"Du bist Türkin hast keine Rechte; Lehrer verbietet Schülerin aufs Klo zu gehen"

fritztotila

Active Member
AW: "Du bist Türkin hast keine Rechte; Lehrer verbietet Schülerin aufs Klo zu gehen"

Danke für das zitieren. So habe ich es gemeint.


Und dass Lehrer sein nun sooo viel schlimmer ist als andere Berufe, kann ich nicht nachvollziehen.

ist es auch nicht !
Die meisten Lehrer haben nur keine Ahnung von "anderen Berufen"
Sind aus der Schule nie herausgekommen.
Wenn ich das im Lehrerzimmer schon höre " In der Witschaft würde ich viel weiter gekommen sein.." ---
im Gegenteil: Gefeuert worden würden sie sein, wenn sie so herangegangen wären, wie sie es in der Schule tun.
 

Pitane

Gesperrt
AW: "Du bist Türkin hast keine Rechte; Lehrer verbietet Schülerin aufs Klo zu gehen"

ist es auch nicht !
Die meisten Lehrer haben nur keine Ahnung von "anderen Berufen"
Sind aus der Schule nie herausgekommen.
Wenn ich das im Lehrerzimmer schon höre " In der Witschaft würde ich viel weiter gekommen sein.." ---
im Gegenteil: Gefeuert worden würden sie sein, wenn sie so herangegangen wären, wie sie es in der Schule tun.

du bist einer der wenigen die das erkannt haben bzw. auch aussprechen, aber so ist es in Wirklichkeit.

Mit Sicherheit würden viele Beamte in der freien Wirtschaft viel weiter kommen und entspr. Einkommen einfahren, aber die wirtschaftl. Sicherheit eines Beamten hätten sie nicht.

Die Sicherheit die das Beamtentum bietet wird von vielen verkannt und zu wenig geschätzt.
 

dirk1966

Well-Known Member
AW: "Du bist Türkin hast keine Rechte; Lehrer verbietet Schülerin aufs Klo zu gehen"

...Beamtenverhältnis
Der Beamte steht zum Staat in einem Sonderrechtsverhältnis. Während seiner Dienstzeit ist der Beamte einer gesteigerten Bindung an den Staat ausgesetzt, welche in ihrer Intensität über die normale Bindung des Bürgers an den Staat hinausgeht. Der Beamte steht also in besonderer Nähe des Staates; er ist dessen Repräsentant. Infolgedessen können die Grundrechte von Beamten eingeschränkt werden.... (Quelle Wiki)


Natürlich ist das Beamtenverhältnis ein "besonderes" Verhältnis zwischen den Beamten und seinen Arbeitgeber Staat.
Dies fängt schon beim "Vereidigung" an und hört mit der "fast" uneingeschränkten Versetzungsmöglichkeit im gesamten Bundesgebiet (Bunndesbeamter) oder Landesgebiet (Landesbeamter) auf.
Nichtsdestrotrotz hat auch der Beamte eine Meinung, die er frei äußern
kann, solange sie nicht gegen das GG oder das Beamtengesetz verstößt.
Andersrum hat aber auch der Staat eine erweiterte Fürsorgepflicht
gegenüber seinen Beamten, auf die sich dieser auch berufen kann.
(Quelle: eigene Quelle, war Bundesbeamter (Zoll)
 

Grk..

Active Member
AW: "Du bist Türkin hast keine Rechte; Lehrer verbietet Schülerin aufs Klo zu gehen"


Natürlich ist das Beamtenverhältnis ein "besonderes" Verhältnis zwischen den Beamten und seinen Arbeitgeber Staat.
Dies fängt schon beim "Vereidigung" an und hört mit der "fast" uneingeschränkten Versetzungsmöglichkeit im gesamten Bundesgebiet (Bunndesbeamter) oder Landesgebiet (Landesbeamter) auf.
Nichtsdestrotrotz hat auch der Beamte eine Meinung, die er frei äußern
kann, solange sie nicht gegen das GG oder das Beamtengesetz verstößt.
Andersrum hat aber auch der Staat eine erweiterte Fürsorgepflicht
gegenüber seinen Beamten, auf die sich dieser auch berufen kann.
(Quelle: eigene Quelle, war Bundesbeamter (Zoll)

Zur freien Meinungsäusserung gehört es nicht, vor versammelter Klasse diesen Satz zu sagen, weil er gleich gegen mehrere § in der Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen verstößt.

Darauf müsste man eigentlich (!) selber darauf kommen, ohne dass ich diesen Beitrag noch extra schreiben muss...
 
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