Frage zur Sozialhilfe.

Kedi08

Active Member
AW: Frage zur Sozialhilfe.

So richtig interessant wird die Rechtssprechung durch Gerichte ;-)

Recht ist und bleibt immer ein heißes Eisen!

Man könnte auch ein Urteil auswürfeln :)
Den Job möchte ich auch nicht machen. Wir haben vor ein paar Monate bei uns wieder Jungendschöffen für das Amtsgericht gesucht. Na, schönen Dank. Nicht mal Juristen verstehen immer, was sie da tun.

Ich hab übrigens gerade wieder das absolute Highlight meiner Ausbildung beim Blättern gefunden. Ich wette, das wäre einen eigenen Thread wert. Oder kann mir jemand auf die Schnelle bitte den Sinn von § 23 Abs 2 Landeswassergesetz erklären:

Die Höhepunkte sind auf unverrückbare und unvergängliche Festpunkte zu beziehen.

Was haben wir gegrölt bei unseren Interpretationen...na, wer traut sich?
 

TheCore

Moderator
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Große Kulleraugen: natürlich Sozialrecht, um nichts anderes ging es hier die letzten Seiten....aber ich merke schon, hier treffen zwei Fachidioten aus verschiedenen Gebieten aufeinander (lach). Das mit der Anrechnung wurde nicht in 2007 gekippt, im Gegenteil. Wo immer du diese Info her hast...no no. Soweit ich weiß, hat sich das Bundessozialgericht damit mal beschäftigen müssen, aber es gibt noch kein gegenteiliges Urteil. Die Anrechnung erfolgt bei dem Kind, wenn das "Einkommen" den Bedarf übersteigt, wird der Rest bei den Eltern angerechnet.

http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2...-darf-nicht-als-einkommen-angerechnet-werden/

Das hatte ich wohl im Kopf, bezieht sich aber nur auf volljährige Kinder.
Ob in steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Hinsicht: Ceykans Aussage, das Kindergeld sei ei Anspruch der Eltern nicht der Kinder, ist vollkommen richtig.

Ein Beratungsbereich ist hier ausgeschlossen, nicht erst seit dem RDG. Das RDG entschärft die vorher deutlich strengere Gesetzgebung und lässt nun die Rechtsberatung auch von Berufen wie Steuerberatern in bestimmten Grenzen zu.
 

Kedi08

Active Member
AW: Frage zur Sozialhilfe.

http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2...-darf-nicht-als-einkommen-angerechnet-werden/

Das hatte ich wohl im Kopf, bezieht sich aber nur auf volljährige Kinder.
Ob in steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Hinsicht: Ceykans Aussage, das Kindergeld sei ei Anspruch der Eltern nicht der Kinder, ist vollkommen richtig.

Ein Beratungsbereich ist hier ausgeschlossen, nicht erst seit dem RDG. Das RDG entschärft die vorher deutlich strengere Gesetzgebung und lässt nun die Rechtsberatung auch von Berufen wie Steuerberatern in bestimmten Grenzen zu.
Ohne meinen Anwalt sag ich hier gar nix mehr:mrgreen: Lass uns das lieber beenden. Auch wenn es interessant ist, wir tun genau das, was nicht gestattet ist: Auslegung von Gesetzen und totale Verwirrung der restlichen Forumsmitglieder. Das kann nicht gut enden...
 
O

olgunbay

Guest
AW: Frage zur Sozialhilfe.

:) ist schon 8 Jahre her!

Klasse B Fahrschülerwechsel auf einem Behindertenparkplatz.
Es sei gesagt das zwei weitere Behindertenparkplätze frei waren und der § 12 StVO sowie der Fragebogen Kl B nichts gegen halten haben!

Einen Bußgeldbescheid habe ich ein paar Wochen später erhalten.
An dem amtlich bescheinigten Ort gibt es keinen Behindertenparkplatz!
Nach dem Tagesnachweis war auch belegbar das ich nicht "geparkt" sondern "gehalten" habe.
Zusätzlich gab es die Fahrschüler.

