Allerdings frage ich mich, ob es einen ähnlichen, aber noch treffenderen Artikel geben dürfte. (Dafür werde ich diesen Teil des Strafgesetzbuches lesen). Gilt dieser Artikel für diesen beispielhaften Fall? : Die Mutter mit Sorgerecht verweigert dem Vater das Besuchsrecht (somit begeht sie ein Verbrechen nach dem relevanten Artikel des Zivilgesetbuches) und die KESB als die zuständige Behörde tut diesbezüglich nichts, ergreift keine Massnahme, usw., damit das Besuchsrecht geltend machen wird, nachdem die KESB darauf aufmerksam gemacht wurde. Ist so ein Verhalten (eigentlich No-Action, Non-Action) durch so eine zuständige Behörde, im Grunde genommen, nicht eine Art "Anstiftung"? Ermutigt sie damit die Mutter nicht, das Besuchsrecht weiter zu verweigern? Ist das nicht so eine Motivation: "Go, Mutter, go! Du tust das Richtige. Weiter so!"