär. Allerdings kann man nicht im öffentlichen Dienst arbeiten (Beamte). Soweit ich auch richtig informiert bin, kann man mit der Mavikart keine besonderen Verträge abschließen (Banken usw.) Dazu gehört sowieso eine Meldepflicht, mit Steuernummer usw.
Erst mal, wenn mir noch was einfällt, werde ich es bekannt geben.