Kedi08
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AW: Frage zur Sozialhilfe.
Sorry, aber hier muss ich dich korrigieren. Den Rechtsanspruch hat das Kind. Nur verfügen die wenigsten Säuglinge über ein Girokonto...Und tun sich auch meistens schwer im Anträge stellen.
lilly das stimmt auch wieder nicht ganz.
wenn ein elternteil in deutschland lebt, hat das kind automatisch anspruch auf kindergeld. auch wenn es im ausland lebt.
das kindergeld ist nicht anspruch des kindes, sondern der eltern.
deshalb bekommen die eltern das geld und nicht das kind.
erst wenn das kind glaubhaft belegen kann das die eltern das kind nicht richtig versorgen, darf das kind selber antrag auf kindergeld stellen und bekommt es auch auf sein konto überwiesen.
Sorry, aber hier muss ich dich korrigieren. Den Rechtsanspruch hat das Kind. Nur verfügen die wenigsten Säuglinge über ein Girokonto...Und tun sich auch meistens schwer im Anträge stellen.