Nach dem Widerspruch folgte die Gerichtsverhandlung.

Tenor der Richterin: "Zeugen brauchen wir nicht und eine Ortsbesichtigung machen wir nicht"

Darauf stellte ich eine Frage an die Richterin:
Was sage ich meinen Fahrschülern im Theorieunterricht, wenn "§ 12 STVO Halten und Parken" auf dem Lehrplan stehen!

O-Ton, im Fragebogen ist halten gestattet.

Seit dem sage ich es auch so, im Fragebogen bei "Halten" kein Kreuz im Fragebogen bei Zusatzzeichen 1044-10 setzen, in der Praxis wird dort nicht angehalten.

Ich hasse Kl B, da hat man nur ärger :)
 

Kedi08

Active Member
AW: Frage zur Sozialhilfe.

:) ist schon 8 Jahre her!

Klasse B Fahrschülerwechsel auf einem Behindertenparkplatz.
Es sei gesagt das zwei weitere Behindertenparkplätze frei waren und der § 12 StVO sowie der Fragebogen Kl B nichts gegen halten haben!

Einen Bußgeldbescheid habe ich ein paar Wochen später erhalten.
An dem amtlich bescheinigten Ort gibt es keinen Behindertenparkplatz!
Nach dem Tagesnachweis war auch belegbar das ich nicht "geparkt" sondern "gehalten" habe.
Zusätzlich gab es die Fahrschüler.

Nach dem Widerspruch folgte die Gerichtsverhandlung.

Tenor der Richterin: "Zeugen brauchen wir nicht und eine Ortsbesichtigung machen wir nicht"

Darauf stellte ich eine Frage an die Richterin:
Was sage ich meinen Fahrschülern im Theorieunterricht, wenn "§ 12 STVO Halten und Parken" auf dem Lehrplan stehen!

O-Ton, im Fragebogen ist halten gestattet.

Seit dem sage ich es auch so, im Fragebogen bei "Halten" kein Kreuz im Fragebogen bei Zusatzzeichen 1044-10 setzen, in der Praxis wird dort nicht angehalten.

Ich hasse Kl B, da hat man nur ärger :)
Genial...da kommt man sich doch so richtig bekloppt vor, oder? Aber deine Geschichte entspricht doch auch genau dem, womit wir immer wieder mal kämpfen müssen: Nein, ich bin nicht überzeugt davon, aber ich tu trotzdem mal so...
Naja, ich will den ÖD nicht schlecht machen. Ich arbeite sehr gerne für unsere Gemeinde, liegt mir halt auch am Herzen, ich wohne ja schon seit 35 Jahren hier. Und VeFa war und ist auch mein Traumberuf. Aber man darf nicht immer alles so ernst nehmen, was da von einem verlangt wird. Bei mir gehts ja noch, bin seit 8 Wochen im Fachdienst Personal, ärgere also nur die Kollegen. Schade eigentlich, Ordnungsamt war lustig, wie oft habe ich da am Montag die Bußgeldbescheide vom Wochenende für "wildes Urinieren gegen das Rathausgebäude" ausgestellt...
 
O

olgunbay

Guest
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Kedi,

das hat ja noch Hand und Fuß!

Gelächelt hätte ich bei wildem urinieren auch :)
 

TheCore

Moderator
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Ohne meinen Anwalt sag ich hier gar nix mehr:mrgreen: Lass uns das lieber beenden. Auch wenn es interessant ist, wir tun genau das, was nicht gestattet ist: Auslegung von Gesetzen und totale Verwirrung der restlichen Forumsmitglieder. Das kann nicht gut enden...

Ich liebe Diskussionen, die nur zwei Leute interessieren. Na ja, halte ich mich eben wieder an Pit :lol:.
 
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