Die Intensität ist eine ganz andere, das habe ich ja leider selbst erleben müssen. Sagen wollte ich, dass ich die (unter Deutschen verbreitete) Ansicht, damit einer "Zurückgebliebenheit" gegenüber zu stehen, die hierzulande ganz aus der Welt ist, für eine Illusion halte.
Ich habe noch in der Schule mein katholische Religion abgelegt. Die Reaktionen der Mitschüler waren Erstaunen und Unverständnis. Teils soweit, dass man meinen könnte, die Bekenntnislosigkeit wäre die Vorstufe dazu, einer Sekte anheimzufallen. Später einmal in einem Gespräch mit einem Kollegen meinte dieser, er könne sich ebenso wenig mit dem Glauben identifizieren aber (scherzhaft) "seine Eltern würden ihn umbringen", träte er aus der Kirche aus.
Artikel 333 des schweizerischen ZGB regelt die Haftung des "Familienhauptes".
Deutschland vor 40 Jahren:
„Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Die Ehe fordert von ihr eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu stellen.“ BGH NJW 1967,
http://ballmann.wordpress.com/category/der-sex-der-fruhen-jahre/