Frage zur Sozialhilfe.

AW: Frage zur Sozialhilfe.

Kinder bekommen um nicht arbeiten zu müssen finde ich auch ganz schlimm.
Nicht nur weil man den Staat abzockt sondern auch wegen den Kleinen. Weil die meistens wirklich kaum Liebe erfahren & eben nur Mittel zum Zweck sind.. :-(
 
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Gut dann liste ich mal meine Finanzen auf:

Bis vor kurzem dauernd irgendwelche Jobs gehabt ( gekellnert, Nachhilfeinstitut, callcenter, Führerin im Museum, Kassierern bei REWE, Regale eingeräumt in Supermärkten, Inventur, Promotion, Empfangsdame etc.)
bist du in einen der berufe fachkraft?
eine arbeitslose kassiererin..............werden dirs danken....
genau das ist es wer stellt heute eine fachkraft die sich jahrelang auf den arschgesetzt hat sämtliche umschulungen gemacht hat, noch ein...wenn es preiswerte studenten gibt....


Mit dem Geld konnte ich mich immer über Wasser halten, wenn es knapp wurde haben meine Eltern mir geholfen.
tja,das ist das geld was eine fachkraft eigendlich verdienen konnte

Ich hätte 60 euro Bafög bekommen, habs aber nicht in Anspruch genommen.
So dann das letzte Jahr hab ich an ner Schule gearbeitet und auch ganz gut verdient. Wurde versteuert.....
warum arbeitest du nicht mehr in der schule und warum wurden die anderen tätigkeiten nicht versteuert????

Da ich jetzt im Examen bin und mich auch darauf konzentrieren muss, kann oder möchte ich nicht arbeiten. Mir ist die Uni wichtigrer grad. Ausserdem bin ich Hauptberuflich Studentin. Aus diesem Grund hab ich einen Bildungskredit aufgenommen, verzinst und den ich selbstverständlich später abzahlen werden.
und von was lebst du jetzt?

Ich lebe genau von 400 Euro im Monat. Und ich komme sehr gut klar. Von dem Geld konnte ich mir sogar Urlaub finanzieren!!!
tja, wir leben von 600 euro und sind zu 4....und kommen klar

Ach übrigens bin ich in nem Monat nicht mehr an der Uni eingeschrieben. Ich könnte es mir auch einfach machen, sozialhilfe beantragen, wohnung finanzieren lassen, geld fürn erstbezug kassieren.

Aber ich werde weiter irgendwelche Jobs annehmen bis ich als refendarin arbeiten kann. Für Leute wie euch mags vllt. total dumm von mir sein, aber es gibt auch sowas wie stolz.

tja und wieder anderen fachkräften die arbeit wegnehmen...

so ich habe jetzt mal so diskutiert,wie du über harz4 menschen denkst....

da mir es eigendlich egal wäre wo du jjoben gehst....



so und nun mal zu meiner joberrei..

lehre,verkauf,umschulung zur erziehrin,mikros(berlin)hilfskraft in der kita(wo ich aber nicht so angesehen war)

sorry,mit mehr wechselnden berufen kann ich nicht dienen...


das ist wie wer bietet mehr
 
AW: Frage zur Sozialhilfe.

ah du kommst aus duisburg? bestimmt aus marxloh oder hamborn, ja dann wundert mich deine ausdrucksweise garnicht.
und du hast recht, viele in deiner umgebung drehen diese nummer ab. da kenne ich sogar leider noch welche persönlich.
sicher kann deine schwester wie die anderen "tussen" (duisburgerisch für frauen) gelder bekommen. wenn sie über ihre vermögensverhältnisse lügt, dem amt erzählt das sie alleinlebend ist da sie ja ihren mädchennamen behalten hat. wohlmöglich hat sie ihre heirat hier in deutschland nicht angegeben.
und genauso wie die anderen tussen kann sie ihr kind hier auf die welt bringen, kindergeld kassieren, alle 6 monate nach deutschland kommen, gelder die sich auf ihrem konto angehäuft haben abheben und sich wieder in die türkei verpissen.

rezil insansiniz
Ne bin aus Neudorf , senin ana........... s...........p.....,Kürdsündür (du möchte gern Deutschländer) DU kennst dich ja Porno gut aus du Vogel,das sind die Infos die jeder im Netzt sucht ,Mod sofort schliessen.
 
