AW: Frage zur Imamtrauung
In Deutschland wurde die zivile Trauung auf dem Standesamt erst 1875 eingeführt (so wie in der TR 19xx unter Atatürk). Die (christliche) Kirche war damals dagegen, da es eine Einschränkung ihrer Rechte bedeutete.
Im Rahmen einer "Entrümpelung" hat man dieses Gesetz nun wieder gestrichen (nachdem ein Verstoß zuletzt ohnehin nur noch als Ordnungswidrigkeit galt).
Wichtig zu wissen: Nach einer kirchlichen Trauung ohne Standesamt gilt man vor dem Gesetz weiterhin als unverheiratet, d.h. es gibt keinen Unterhalt, kein Erbrecht, keinen Steuerfreibetrag etc.!
Interessanterweise sind Kirchen und Verbände über diese Neuerung nicht glücklich:
Ohne Trauschein vom Standesamt entstehen für die Ehepartner keine zivilrechtlichen Rechten und Pflichten... Das widerspricht dem Kern des kirchlichen Ehesakraments, für den Partner zu sorgen in guten wie in schlechten Tagen... Die kirchliche Eheschließung ohne Zivilehe muss die Ausnahme bleiben. [Lorenz Wolf, Domdekan München]
Der türkisch-muslimische Verband DITIB wird auch nach der Reform des Personenstandrechts die religiöse Trauung an die Vorlage eines amtlichen Trauscheins koppeln. Der eng mit dem türkischen Religionsministerium zusammenarbeitende Verband rät allen Muslimen, sich vor der Eheschließung durch den Imam standesamtlich trauen zu lassen.
Mehmet Günet, der Justiziar der türkisch-islamischen Union der Anstalt für Religion, sagte in einem epd-Gespräch, dass die rund 800 Imame des Verbandes entsprechende Anweisungen erhalten hätten.
http://www.domradio.de/includes/eactions/eactions_print.asp?ID=49136
Die Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime, Mina Ahadi, wies in den Stuttgarter Nachrichten darauf hin, dass bei Imam-Ehen, die nur von Geistlichen und ohne staatliche Billigung geschlossen würden, Frauen häufig gegen ihren Willen verheiratet würden und keinerlei Rechte hätten.
Mit seiner Entscheidung stärke Deutschland auch die radikal-religiösen Kräfte in der Türkei, wo Imam-Ehen verboten seien und Ehen nur vom Staat geschlossen werden dürften. "Wenn die Imam-Ehe hier erlaubt wird, werden die Islamisten dies für die Türkei auch fordern", sagte Ahadi. Die Islamkritikerin forderte den Bundestag auf, die Entscheidung zu revidieren.
http://www.sueddeutsche.de/politik/702/443441/text/
Aus meiner Sicht dürfte eine solche - rein kirchliche - Trauung in erster Linie dazu dienen, das moralische Gewissen zu beruhigen (oder romantische Bedürfnisse "in Weiß heiraten" zu erfüllen). Man muss sich wirklich darüber im Klaren sein, dass damit keinerlei Rechte verbunden sind.
Im Gegenteil:
- Vor der katholischen Kirche gilt ein Eheversprechen lebenslang.
- Im Islam kann sich der Mann gleich 4 Frauen nehmen (und ggf. wieder verstoßen). Diese Frauen haben dann zwar ihre Jungfräulichkeit verloren, können diesen Mann aber nicht auf Unterhalt verklagen, da sie vor dem Gesetz nicht verheiratet waren. Somit bleiben sie weiterhin in der Abhängigkeit ihrer Familie, die wohl auch das vorher ausgehandelte Gold in Empfang nehmen wird. Die Motivation, alles zu tun, dass der Mann sie nicht verstoßen wird, dürfte ziemlich groß sein. :wink: (Dies mal unabhängig von Euren Fällen hier im Forum.)