Selam aleikum![]()
Ich habe eine Frage, die mir sehr am Herzen liegt:
Ich möchte als deutscher Muslim eine Frau in der Türkei heiraten und sie nach Deutschland bringen. Soweit ich weiß, müßte meine Frau deutsch lernen, da sie sonst angeblich nicht einreisen darf.
Der springende Punkt ist hierbei, daß wir beide gehörlos sind. Ich spreche deutsch, sie türkisch. Da wir beide aber aufgrund unserer gleichen Behinderungen die Gebärdensprache (ist international ähnlich) nutzen und wir uns auf diese Weise verständigen und gut verstehen, ergibt sich daraus die interessante Frage, daß wir eigentlich keine Sprache lernen müssen.
Es müßte sich hieraus eine Ausnahmeregelung ableiten lassen.
Oder könnt Ihr mir bitte sagen, wie ich das alles regeln soll?
Wir wollen jeweils abwechselnd in beiden Ländern leben.
Ich danke Euch schon gleich für Eure Mithilfe.
Selam
Ansari
wende dich lieber an eine zuständige Behörde.Es gibt verschiedene Gesetze der Länder.Ich glaube dabei,es handelt sich nicht nur um das Verstehen und Sprechen zu können.
Ich hatte erfährt,dass für die Staatsbürgerschaft auch die Fragen über deutsche Geschichte gefragt werden,über deutsche Kultur.Das handelt sich um Integration,denke ich.
@ SEHER
Das verwechselst Du bestimmt mit dem Test zur Einbürgerung ! Wenn man Deutscher werden will, haben einige Länder vor so einen dämlichen Fragenkatalog abzufragen, den testweise nicht einmal deutsche Politiker korrekt beantworten konnten. Weiß aber gar nicht, ob das schon aktuell ist, oder immer noch darüber diskutiert wird. Hab länger nichts mehr davon gehört.
Um nach einer Heirat im Ausland nach Deutschland einzureisen, ist neuerdings nur der Deutschtest vorgeschrieben. Glaube jetzt nicht, daß es da auch schon um Geschichte und Kultur geht? Das kommt erst beim Integrationskurs, wenn man schon in Deutschland ist !
LG, Sabine
Emine sah nur noch Schwierigkeiten, was unsere Heirat anlangte. Sie wollte zudem nicht hin- und herreisen.