Nein dafür ist die Prozesskostenhilfe zuständig, die dann dein Anwalt beantragen kann. Zumindest machen wir das für unsere Mandantschaft und in der Schweiz gilt dieser Anspruch auch.
Hallo Berfin. Gut zu wissen, danke!
Ausgehend von einem Stichword habe ich, so denke ich, den gesuchte Artikel in schweizerischen Strafgesetzbuch gefunden:
"Art. 24 - Anstiftung
1 Wer jemanden vorsätzlich zu dem von diesem verübten Verbrechen oder Vergehen bestimmt hat, wird nach der Strafandrohung, die auf den Täter Anwendung findet, bestraft.
2 Wer jemanden zu einem Verbrechen zu bestimmen versucht, wird wegen Versuchs dieses Verbrechens bestraft."
Allerdings frage ich mich, ob es einen ähnlichen, aber noch treffenderen Artikel geben dürfte. (Dafür werde ich diesen Teil des Strafgesetzbuches lesen). Gilt dieser Artikel für diesen beispielhaften Fall? : Die Mutter mit Sorgerecht verweigert dem Vater das Besuchsrecht (somit begeht sie ein Verbrechen nach dem relevanten Artikel des Zivilgesetbuches) und die KESB als die zuständige Behörde tut diesbezüglich nichts, ergreift keine Massnahme, usw., damit das Besuchsrecht geltend machen wird, nachdem die KESB darauf aufmerksam gemacht wurde. Ist so ein Verhalten (eigentlich No-Action, Non-Action) durch so eine zuständige Behörde, im Grunde genommen, nicht eine Art
"Anstiftung"? Ermutigt sie damit die Mutter nicht, das Besuchsrecht weiter zu verweigern? Ist das nicht so eine Motivation:
"Go, Mutter, go! Du tust das Richtige. Weiter so!"
Was meinst du?
Übrigens hat das Kanton Basel-Stadt auch den gleichen Artikel für die
aufsichtsrechtliche Anzeige, allerdings in einem anders genannten Gesetz, Organisationsgesetz:
"§ 51 Aufsichtsrechtliche Anzeige
1 Jedermann kann Tatsachen, die ein Einschreiten gegen eine Behörde erforderlich erscheinen lassen, deren vorgesetzter Behörde anzeigen.
2 Diese gibt dem Anzeiger Auskunft über die Erledigung seiner Anzeige."