Hilfe beim Thema Scheidung (Türke, Deutsche)

Flaedi

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AW: Hilfe beim Thema Scheidung (Türke, Deutsche)

@ Flaedi, meine Freundin hatte mir mal gesagt die türkische Frau gewinnt immer und ich hoffe für dich das meine Freundin nicht in jedem Fall recht hat. Aber ich kenne auch den Fall wo der türkische Mann sich umgebracht hatte weil seien deutsche Freundin ihn verlassen hatte weil er mit der Frau noch mehr oder weniger leiert war.

Du kannst es ja erst mal so machen, leb dein Leben einfach als wäre er nicht da, unternehme so viel du nur kannst alleine und wenn er merkt das er nicht mehr die erste Geige bei dir spielt, dann wird er sich überlegen ob und wie wichtig du für ihm bist.

Das mache ich bereits. Wir leben ja 550km getrennt weit weg voneinander. Wenn wir uns sehen, dann zur Zeit nur am Wochenende. Habe ihm gestern gesagt, dass ich am 12.9. für 10 Tage mit Freunden in den Urlaub fahre. Ui, hat ihm gar nicht gefallen... wie er das ohne mich aushalten soll etc....

Ich führe mein Leben ganz sicher so weiter, wie ich will. Denn mit meinen 27 Jahren, führe ich ein selbständiges Leben. Habe meine Interessen, meine Hobbies, meine Kollegen und einen guten Job - und das lasse ich mir nicht einfach nehmen.

Deswegen sage ich auch immer, nichts überstürzen, Zeit lassen, informieren, konfrontieren, schauen was die Zeit bringt und was ich alles in Erfahrung bringen kann. Auch wenn es negativ ausfallen könnte....
 

alteglucke

Moderator
AW: Hilfe beim Thema Scheidung (Türke, Deutsche)


Einfach anrufen? Wenn du ihm bei den Recherchen für die Scheidung hilfst, kannst du ihren Namen doch leicht in den Papieren nachschauen. Ich würde das übrigens gar nicht hinter seinem Rücken machen, sondern ihm sagen, dass du sie angerufen hast und dich gern mit ihr treffen willst.
 

Flaedi

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AW: Hilfe beim Thema Scheidung (Türke, Deutsche)

Einfach anrufen? Wenn du ihm bei den Recherchen für die Scheidung hilfst, kannst du ihren Namen doch leicht in den Papieren nachschauen. Ich würde das übrigens gar nicht hinter seinem Rücken machen, sondern ihm sagen, dass du sie angerufen hast und dich gern mit ihr treffen willst.

Informiert habe ich mich bis jetzt nur hinter seinem Rücken. Beabsichtige aber ganz sicher, ihn mit meinen Informationen zu konfrontieren. Dann sieht man auch schnell, wie Stand der Dinge ist...

Ich mach das heute mal - quatsche ihn an, ob ich mit seiner "Ex" Kontakt aufnehmen ""darf"" - da sieht man sicher schon der Reaktion an, wie es aussieht...

Wenn es ihm egal ist, dann sieht es ja gut aus. Reagiert er negativ, dann weiss ich auch, wo es geschlagen hat.
 
S

sigute

Guest
AW: Hilfe beim Thema Scheidung (Türke, Deutsche)

Informiert habe ich mich bis jetzt nur hinter seinem Rücken. Beabsichtige aber ganz sicher, ihn mit meinen Informationen zu konfrontieren. Dann sieht man auch schnell, wie Stand der Dinge ist...

Ich mach das heute mal - quatsche ihn an, ob ich mit seiner "Ex" Kontakt aufnehmen ""darf"" - da sieht man sicher schon der Reaktion an, wie es aussieht...

Wenn es ihm egal ist, dann sieht es ja gut aus. Reagiert er negativ, dann weiss ich auch, wo es geschlagen hat.

und ehrlich gesagt finde ich nichts komisches daran mit seiner noch-ehefrau kontakt aufzunehmen, denn immerhin ist er verheiratet und da gehört es doch abgeklärt ob die ehefrau dass mit der einvernehmlichen scheidung genauso sieht. ich wünsche dir auf jedenfall viel glück und dass sich die verdächtigungen ihm gegenüber, nicht bestätigen
 
S

Susi26

Guest
AW: Hilfe beim Thema Scheidung (Türke, Deutsche)

Ein eigenständiges Eufenthaltsrecht erhält man 3 Jahre nach Erteilung der Aufenthaltsrecht, trennt man sich vorher vom Ehepartner, bekommt man keine VErlängerung der bestehenden AE.
Meistens ist es so, dass man die erste AE nur für 1 Jahr bekommt, dann nochmal für 1-2 Jahre (zur Sicherheit denn die Rücknahme einer bestehenden AE ist viel aufwendiger als die Ablehnung einer Verlängerung). Ich kenne aber auch Fälle, dass die AE gleich für 5 Jahre erteilt wurde, erfolgt die Trennung vor Ablauf der 5 Jahre, wird spätestens nach Ablauf der AE, eine Verlängerung verweigert.

