Heimliches Kind

Angel0102

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AW: Heimliches Kind

und diese aussage ist auch nicht richtig...
ich hatte bis zum 31 lebensjahr die doppelte saatsbürgerschaft. habe die türkische aufgrund der FZF abgegeben... und nun habe ich seit ein paar wochen wieder beide... das wissen die auch von behörden und habe meine deutsche bis heute nicht verloren...
sobald man ein kind aus einer binationalen ehe ist.. hat man einen anspruch auf beide und man muss sich nicht mit 18 entscheiden welche man behalten möchte!!!!!!!!!

Du kannst das Kind, welches in DE geboren wird bzw. seit 2000 in Deutschland geboren wurde und ein ausländiches Elternteil hat, nicht mit Dir bzw. Deiner Situation vergleichen.

Wenn ein Kind durch das Geburtsortsprinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat und gemäß des Abstammungsprinzips auch eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, gilt das Optionsmodell. Das bedeutet, das Kind muss sich nach dem mit Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahrs für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden. Die bis dahin behaltene doppelte Staatsbürgerschaft geht mit dieser Entscheidung verloren.
Hat das Kind sich bis zum 23. Lebensjahr noch nicht für eine Staatsangehörigkeit entschieden, oder erklärt es, dass es die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte, so verliert es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Möchte es hingegen die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ist es verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
Es gibt eine Ausnahmeregelung, durch die die doppelte Staatsbürgerschaft behalten werden kann: Wenn die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder unzumutbar ist, muss spätestens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden. In diesem Fall kann Mehrstaatigkeit hingenommen werden.
 

melekchen

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AW: Heimliches Kind

was ist den mit der vaterschaftsannerkennung?
wenn er die macht, wird das kind in seinen register drin stehen.

auf jedenfall, wenn er mal eine türkische dame heiraten wird. wird es so oder so rauskommen.

nicht unbedingt! ein enger freund hat ein kind mit einer polin, die er vor jahren hier im urlaub 'kennen gelernt' hat. er ist jetzt verheiratet, seit 5 jahren und seine frau weiss bis heute nichts von dem kind! seine eltern aber schon. sie haetten damals nichts dagegen gehabt, wenn er die kindesmutter geheiratet haette. er wollte es nicht!

ich persönlich denke auch, wer A sagt muss auch B sagen oder vorher an verhütung denken!
und wenn es im eifer des gefechts nicht mehr dazu gereicht hat, dann wenigsten dazu stehen!

ich kann mir nicht vorstellen, das er unbedingt verstossen wird. könnte sogar sein, das die eltern darauf bestehen, das er die mutter heiraten soll! vieleicht ist das für ihn das problem?:roll:
 

lilly_milly

Active Member
AW: Heimliches Kind

nicht unbedingt! ein enger freund hat ein kind mit einer polin, die er vor jahren hier im urlaub 'kennen gelernt' hat. er ist jetzt verheiratet, seit 5 jahren und seine frau weiss bis heute nichts von dem kind! seine eltern aber schon. sie haetten damals nichts dagegen gehabt, wenn er die kindesmutter geheiratet haette. er wollte es nicht!

ich persönlich denke auch, wer A sagt muss auch B sagen oder vorher an verhütung denken!
und wenn es im eifer des gefechts nicht mehr dazu gereicht hat, dann wenigsten dazu stehen!

ich kann mir nicht vorstellen, das er unbedingt verstossen wird. könnte sogar sein, das die eltern darauf bestehen, das er die mutter heiraten soll! vieleicht ist das für ihn das problem?:roll:

ein enger freund??? dann mußt du ja auch kontakt zur frau haben und juckt es dich nicht in den fingern ihr von dem kind zu erzählen??
also mich wuerde das fertig machen....

edit: hab zuerst gelesen, das er seine frau betrogen hat.
dennoch finde ich es nicht schön das seine frau davon nichts weiß.
 
AW: Heimliches Kind

ich persönlich denke auch, wer A sagt muss auch B sagen oder vorher an verhütung denken!


ich kann mir nicht vorstellen, das er unbedingt verstossen wird. könnte sogar sein, das die eltern darauf bestehen, das er die mutter heiraten soll! vieleicht ist das für ihn das problem?:roll:

seh ich genau so....

meine nachbarin anderes beispiel, der kindsvater musste eine vaterschaftsannerkennung machen... da sie sonst keinen unterhalts vorschuß bekommen hätte von jungendamt.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Heimliches Kind

...Bei einer Registrierung hat automatisch das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft und wird mit 18 Jahren von DE aufgefordert sich zu entscheiden, welche Staatsangehörigkeit es denn nun möchte. Reagiert das Kind nicht auf dieses Schreiben, so verliert es die deutsche Staatsbügerschaft.

Bei den Jungs kommt das Thema Militär dann noch dazu.

Weiß ja nicht, ob das nur gilt, wenn das Kind in der Türkei geboren ist ??? Für Deutschland gilt das jedenfalls NICHT !

Wenn das Kind in Deutschland geboren ist und Bi-nationale Eltern hat, kann es IMMER beide Staatsbürgerschaften behalten und braucht sich weder mit 18 noch sonstirgendwann für eine STB entscheiden.

