TheCore
Moderator
AW: Frage zur Sozialhilfe.
Vor dem Rechtshaus der Hamburger Uni gibt es eine Juristenfalle in Form eines Sandstreifens, der zum Parken direkt vor der Tür einlädt.
Allerdings ist er nur durch eine Fußgängerzone zu erreichen. Nach gängiger Rechtsprechung genügt das Stehen des Fahrzeugs an einem Ort, der nur durch eine Fußgängerzone zu erreichen ist, nicht für ein Bußgeld wegen Fahren in der Fußgängerzone. Da ist man schon mal sicher.
Parkt man aber auf besagtem Streifen, bekommt man ein Knöllchen wegen Parken in der Fußgängerzone. Regelmäßig scheitern Widersprüche meiner Standesgenossen, der Streifen sei keine Fußgängerzone mehr, weil er durch eingelassene Bordsteine abgetrennt und nicht weiter beschildert ist :mrgreen:.
Ich hasse Kl B, da hat man nur ärger
Vor dem Rechtshaus der Hamburger Uni gibt es eine Juristenfalle in Form eines Sandstreifens, der zum Parken direkt vor der Tür einlädt.
Allerdings ist er nur durch eine Fußgängerzone zu erreichen. Nach gängiger Rechtsprechung genügt das Stehen des Fahrzeugs an einem Ort, der nur durch eine Fußgängerzone zu erreichen ist, nicht für ein Bußgeld wegen Fahren in der Fußgängerzone. Da ist man schon mal sicher.
Parkt man aber auf besagtem Streifen, bekommt man ein Knöllchen wegen Parken in der Fußgängerzone. Regelmäßig scheitern Widersprüche meiner Standesgenossen, der Streifen sei keine Fußgängerzone mehr, weil er durch eingelassene Bordsteine abgetrennt und nicht weiter beschildert ist :mrgreen:.