Die ersten 3 Jahre hat man nur eine Aufenthaltsrecht aufgrund der Deutschverheiratung, danach ein eigenstädniges, unabhängig ob die eheliche Lebensgemeinschaft weiterbesteht.

LG
 

Flaedi

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AW: Hilfe beim Thema Scheidung (Türke, Deutsche)

und ehrlich gesagt finde ich nichts komisches daran mit seiner noch-ehefrau kontakt aufzunehmen, denn immerhin ist er verheiratet und da gehört es doch abgeklärt ob die ehefrau dass mit der einvernehmlichen scheidung genauso sieht. ich wünsche dir auf jedenfall viel glück und dass sich die verdächtigungen ihm gegenüber, nicht bestätigen

Naja, ein kleiner Lichtblick habe ich. Habe ihn vorhin gerade angesprochen, ob ich mit seiner Frau Kontakt aufnehmen darf. Für ihn sei das kein Problem. War jedenfalls die erste Reaktion. Werde später mal noch nach der Nummer fragen. Mal schauen, ob es für ihn immer noch o.k. ist...
 

Flaedi

New Member
AW: Hilfe beim Thema Scheidung (Türke, Deutsche)

Ein eigenständiges Eufenthaltsrecht erhält man 3 Jahre nach Erteilung der Aufenthaltsrecht, trennt man sich vorher vom Ehepartner, bekommt man keine VErlängerung der bestehenden AE.
Meistens ist es so, dass man die erste AE nur für 1 Jahr bekommt, dann nochmal für 1-2 Jahre (zur Sicherheit denn die Rücknahme einer bestehenden AE ist viel aufwendiger als die Ablehnung einer Verlängerung). Ich kenne aber auch Fälle, dass die AE gleich für 5 Jahre erteilt wurde, erfolgt die Trennung vor Ablauf der 5 Jahre, wird spätestens nach Ablauf der AE, eine Verlängerung verweigert.

Die ersten 3 Jahre hat man nur eine Aufenthaltsrecht aufgrund der Deutschverheiratung, danach ein eigenstädniges, unabhängig ob die eheliche Lebensgemeinschaft weiterbesteht.

LG

Danke viel viel mal! Damit kann ich einiges anfangen. :)
 

schwarze Rose

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AW: Hilfe beim Thema Scheidung (Türke, Deutsche)

Traurig, wenn Du nicht mehr wissen willst, aber das würde Dich ja nur auf den eigentlichen Chrakter des Mannes stoßen.

Und da muss ich DameTR - so unglaublich es ist - recht geben! Bekommt mit einer wesentlich älteren Frau ein Kind, erhält dewegen die AE fürs gelobte Land und gut nach den geforderten 3 Jahren für die AE will er sich scheiden lassen.

Zur eigentlichen Frage, da Lebensmittelpunkt hier war, Scheidung nach deutschem Recht, einer vo beiden reicht die Scheidung ein. Zur Scheidung nach türkischem Recht brauchtes glaube ich nur die Erklärung beider vor den türkischen Generalkonsulat!

puh, wenn ich so was lese, wird es mir arg anders, so nach dem Motto:

"Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, d er Mohr kann gehen" wobei "Mohr" hier mit deutsche Frau zu übersetzen ist...

sieh nur zu, dass er mit dir nicht genau so umgeht und dich eines Tages so abserviert 8)
 

Flaedi

New Member
AW: Hilfe beim Thema Scheidung (Türke, Deutsche)

sieh nur zu, dass er mit dir nicht genau so umgeht und dich eines Tages so abserviert 8)

Davor habe ich auch Angst....

Aber ich frage mich, was es für ihn einen Sinn machen würde, wenn er wegen der Erlaubnis in die Schweiz käme. Sagen wir mal, für Europa/Deutschland hätte er ja eine Bewilligung. Für die Schweiz müsste er neu beginnen (worin ich irgendwie keinen Sinn sehe - oder...? :?: ). Und die Schweiz ist nochmals komplizierter als Deutschland, da wir kein EU-Land sin.
 
S

Susi26

Guest
AW: Hilfe beim Thema Scheidung (Türke, Deutsche)

Es geht ja auch nicht nur darum, ob er es mit Dir eventuell ernst meint, sondern das ein solches Verhalten doch im Endeffekt etwas über seine charkterlichen Qualitäten aussagt!

LG
 
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