Edit: Ich kenne übrigens jemanden, der ist auf Galapagos (= Equador) geboren und hat eine deutsche Mutter und einen USamerikanischen Vater. Der hat bis heute legal alle 3 STBs.
 

melekchen

Well-Known Member
AW: Heimliches Kind

ein enger freund??? dann mußt du ja auch kontakt zur frau haben und juckt es dich nicht in den fingern ihr von dem kind zu erzählen??
also mich wuerde das fertig machen....

edit: hab zuerst gelesen, das er seine frau betrogen hat.
dennoch finde ich es nicht schön das seine frau davon nichts weiß.

NEİN, er hat sich nicht betrogen. das war 3-4 jahre vor seiner ehe mit ihr, als er hier noch alles ummaehte! ich hatte ihm geraten, seiner frau vorher selber reinen wein einzuschenken. ist ja nichts dabei. das war vor ihr!
da ich ihm naeher stehe wie ihr, er ist ein enger freund meines mannes und vor jahren damit auch meiner geworden, halt ich mich da raus. ist nicht meine baustelle!
einen freund haut man nicht in die pfanne, das muss er schon selber machen!

ansonsten geht es ja im allgemeinen in den familien und bei freunden zu wie bei der mafia: nichts hören-nichts sehen und nichts sagen! was eine frau nicht wissen darf, egal verheiratet oder nicht, wird sie auch nicht erfahren!:wink:
 

melekchen

Well-Known Member
AW: Heimliches Kind

Weiß ja nicht, ob das nur gilt, wenn das Kind in der Türkei geboren ist ??? Für Deutschland gilt das jedenfalls NICHT !

Wenn das Kind in Deutschland geboren ist und Bi-nationale Eltern hat, kann es IMMER beide Staatsbürgerschaften behalten und braucht sich weder mit 18 noch sonstirgendwann für eine STB entscheiden.

Edit: Ich kenne übrigens jemanden, der ist auf Galapagos (= Equador) geboren und hat eine deutsche Mutter und einen USamerikanischen Vater. Der hat bis heute legal alle 3 STBs.

geb dir recht!
kann mir nicht vorstellen das es da grosse unterschiede gibt, da beiden staaten sowas eigentlich immer nach dem gleichstellunsgsprinzip handhaben!:roll:
also wenn es in deutschland möglich ist, müsste es in der türkei genau so gehandhabt werden, was die kinder mit 2 staatsbürgerschaften angeht!
 

Angel0102

New Member
AW: Heimliches Kind

@kayserilikiz
Danke für den Link. Bin erstaunt wie schnell sich das geändert hat. Denn vor kurzem war das noch nicht so. Mein Freund ist auf das Konsulat, allerdings in Istanbul, gegangen und hat dort die Vaterschaft anerkannt. Eine vorherige Registrierung gab es nicht.

Und als wir jetzt unsere Tochter dort im Juli in seinem Nüfüs eintragen lassen wollten, ist es trotz internationaler Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung gescheitert. Und alles nur, weil ich keine mit Apostile versehene Meldebescheinigung vorlegen konnte, die belegt, welchen Familienstand ich habe.

@Sabine und @melekchen
Bezüglich der Staatsbürgerschaft, es wurde mir so von der Ausländerbehörde und vom Standesamt mitgeteilt. Sobald unsere Tochter in seinem Nüfüs eingetragen und registriert ist, hat sie die doppelte Staatsbürgerschaft und muss sich mit 18 Jahren entscheiden, welche sie behalten möchte.
Das betrifft alle Kinder die ab dem Jahre 2000 geboren werden und zwei Staatsbürgerschaften haben. Siehe auch folgender Link

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/S...lspalte/Das_Gesetz_zur_Reform.html?nn=2198696
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Heimliches Kind

@Sabine und @melekchen
Bezüglich der Staatsbürgerschaft, es wurde mir so von der Ausländerbehörde und vom Standesamt mitgeteilt. Sobald unsere Tochter in seinem Nüfüs eingetragen und registriert ist, hat sie die doppelte Staatsbürgerschaft und muss sich mit 18 Jahren entscheiden, welche sie behalten möchte.
Das betrifft alle Kinder die ab dem Jahre 2000 geboren werden und zwei Staatsbürgerschaften haben.

Den Link lese ich mir zur Hause durch (bin auf Arbeit :wink:) aber ich kann sagen, daß unsere Tochter 2003 hier in Deutschland geboren wurde und uns etwas anderes erzählt wurde, nämlich das mit dem NICHT entscheiden. Habe zu Hause auch viiiiiiiiiele Unterlagen und Link-Sammlungen, in denen das überall so drin steht. Werde nachher mal was entsprechendes raussuchen.

Das mit dem Entscheiden, gilt meines Wissen nur für Kinder, die jeweils ausländische Elternteile haben, aber in Deutschland geboren sind. Haben also per Geburt die Deutsche (und die der Eltern zusätzlich), müssen sich allerdings zwischen 18 und 21 (oder war´s 23??) entscheiden, welche sie nun behalten wollen.

LG, Sabine
 
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