AW: Hilfe!! Meine Urlaubsliebe ist Unternehmer
Der Begriff "Unternehmer" ist im BGB definiert:
BGB § 14 Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gilt das BGB auch für Urlaubslieben?
Danke für dein Googeln, LaNuF.
Außer dem ersten Teil des
Rechtsgeschäfts kann das auf meine genannten Beispiele auch zutreffen.
Auch der Ziegenhirte, der seine Tiere verkauft oder der Hurdacı, der Schrott sammelt und dann verhökert kann Unternehmer sein.
Das sagt nichts darüber, ob er gesellschaftlich anerkannter oder wohlhabender ist, als ein im Tourismus Angestellter.
Wenn ich meine Zitronen auf dem Basar verkaufe, bin ich auch Unternehmer, auch wenn ich nur ein paar Lira dafür bekomme.