Einkommensabhängige Knöllchen

die bußgelder für ordnungswidrigkeiten sollten überhaupt drastisch erhöht und die kontrollen verschärft werden.
 
Das wurde schon mehrfach aufgeführt.

Zu geringe Bußgelder sind regelrechte Freibriefe für Menschen mit viel Geld. Natürlich wird ggf. der Führerschein irgendwann eingezogen, aber schon ein Fehltritt kann einer armen Person richtig weh tun, während eine reiche Person das einfach so abschüttelt - finanzielll gesehen.

Von daher ist eine prozentuale Regelung natürlich gerechter. Wenn du das nicht erkennst, bin ich schockiert.

Es ist übrigens ein interessanter Effekt, wenn man sich mal anschaut wie sich Leute gegen "mehr Steuern für Reiche" und ähnliche Vorhaben zur sozialen Umverteilung wehren... sogar Arme Menschen wehren sich z.T. dagegen, einfach nur aus einer Kombination von Hoffnung und Gier heraus. Sie hoffen auch irgendwann mal zu den Reicheren zu gehören und sind dann zu gierig um etwas abzugeben. Nicht, dass ich das hier beobachtet hätte, aber ich warte nur bis einer von den verkappten CDU oder FDP Wählern hier aus ihren Löchern gekrochen kommen :mad:


ich wüsste mal zugern, wie sich statistisch gesehen die einkommen bei schwarzfahrern verteilen.
 
Ja natürlich. Derjenige, der die Ordungswidrigkeit begangen hat.


eben, da engagiert sich jeder reiche nabob einen chauffeur, dem er nichts bezahlt und der damit kein einkommen hat, und heißt ihn, stets und ständig falschzuparken, alle geschwindigkeitsbeschränkungen zu übertreten, gegen die einbahnstraße zu fahren. dem chauffeur kann ja nichts passieren. er hat ja kein einkommen.
 
Ja natürlich. Derjenige, der die Ordungswidrigkeit begangen hat.

Begangen haben eine Ordnungswidrigkeit jedenfalls in Deutschland auch der Anstifter und Gehilfe, § 14 I OWiG.

Dafür, dass es das nur in bestimmten Ländern gibt, sehe ich zwei Gründe:
Die Geldbuße wird von der Verwaltung verhängt und nicht von einem Gericht, also ohne die nötige justizielle Strafgewalt. Von daher kann man sich - etwas formalistisch - fragen, ob die Strafzwecktheorien, nach denen die Geldstrafe auf jeden Täter gleich intensiv einwirken soll (was eine Einkommensabhängigkeit erfordert), auf sie übertragbar sind. Wenn man die Geldbuße dagegen zutreffend als schematisches Verwaltungshandeln betrachtet, gegen das erst nachgelagerter Rechtsschutz besteht, muss sie sich von vorn herein in dem Rahmen bewegen, den jeder Bürger für den jeweiligen Verstoß aufbringen kann.

Praktisch bedeutender dürfte sein, dass die Verwaltungsstruktur insgesamt Transparenz über Einkommen und Vermögen herstellen müsste, was in Deutschland nicht der Fall ist bzw. traditionell nicht gewünscht ist. Das Verwaltungsverfahren würde hier immer in den Rechtsweg münden, bei dem man schon mal mehrere Verhandlungstage für die Feststellung der Vermögensverhältnisse brauchen kann.
 
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