Frage zur Sozialhilfe.

TheCore

Moderator
AW: Frage zur Sozialhilfe.


Vor dem Rechtshaus der Hamburger Uni gibt es eine Juristenfalle in Form eines Sandstreifens, der zum Parken direkt vor der Tür einlädt.
Allerdings ist er nur durch eine Fußgängerzone zu erreichen. Nach gängiger Rechtsprechung genügt das Stehen des Fahrzeugs an einem Ort, der nur durch eine Fußgängerzone zu erreichen ist, nicht für ein Bußgeld wegen Fahren in der Fußgängerzone. Da ist man schon mal sicher.
Parkt man aber auf besagtem Streifen, bekommt man ein Knöllchen wegen Parken in der Fußgängerzone. Regelmäßig scheitern Widersprüche meiner Standesgenossen, der Streifen sei keine Fußgängerzone mehr, weil er durch eingelassene Bordsteine abgetrennt und nicht weiter beschildert ist :mrgreen:.
 
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olgunbay

Guest
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Vor dem Rechtshaus der Hamburger Uni gibt es eine Juristenfalle in Form eines Sandstreifens, der zum Parken direkt vor der Tür einlädt.
Allerdings ist er nur durch eine Fußgängerzone zu erreichen. Nach gängiger Rechtsprechung genügt das Stehen des Fahrzeugs an einem Ort, der nur durch eine Fußgängerzone zu erreichen ist, nicht für ein Bußgeld wegen Fahren in der Fußgängerzone. Da ist man schon mal sicher.
Parkt man aber auf besagtem Streifen, bekommt man ein Knöllchen wegen Parken in der Fußgängerzone. Regelmäßig scheitern Widersprüche meiner Standesgenossen, der Streifen sei keine Fußgängerzone mehr, weil er durch eingelassene Bordsteine abgetrennt und nicht weiter beschildert ist :mrgreen:.

Irgendwie muss man mit dem KFZ dort hingekommen sein, oder sehe ich das falsch?
 

Kedi08

Active Member
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Vor dem Rechtshaus der Hamburger Uni gibt es eine Juristenfalle in Form eines Sandstreifens, der zum Parken direkt vor der Tür einlädt.
Allerdings ist er nur durch eine Fußgängerzone zu erreichen. Nach gängiger Rechtsprechung genügt das Stehen des Fahrzeugs an einem Ort, der nur durch eine Fußgängerzone zu erreichen ist, nicht für ein Bußgeld wegen Fahren in der Fußgängerzone. Da ist man schon mal sicher.
Parkt man aber auf besagtem Streifen, bekommt man ein Knöllchen wegen Parken in der Fußgängerzone. Regelmäßig scheitern Widersprüche meiner Standesgenossen, der Streifen sei keine Fußgängerzone mehr, weil er durch eingelassene Bordsteine abgetrennt und nicht weiter beschildert ist :mrgreen:.
Siehst, deswegen bleib ich lieber im beschaulichen Umland...wir haben einen Plan an der Wand, auf dem alle Straßen deutlich eingezeichnet sind. Da gibt es nix rumzudeuteln. Aber das würde bei euch wohl platzmäßig etwas den Rahmen sprengen...
 
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