Familienzusammenführung

Nmagic

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AW: Familienzusammenführung

Du mußt als deutsche Ehefrau weder Verdienst noch Wohnraum nachweisen, zumindest von Rechts wegen. Einige Ausländerämter verlangen das aber trotzdem. Wenn Du Dich nicht mit denen anlegen willst, dann würde ich alles was verlangt wird vorlegen. Müssen mußt Du allerdings nicht 8)

Lies doch einfach mal den Link

http://www.ankara.diplo.de/Vertretu..._Visainformationen__und__Antraege__Seite.html

Da kann man sich das Formular zur Beantragung der FZF auch downloaden. Ich habe das damals für meinen Mann ausgefüllt und ihm gefaxt. Er brauchte dann das ganze beim Konsulat nur noch mal abzuschreiben. Nur mal so als Tipp...


Na guttttt,,, will ihn ja nicht umsonst quälen 8)
 

Nmagic

New Member
AW: Familienzusammenführung

hahaha, ja so kann man es auch sehen, sehr sympathisch die Runde hier. Aber es hat mich sehr amüsiert und ich musste mich einklinken :)

Ach, man muss nicht alles zu ernst nehmen,,, Immer Positiv denken, dann ist das Leben auch schöner. :)

Manche gehen ja hier bei TT hoch wie HB Männchen.

Ich bin jedenfalls sehr dankbar, da ich ohne zu verzweifeln, meine Fragen beantwortet bekomme 8)

Da darf man sich auch ruhig im Kreis drehen :razz:
 

Nmagic

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AW: Familienzusammenführung

Sooo, ich nochmal.
Mein Mann sagte Internet ist Internet,,, und Behörde ist Behörde,,, ich solle das noch mal persönlich prüfen. :icon_eyecrazy:

Also, habe es getan und im Ausländeramt angerufen, die bestätigten, was ihr gesagt habt. Danke noch mal für die Professionelle Auskunft :)

Also dieses Prüfung, der deutschen Sprache, nennt sich;

- Sichtvermerksantrag

den muß tatsächlich er stellen

Dann wird die Sprache mündlich geprüft und er muß, wenn alles ok war, den Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Soweit bin ich aus den Schneider,,, nur wenn das Amt / Botschaft noch etwas von mir will, melden sie sich bei mir.

Der Mann muß ja auch mal was tun *hihi*

viele Grüße und Danke :) 8)
 

boncuklar

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AW: Familienzusammenführung

Sooo, ich nochmal.
Mein Mann sagte Internet ist Internet,,, und Behörde ist Behörde,,, ich solle das noch mal persönlich prüfen.

Also, habe es getan und im Ausländeramt angerufen, die bestätigten, was ihr gesagt habt. Danke noch mal für die Professionelle Auskunft :)

Also dieses Prüfung, der deutschen Sprache, nennt sich;

- Sichtvermerksantrag

den muß tatsächlich er stellen

Dann wird die Sprache mündlich geprüft und er muß, wenn alles ok war, den Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Soweit bin ich aus den Schneider,,, nur wenn das Amt / Botschaft noch etwas von mir will, melden sie sich bei mir.

Der Mann muß ja auch mal was tun *hihi*

viele Grüße und Danke :) 8)

hab ich doch die ganze zeit gesagt :!:

Wünsche Euch viel Erfolg
 
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