Ich weiß nicht mehr weiter..

Z

-Zarife-

Guest
AW: Ich weiß nicht mehr weiter..

Danke für die vielen nützlichen Tipps. Ich habe in der Kita bereits mit der Leiterin gesprochen, habe ihr alles erklärt, dass weder er, noch weitere Angehörige seiner Familie oder Freunde sie abholen dürfen. Einzig und allein meine Familienmitglieder, die alle namentlich angegeben sind, dürfen sie abholen.

ICh habe bis jetzt gar keinen Reisepass für meine Kleine. Ist es da sinnvoll direkt einen machen zu lassen? Hab mal gehört, dass der nicht doppelt ausgestellt werden kann. Ich habe schon ihre Geburtsurkunde gut versteckt, sodass er sie nie finden kann.

Eine Geburtsurkunde kann er als Vater (wenn er als vater eingetragen ist) vom Standesamt immer bekommen , Reisepass kann er wenn überhaupt nur mit deiner Zustimmung und Unterschrift beantragen also hat er da schonmal keine Chance.

Und nur mit einer Geburtsurkunde wird er es wohl schwer haben an den Grenzen :wink:
 
S

sommersonne

Guest
AW: Ich weiß nicht mehr weiter..

Danke für die vielen nützlichen Tipps. Ich habe in der Kita bereits mit der Leiterin gesprochen, habe ihr alles erklärt, dass weder er, noch weitere Angehörige seiner Familie oder Freunde sie abholen dürfen. Einzig und allein meine Familienmitglieder, die alle namentlich angegeben sind, dürfen sie abholen.

ICh habe bis jetzt gar keinen Reisepass für meine Kleine. Ist es da sinnvoll direkt einen machen zu lassen? Hab mal gehört, dass der nicht doppelt ausgestellt werden kann. Ich habe schon ihre Geburtsurkunde gut versteckt, sodass er sie nie finden kann.


Das ist mir gestern abend auch noch eingefallen als ich so über das Problem nachgedacht habe.
Ich würde einen Reisepaß für die Kleine machen lassen (mit diesem Sperrvermerk) und, wie Gizelle vorgeschlagen hat, bei Deinen Eltern oder anderen Verwandten lagern. Das gleiche mit allen das Kind betreffenden Papieren.
Einfach nur zu Deiner Beruhigung.
 
Z

-Zarife-

Guest
AW: Ich weiß nicht mehr weiter..

Mir ist so, als hätte ich neulich hier gelesen, dass eine Familie, weil der Reisepass der Kleinen abgelaufen/verloren gegangen/whatever war mit Geburtsurkunde in den Urlaub fliegen konnte?

Das kann eigentlich nicht sein !
Es gibt genauso wie für uns Erwachsene eine Passpflicht für Kinder , wenn dem so wäre könnte man sich den ganzen Papierkram ja schenken !!

Ich wurde immer kontrolliert und ohne Pass wäre ich nicht aus Deutschland rauß gekommen musste sogar Pass + Geburtsurkunde vorweisen .
 
Z

-Zarife-

Guest
AW: Ich weiß nicht mehr weiter..

So hab mal nachgeschaut , Kinderreisepässe dürfen wohl bis zu einem Jahr abgelaufen sein wo man da nachweisen muss mit abgelaufenen Pass + Geburtsurkunde das es das eigene Kind ist , aber es wird davon abgerraten da es damit Probleme gab und dann ein oder ausreise verweigert wurde !! Einfach nur mit Geburtsurkunde durch die gegen reisen ist aber nicht möglich !
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig (Bitte unten folgende Empfehlungen beachten)
vorläufiger Reisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig (Bitte unten folgende Empfehlungen beachten)
Personalausweis Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig (Bitte unten folgende Empfehlungen beachten)
vorläufiger Personalausweis Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig (Bitte unten folgende Empfehlungen beachten)
Kinderreisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig (Bitte unten folgende Empfehlungen beachten)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig, bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild, ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild notwendig (Bitte unten folgende Empfehlungen beachten)
Anmerkungen

Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten "Reiseausweis als Passersatz" (s. Muster unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.bundespolizei.de/DE/01Buergerservice/RAP/_RAP_node.html ).



Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957



Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Empfehlungen

Von einer Einreise mit einem vorläufigen oder einem abgelaufenen Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.

In der Vergangenheit kam es auch zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.

Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.

Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis / Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.

In der Praxis kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html?nn=338384#doc336356bodyText3
 

alteglucke

Moderator
AW: Ich weiß nicht mehr weiter..

Eine Geburtsurkunde kann er als Vater (wenn er als vater eingetragen ist) vom Standesamt immer bekommen , Reisepass kann er wenn überhaupt nur mit deiner Zustimmung und Unterschrift beantragen also hat er da schonmal keine Chance.

Das stimmt grundsätzlich. Aber je nachdem, wie seine Überredungskünste sind, bekommt er den trotzdem. Also, ich denke: alle Sicherheitsmaßnahmen treffen, die möglich sind.
 
C

CrazyWoman

Guest
AW: Ich weiß nicht mehr weiter..

Eine Geburtsurkunde kann er als Vater (wenn er als vater eingetragen ist) vom Standesamt immer bekommen , Reisepass kann er wenn überhaupt nur mit deiner Zustimmung und Unterschrift beantragen also hat er da schonmal keine Chance.

Und nur mit einer Geburtsurkunde wird er es wohl schwer haben an den Grenzen :wink:

Mir ist so, als hätte ich neulich hier gelesen, dass eine Familie, weil der Reisepass der Kleinen abgelaufen/verloren gegangen/whatever war mit Geburtsurkunde in den Urlaub fliegen konnte?

Bis vor kurzem (nämlich Juni!) war es so, dass Kinder auch im Reisepass der Eltern eingetragen werden konnten und zusätzlich nur die Geburtsurkunde brauchten. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Aber wie gesagt, das wussten viele nicht, dass Kinder bisher nicht zwingend eigene Reisedokumente brauchten. (innerhalb EU)

Das stimmt grundsätzlich. Aber je nachdem, wie seine Überredungskünste sind, bekommt er den trotzdem. Also, ich denke: alle Sicherheitsmaßnahmen treffen, die möglich sind.

Wenn er ein bisschen redegewandt ist... ich beispielsweise habe die Unterschrift des Vaters nie gebraucht um den Reisepass des Kleinen zu beantragen. Und auch nicht nachweisen müssen (schriftlich), dass ich das alleinige Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht besitze. Also Achtung! Und das mit dem zweiten Reisepass geht natürlich auch, wenn die Dame vom Amt glaubt, dass das Erstdokument verloren gegangen ist.... Es gibt also immer mal wieder Lücken, wo menschliches Versagen bei Behörden ungeahnte Möglichkeiten eröffnet!
 
Z

-Zarife-

Guest
AW: Ich weiß nicht mehr weiter..

Das stimmt grundsätzlich. Aber je nachdem, wie seine Überredungskünste sind, bekommt er den trotzdem. Also, ich denke: alle Sicherheitsmaßnahmen treffen, die möglich sind.

Also hier geht sowas nicht :-?



Wenn beide das gemeinsame Sorgerecht hätten würde ich eine Gefahr sehen , da sie aber das alleinige hat kann ich mir nicht vorstellen das man dann einfach so einen Pass bekommt , zumal ja auch beim Einwohnermeldeamt einzusehen ist , wo und mit wem das Kind zusammen lebt , das ist in dem Fall die Mutter und da werden dann schon die ersten Fragen kommen und es werden mit sichherheit nachweise verlangt , wie zb. Zustimmung der Mutter oder Sorgerecht!

Aber gut man kann ja beim Einwohnermeldeamt bescheid sagen ,das es vermerkt wird , vater des Kindes hat kein Sorgerecht und darf keinen Kinderreisepass ausgehändigt bekommen .
 
Top