Liebe auf den ersten Blick?!?!^^

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

Sommer2000

Gesperrt
AW: Liebe auf den ersten Blick?!?!^^

Bei dem Wort neidisch reagiert er kindisch.. Aber ist so erwachsen dass er oftmals im Nachhinein unsere message einsieht und darauf eingeht..
Heut früh hat er auf cafedesol "super nette und bereichernde" Message eine Antwort geschrieben...
Aber er war so Erwachsen, einzusehen das gegenseitige Beleidigung nichts bringt und hat es editiert...
Einsicht, Verständnis Empathie...... Manche bringen das hier nicht zu Stande..

Ansonsten Ansichtssache jedem das seine.. Verstehe eure Argumentation und finde es auch in einigen Punkten sinnvoll...... Aber helft ihm, sagt ihm ruhig wie es besser laufen würde...
Verbesserungsvorschläge statt Kritik


Na, habe ich doch gemacht. Er soll erst mal seine Therapie zu Ende machen. Egal ob es 2 oder 3 Jahre dauert. Danach wenigstens mal ein Jahr warten und alles verarbeiten und dann erst ans heiraten denken.
 
F

fee_peri

Guest
AW: Liebe auf den ersten Blick?!?!^^

Na, habe ich doch gemacht. Er soll erst mal seine Therapie zu Ende machen. Egal ob es 2 oder 3 Jahre dauert. Danach wenigstens mal ein Jahr warten und alles verarbeiten und dann erst ans heiraten denken.

Ja aber erst diese message von dir klingt denk ich nett, oder ich hab nicht richtig mitgelesen.. Das ist wirklich ein Verbesserungsvorschlag..
Hoffe das er es auch so macht..

Und bin fest davon überzeugt das seine Freundin ihm dabei zur Seite steht..
Während der Therapie können sie sich ja Verloben.
 

Turkishstyla89

New Member
AW: Liebe auf den ersten Blick?!?!^^

Na, habe ich doch gemacht. Er soll erst mal seine Therapie zu Ende machen. Egal ob es 2 oder 3 Jahre dauert. Danach wenigstens mal ein Jahr warten und alles verarbeiten und dann erst ans heiraten denken.

Das mit dem Heiraten dauert ja noch :)

Wisst ihr ich hab nichts gegen Kritik so lange sie nicht darauf ausgelegt ist eine Beziehung in den Dreck zu ziehen oder als etwas darzustellen das sie nicht ist.

Wir geben uns mühe respektieren uns und lieben uns so wie wir sind daran ist meiner meinung nacht nichts auszusetzen :)

gruß Kerem
 
Z

-Zarife-

Guest
AW: Liebe auf den ersten Blick?!?!^^

Mensch leute verloben heisst doch auch nicht gleich heiraten ,kenne paare die sind schon über 5 jahre verlobt und haben dann erst geheiratet als alles andere passte :wink:

Da sie jetzt 16 ist denke ich werden sie sowieso erst ein ein paar jahren heiraten:wink:
 
S

sommersonne

Guest
AW: Liebe auf den ersten Blick?!?!^^

Auch auf die Gefahr hin dass Ihr mich jetzt steinigt:
Schon mal was von Verführung Minderjähriger gehört? Auch mit 16 ist man noch minderjährig. Da gibt es Gesetze mit gutem Grund.

So lange alles gut ist in der "Beziehung" kann es ja gut enden. Aber sobald die Eltern des Mädchens mit Dir unzufrieden sind und Dich wegen Verführung Minderjähriger anzeigen, wirst Du Dich umgucken.
Ich wäre vorsichtig an Deiner Stelle.

Hoffe ja dass Du mittlerweile Kritik vertragen kannst.
sommersonne
 

Turkishstyla89

New Member
AW: Liebe auf den ersten Blick?!?!^^

darüber habe ich mir auch schon gedanken gemacht :wink:

Und die gesetzeslage ein wenig unter die Lupe genommen und wie ich das verstanden habe ist es "legal" so lange es wie in diesem Fall freiwillig geschieht. Sie weiss ja was sie tut sie ist kein kleines Kind mehr :) Falls ich falsch liege bitte korrigiert mich :)

gruß Kerem
 
S

sommersonne

Guest
AW: Liebe auf den ersten Blick?!?!^^

§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.


Solange keiner behauptet es wäre Zwang dabei gewesen ist dann wohl alles in Ordnung. Kann man nur hoffen dass das auch so bleibt. Ich würde da immer ein Damoklesschwert über meinem Haupte schweben sehen.

Aber ich bin vielleicht zu misstrauisch.

sommersonne
 

Turkishstyla89

New Member
AW: Liebe auf den ersten Blick?!?!^^

Ich werde erst noch 21 und sie ist nicht unter 16

Außerdem zwingt sie keiner und geld kriegt sie auch keins :)

und gezwungen wird sie schon gar net :wink:

also ist auch rechtlich gesehen alles im grünen bereich :)

gruß Kerem
 
S

sommersonne

Guest
AW: Liebe auf den ersten Blick?!?!^^

Na dann, alles klar, viel Glück.
sommersonne
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top