bist du in einen der berufe fachkraft?Gut dann liste ich mal meine Finanzen auf:
Bis vor kurzem dauernd irgendwelche Jobs gehabt ( gekellnert, Nachhilfeinstitut, callcenter, Führerin im Museum, Kassierern bei REWE, Regale eingeräumt in Supermärkten, Inventur, Promotion, Empfangsdame etc.)
tja,das ist das geld was eine fachkraft eigendlich verdienen konnteMit dem Geld konnte ich mich immer über Wasser halten, wenn es knapp wurde haben meine Eltern mir geholfen.
warum arbeitest du nicht mehr in der schule und warum wurden die anderen tätigkeiten nicht versteuert????Ich hätte 60 euro Bafög bekommen, habs aber nicht in Anspruch genommen.
So dann das letzte Jahr hab ich an ner Schule gearbeitet und auch ganz gut verdient. Wurde versteuert.....
und von was lebst du jetzt?Da ich jetzt im Examen bin und mich auch darauf konzentrieren muss, kann oder möchte ich nicht arbeiten. Mir ist die Uni wichtigrer grad. Ausserdem bin ich Hauptberuflich Studentin. Aus diesem Grund hab ich einen Bildungskredit aufgenommen, verzinst und den ich selbstverständlich später abzahlen werden.
tja, wir leben von 600 euro und sind zu 4....und kommen klarIch lebe genau von 400 Euro im Monat. Und ich komme sehr gut klar. Von dem Geld konnte ich mir sogar Urlaub finanzieren!!!
Ach übrigens bin ich in nem Monat nicht mehr an der Uni eingeschrieben. Ich könnte es mir auch einfach machen, sozialhilfe beantragen, wohnung finanzieren lassen, geld fürn erstbezug kassieren.
Aber ich werde weiter irgendwelche Jobs annehmen bis ich als refendarin arbeiten kann. Für Leute wie euch mags vllt. total dumm von mir sein, aber es gibt auch sowas wie stolz.
ach da gibt es kein unterschiedt...alle auf eine stufeWie wahr, da könnte man den Satz von Nel noch mal ergänzen:
Es ist ein großer Unterschied, ob man Kinder bekommt um nicht arbeiten zu müssen oder ob man Kinder bekommt, obwohl man arbeiten muss...
Ne bin aus Neudorf , senin ana........... s...........p.....,Kürdsündür (du möchte gern Deutschländer) DU kennst dich ja Porno gut aus du Vogel,das sind die Infos die jeder im Netzt sucht ,Mod sofort schliessen.ah du kommst aus duisburg? bestimmt aus marxloh oder hamborn, ja dann wundert mich deine ausdrucksweise garnicht.
und du hast recht, viele in deiner umgebung drehen diese nummer ab. da kenne ich sogar leider noch welche persönlich.
sicher kann deine schwester wie die anderen "tussen" (duisburgerisch für frauen) gelder bekommen. wenn sie über ihre vermögensverhältnisse lügt, dem amt erzählt das sie alleinlebend ist da sie ja ihren mädchennamen behalten hat. wohlmöglich hat sie ihre heirat hier in deutschland nicht angegeben.
und genauso wie die anderen tussen kann sie ihr kind hier auf die welt bringen, kindergeld kassieren, alle 6 monate nach deutschland kommen, gelder die sich auf ihrem konto angehäuft haben abheben und sich wieder in die türkei verpissen.
rezil insansiniz
Ne bin aus Neudorf , senin ana........... s...........p.....,Kürdsündür (du möchte gern Deutschländer) DU kennst dich ja Porno gut aus du Vogel,das sind die Infos die jeder im Netzt sucht ,Mod sofort schliessen.
Den Rechtsanspruch hat das Kind.
Ich denke, wir meinen dasselbe. Im Sozialrecht unterscheidet man zum Verständnis nur so: das Kindergeld ist dazu da, um die Bedürfnisse des Kindes zu decken, während das Elterngeld eine Art Entschädigung für den Aufwand bzw. Verdienstausfall der Eltern ist. Also das Kindergeld soll rein dazu dienen, ausschließlich für das Kind verwendet zu werden. Darauf hat es einen Rechtsanspruch. Und darum wird ihm dieses Geld auch als Einkommen angerechnet. Bis hierher einig?Nein, abgesehen von den Ausnahmen des § 1 II BKGG (Vollwaisen). Rechtsgrund des Kindergeldes ist die Besteuerung des Einkommensanteils, welcher dem Unterhalt des Kindes zugerechnet wird. Deshalb hat den Rechtsanspruch ein in Deutschland einkommenssteuerpflichtiger Erziehungsberechtigter.
Ich denke, wir meinen dasselbe. Im Sozialrecht unterscheidet man zum Verständnis nur so: das Kindergeld ist dazu da, um die Bedürfnisse des Kindes zu decken, während das Elterngeld eine Art Entschädigung für den Aufwand bzw. Verdienstausfall der Eltern ist. Also das Kindergeld soll rein dazu dienen, ausschließlich für das Kind verwendet zu werden. Darauf hat es einen Rechtsanspruch. Und darum wird ihm dieses Geld auch als Einkommen angerechnet. Bis hierher einig?
Die Nummer mit der Abzweigung des Kindergeldes habe ich hier gar nicht aufgebracht, da musst du dich leider an jemand anders wenden.Nein, eigentlich nicht :wink:. Lassen wir das Elterngeld erstmal weg.
Dem Kind wird das KG nicht als Einkünfte (wie meinst Du Einkommen?) angerechnet, a) weil es ein Bezug ist und b) einer der Eltern. Es werden Einkünfte des volljährigen Kindes auf das KG angerechnet.
Vielleicht habe ich das vorhin ungeschickt formuliert: Das Kindergeld ist primär ein Steuerausgleich für das einkommensversteuerte Einkommen des Erziehungsberechtigten, welches dieser für das Kind aufwendet. In bestimmten Streitfällen wird aus dem Pauschalbetrag des KG der tatsächliche (von der Einkommenshöhe abhängige) Auslgeichsbetrag herausberechnet, um den Rest als Beitrag der Familienförderung (=Sozialleistung) zu bestimmen. Das tut aber nichts zur Sache, weil Empfänger auch der Sozialleistung der Erziehungsberechtigte ist.
Das Kind hat weder einen Anspruch auf Kindergeld gegen den Staat (es sei denn Vollwaise oder Eltern unbekannt) noch begründet der Kindergeldbezug der Eltern - auch wenn er als Sozialleistung verstanden wird - einen Anspruch des Kindes gegen die Eltern. Der Unterhaltsanspruch des Kindes steht davon völlig frei, was man schon daran sieht, dass er nicht zwingend wegfällt, wenn der Kindergeltanspruch der Eltern entfällt.
Was in die Richtung Deiner Ausführungen geht: Wenn der Erziehungsberechtigte seinem Unterhaltsanspruch nicht nachkommt, begründet der Bezug des Kindergeldes durch den Erziehungsberechtigten die Antragsberechtigung des Kindes auf Abzweigung des KG. Stellt das Kind oder ein Bevollmächtigter diesen Antrag, kann daraus ein direkter Anspruch des Kindes entstehen.