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Hallo miteinander,

weil immer wieder mal gefragt wird, was geschehen muss, damit man hier gesperrt wird, möchte das unten stehende als Beispiel nennen:

Ne bin aus Neudorf , senin ana........... s...........p.....,Kürdsündür (du möchte gern Deutschländer) DU kennst dich ja Porno gut aus du Vogel,das sind die Infos die jeder im Netzt sucht ,Mod sofort schliessen.

Genau so müsst ihr euch verhalten, wenn ihr keine Lust mehr habt, in diesem Forum mitzuschreiben.
Ciao, seli!
 
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Nein, abgesehen von den Ausnahmen des § 1 II BKGG (Vollwaisen). Rechtsgrund des Kindergeldes ist die Besteuerung des Einkommensanteils, welcher dem Unterhalt des Kindes zugerechnet wird. Deshalb hat den Rechtsanspruch ein in Deutschland einkommenssteuerpflichtiger Erziehungsberechtigter.
Ich denke, wir meinen dasselbe. Im Sozialrecht unterscheidet man zum Verständnis nur so: das Kindergeld ist dazu da, um die Bedürfnisse des Kindes zu decken, während das Elterngeld eine Art Entschädigung für den Aufwand bzw. Verdienstausfall der Eltern ist. Also das Kindergeld soll rein dazu dienen, ausschließlich für das Kind verwendet zu werden. Darauf hat es einen Rechtsanspruch. Und darum wird ihm dieses Geld auch als Einkommen angerechnet. Bis hierher einig?
 
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Ich denke, wir meinen dasselbe. Im Sozialrecht unterscheidet man zum Verständnis nur so: das Kindergeld ist dazu da, um die Bedürfnisse des Kindes zu decken, während das Elterngeld eine Art Entschädigung für den Aufwand bzw. Verdienstausfall der Eltern ist. Also das Kindergeld soll rein dazu dienen, ausschließlich für das Kind verwendet zu werden. Darauf hat es einen Rechtsanspruch. Und darum wird ihm dieses Geld auch als Einkommen angerechnet. Bis hierher einig?

Nein, eigentlich nicht :wink:. Lassen wir das Elterngeld erstmal weg.
Dem Kind wird das KG nicht als Einkünfte (wie meinst Du Einkommen?) angerechnet, a) weil es ein Bezug ist und b) einer der Eltern. Es werden Einkünfte des volljährigen Kindes auf das KG angerechnet.
Vielleicht habe ich das vorhin ungeschickt formuliert: Das Kindergeld ist primär ein Steuerausgleich für das einkommensversteuerte Einkommen des Erziehungsberechtigten, welches dieser für das Kind aufwendet. In bestimmten Streitfällen wird aus dem Pauschalbetrag des KG der tatsächliche (von der Einkommenshöhe abhängige) Auslgeichsbetrag herausberechnet, um den Rest als Beitrag der Familienförderung (=Sozialleistung) zu bestimmen. Das tut aber nichts zur Sache, weil Empfänger auch der Sozialleistung der Erziehungsberechtigte ist.

Das Kind hat weder einen Anspruch auf Kindergeld gegen den Staat (es sei denn Vollwaise oder Eltern unbekannt) noch begründet der Kindergeldbezug der Eltern - auch wenn er als Sozialleistung verstanden wird - einen Anspruch des Kindes gegen die Eltern. Der Unterhaltsanspruch des Kindes steht davon völlig frei, was man schon daran sieht, dass er nicht zwingend wegfällt, wenn der Kindergeltanspruch der Eltern entfällt.
Was in die Richtung Deiner Ausführungen geht: Wenn der Erziehungsberechtigte seinem Unterhaltsanspruch nicht nachkommt, begründet der Bezug des Kindergeldes durch den Erziehungsberechtigten die Antragsberechtigung des Kindes auf Abzweigung des KG. Stellt das Kind oder ein Bevollmächtigter diesen Antrag, kann daraus ein direkter Anspruch des Kindes entstehen.
 
