Köln: Pro-Erdogan Demo

beren

Well-Known Member
Kopftuchstreit Hörsäle betreffend in Deutschland?

Da hab ich wohl etwas verpasst!o_O


Nein, es gab da noch keine Probleme, zumindest nicht wirklich und mir auch nicht bekannt. Zum Problem wurde es erst, als jemand mit Kopftuch im Referendariat, in der Strafrechtsstation, als Staatsanwalt auftreten durfte und sollte. Beim Praktikum gab es in den 90'er Jahren diesbezüglich noch keine Probleme. Erst später sind mir welche z.B. aus dem Neuköllner Rathaus (Berlin) bekannt. Und natürlich später, wenn man als Anwältin mit Kopftuch in eine Verhandlung gehen wollte. Bei Lehrerinnen und Krankenschwestern gab es ähnliche Probleme. Dann wollten welche mit einem Burkini in den Schulschwimmunterricht, was zum Problem wurde und vor Gericht endete.
 

alterali

Well-Known Member
Ich würde sagen, erst lesen dann aufregen.
Wennst de mich meinst: ich habs gelesen und mich auch nicht aufgeregt, es ging nur um den Titel.
Aber hier noch mehr dazu zu lesen aus demselben Medium:
http://www.trt.net.tr/deutsch/turke...rt-gegen-urteil-der-deutschen-behorden-541672
"Die türkische wolle den wahren Grund wissen, weshalb nach dem durch den heldenhaften Widerstand der Bevölkerung gegen den Putschversuch der Fetullah Terrororganisation Parallele Staatsstruktur (FETÖ/PYD) die Botschaft von Staatspräsident Erdogan durch die deutschen Regionalbehörden und des Bundesverfassungsgerichts verhindert wurde. Er hoffe, dass die deutschen Behörden diesbezüglich eine zufriedenstellende Erklärung abgeben werden, sagte Kalin weiter."

Ich denke mal, es wird eine Urteilsbegründung geben und die muss dem Herrn dann ausreichen.
 

beren

Well-Known Member

http://www.zeit.de/politik/deutschl...ericht-tuerkische-regierungsmitglieder-verbot

Zum BVerfG

"Die Vollmacht der Rechtsvertreter der Veranstalter entspreche nicht den gesetzlichen Erfordernissen, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Im Übrigen hätte eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Es sei nicht ersichtlich, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen Grundrechte der Demo-Veranstalter verletzt hätten.
Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass keine Politiker aus der Türkei bei der Demonstration auf einer Großleinwand zugeschaltet werden dürfen. Eine Videoleinwand sei lediglich zur Übertragung der Veranstaltung gestattet, Zuschaltungen von auswärtigen Rednern sind demnach nicht erlaubt, sie seien durch das deutsche Versammlungsrecht nicht gedeckt
."





http://www.lto.de/recht/nachrichten...oeln-tuerkei-putsch-erdogan-live-zuschaltung/

VG Köln zu Türkischer Demo Keine Live-Zuschaltung von Erdogan




29.07.2016


Grossleinwand_Erdogan_620.jpg

© M.Rosenwirth - Fotolia.com

Am Sonntag soll die umstrittene Versammlung "Militärputsch in der Türkei" in Köln stattfinden. Die Polizei hatte dem Veranstalter das Aufstellen einer Großleinwand untersagt, das VG Köln gab dem Antrag dagegen nur teilweise statt.



Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Beschluss vom Freitag dem Antrag des Veranstalters der Versammlung "Militärputsch in der Türkei" gegen die Verfügung des Polizeipräsidiums Köln nur teilweise stattgegeben (Beschl. v. 29.07.2016, Az. 20 L 1790/16). Das Gericht erachtet das vollständige Verbot der Aufstellung einer Videoleinwand auf der Bühne für rechtswidrig. Es gab dem Antrag mit der Maßgabe statt, dass die Videoleinwand ausschließlich zur vergrößerten Darstellung der persönlich bei der Versammlung anwesenden Redner benutzt werden darf.

Das Polizeipräsidium Köln hatte den Aufbau einer Videoleinwand auf der Bühne für die am 31. Juli 2016 angemeldete Versammlung untersagt. Die Videoleinwand sollte auch genutzt werden, um gegebenenfalls den türkischen Staatspräsidenten oder weitere bekannte türkische Politiker live als Redner zuzuschalten. Zur Begründung hatte das Polizeipräsidium Köln darauf hingewiesen, dass die Gefahr bestehe, dass insbesondere bei der Liveschaltung des türkischen Staatspräsidenten die Teilnehmer sich emotionalisieren ließen und es dann zu Straftaten sowohl durch Versammlungsteilnehmer als auch Gegendemonstranten kommen könne.

Der Veranstalter der Versammlung ist dem entgegen getreten und hat darauf hingewiesen, dass Ausschreitungen durch Liveschaltungen nicht zu erwarten seien. Jedenfalls müsse die Videoleinwand zumindest für die vergrößerte Darstellung von anwesenden Rednern genutzt werden dürfen.

Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die Abgabe politischer Stellungnahmen durch ausländische Regierungsmitglieder oder Staatsoberhäupter durch Liveübertragungen nicht durch die Versammlungsfreiheit geschützt sei und daher diese Zweckrichtung des Gebrauchs der Videoleinwand ausgeschlossen werden könne. Allerdings dürfe der Veranstalter über die Leinwand persönlich anwesende Redner vergrößert darstellen.

Gegen den Beschluss steht beiden Beteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde zu.

ms/LTO-Redaktion
 

beren

Well-Known Member
Wennst de mich meinst: ich habs gelesen und mich auch nicht aufgeregt, es ging nur um den Titel.
Aber hier noch mehr dazu zu lesen aus demselben Medium:
http://www.trt.net.tr/deutsch/turke...rt-gegen-urteil-der-deutschen-behorden-541672
"Die türkische wolle den wahren Grund wissen, weshalb nach dem durch den heldenhaften Widerstand der Bevölkerung gegen den Putschversuch der Fetullah Terrororganisation Parallele Staatsstruktur (FETÖ/PYD) die Botschaft von Staatspräsident Erdogan durch die deutschen Regionalbehörden und des Bundesverfassungsgerichts verhindert wurde. Er hoffe, dass die deutschen Behörden diesbezüglich eine zufriedenstellende Erklärung abgeben werden, sagte Kalin weiter."

Ich denke mal, es wird eine Urteilsbegründung geben und die muss dem Herrn dann ausreichen.


Nein. :)
 
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