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Nein, eigentlich nicht :wink:. Lassen wir das Elterngeld erstmal weg.
Dem Kind wird das KG nicht als Einkünfte (wie meinst Du Einkommen?) angerechnet, a) weil es ein Bezug ist und b) einer der Eltern. Es werden Einkünfte des volljährigen Kindes auf das KG angerechnet.
Vielleicht habe ich das vorhin ungeschickt formuliert: Das Kindergeld ist primär ein Steuerausgleich für das einkommensversteuerte Einkommen des Erziehungsberechtigten, welches dieser für das Kind aufwendet. In bestimmten Streitfällen wird aus dem Pauschalbetrag des KG der tatsächliche (von der Einkommenshöhe abhängige) Auslgeichsbetrag herausberechnet, um den Rest als Beitrag der Familienförderung (=Sozialleistung) zu bestimmen. Das tut aber nichts zur Sache, weil Empfänger auch der Sozialleistung der Erziehungsberechtigte ist.

Das Kind hat weder einen Anspruch auf Kindergeld gegen den Staat (es sei denn Vollwaise oder Eltern unbekannt) noch begründet der Kindergeldbezug der Eltern - auch wenn er als Sozialleistung verstanden wird - einen Anspruch des Kindes gegen die Eltern. Der Unterhaltsanspruch des Kindes steht davon völlig frei, was man schon daran sieht, dass er nicht zwingend wegfällt, wenn der Kindergeltanspruch der Eltern entfällt.
Was in die Richtung Deiner Ausführungen geht: Wenn der Erziehungsberechtigte seinem Unterhaltsanspruch nicht nachkommt, begründet der Bezug des Kindergeldes durch den Erziehungsberechtigten die Antragsberechtigung des Kindes auf Abzweigung des KG. Stellt das Kind oder ein Bevollmächtigter diesen Antrag, kann daraus ein direkter Anspruch des Kindes entstehen.
Die Nummer mit der Abzweigung des Kindergeldes habe ich hier gar nicht aufgebracht, da musst du dich leider an jemand anders wenden.

Ich weiß nicht, wo du deine Informationen her hast, aber uns hat man auf der Verwaltungsakademie definitiv etwas anderes beigebracht. Was gerade mal 3 Monate her ist. Habe extra noch mal meine Unterlagen rausgekramt. Und in unserer Arbeitsagentur, in der ich hospitiert habe, läuft die Anwendung ebenfalls anders. Ebenso gilt bei uns das Steuerrecht lediglich als Richtlinie, ist jedoch nie 1:1 anzuwenden. Ich kann halt nur das wiedergeben, was mir vermittelt wurde, und zwar von Fachdozenten. Aber bevor wir uns darüber streiten: mich wundert gar nichts mehr. Wir sind auch während der Ausbildung über so manche Sachen gestolpert, die in den Agenturen bzw. Bundesländern, ja sogar in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt werden. Von wegen bundeseinheitlich. Wir hatten z.B. Azubis aus MeckPomm bei uns, die ganz erstaunt waren, warum ihre Anträge zuhause anders abgewickelt werden, als man es in ihnen in S-H beibringt. Deine fachliche Abhandlung ist mit Sicherheit interessant, übersteigt jedoch bei weitem das Gebiet des reinen Sozialhilferechts. Und ich kann nicht mit Pulver schießen, das ich nicht habe.
 
AW: Frage zur Sozialhilfe.

Ach Sozialhilfe, jetzt verstehe ich, was Du mit Einkommen meinst (ich gehe in Richtung Steuerrecht, da ist das Wort nicht definiert). Es gab mal die Praxis, Kindergeld als Einkommen auf die Sozialhilfe anzurechnen. Das wurde schon 2007, glaube ich, gekippt. Es darf aber nur dann nicht zur Schmälerung der Sozialhilfe angerechnet werden, wenn die Eltern das Geld auch wirklich komplett für das Kind einsetzten. Darum wird es bei der Schulung gegangen sein?
So eine Regelung kann man aber nicht als Rechtsanspruch des Kindes umdeuten. Der Rechtsanspruch auf Kindergeld wird für den Normalfall in § 62 EStG und für die Ausnahmen in § 1 I BKGG jemandem "für Kinder" zugesprochen, nicht den Kindern.
 
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