Münchener Urteilsspruch in der Kritik

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D

DerDieDas

Guest
AW: Münchener Urteilsspruch in der Kritik

1 Halbtoter = laut Urteil (8,5 + 12) 20,5 Jahre gesamt = voraussichtlich jedoch 13,66 Jahre

3 Tote = laut Urteil 10 + Lebenslang = jedoch 24 Jahre

Was ist gerecht und was ungerecht?
Was ist ein Leben wert?

Ich bin überzeugt, das härtere Strafen keine besseren Menschen produzieren. Denn dann dürfte in Ländern, in denen die Todesstrafe praktiziert wird, die Kriminalitätsrate ausgesprochen gering sein, aber dem ist nicht so.

Muß diesen Menschen nicht die Konsequenz ihres Handelns zu aller erst klar gemacht werden? Aber wie macht man das?

Käme dann nicht im zweiten Schritt die Reue als nächste Voraussetzung? Nur wie erkennt man wahre Reue?

Und dann, wann kann bzw. sollte eine Gesellschaft dem Täter sein Tuen letztendlich verzeihen? Und hier hänge ich und weiß keine Antwort.

Der Ansatz, das wir uns unsere Kriminellen "züchten", der wäre doch auch bedenkenswert. Warum gibt es mehr Kriminalität in der Anonymität der Städte als in Dörfern?

Was ist eine Gesellschaft wert, die Vergehen am schnöden Mammon höher bestrafen als am Menschen? Wieviel ist ein Mensch wert?
 
E

Elena

Guest
AW: Münchener Urteilsspruch in der Kritik

Ich finde das Urteil ist o.k. Und keineswegs zu hart. Die Jungs wußten ganz genau, was sie taten.
Wahrscheinlich werden sie ja doch wieder wegen guter Führung ect. vorzeitig entlassen.:icon_eyecrazy:
 
S

selcuk1972

Guest
AW: Münchener Urteilsspruch in der Kritik

Die Realität sieht anders aus. Schlägt ein Deutscher einen Ausländer, dann besteht oft der Verdacht, dass ein deutscher Täter aus Rassismus gehandelt hätte. Wenn ein Ausländer einen Deutschen schlägt, dann wäre das unmöglicht, dass der Ausländer aus rassistischen Motiven gehandelt hätte. Ebenfalls kriegen Ausländer geringere Strafen bei Erstverbechen, da sie ja in einer anderen Kultur u.s.w. ausfgewachsen sind. Du kannst mir sagen was du willst Kollege, aber wir Ausländer haben wirklich die besseren Karten vor einem Gericht.
Für diese beiden Täter aus München gilt das nicht mehr, da sie schon Serientäter sind und was für welche!!! Die Verdienen keine Chancen mehr. Die sollen in ihrem Gefängnis zu Tode vergammeln...

İn dem fall glaube ich hat der türke nicht die besseren karten.wenn er ganz viel pech hat, wird er ein drittel der strafe (12 jahre) absitzen und kommt dan vor das auslaendergericht wobei diese ihn direkt in die türkei abschieben.Und wenn er bischen glück hat darf er nur die halbstrafe absitzen und wird dann erst abgeschoben.ich finde das ist dann eine doppelte bestrafung.
 

Brunhilde82

Forumskönigin
AW: Münchener Urteilsspruch in der Kritik

İn dem fall glaube ich hat der türke nicht die besseren karten.wenn er ganz viel pech hat, wird er ein drittel der strafe (12 jahre) absitzen und kommt dan vor das auslaendergericht wobei diese ihn direkt in die türkei abschieben.Und wenn er bischen glück hat darf er nur die halbstrafe absitzen und wird dann erst abgeschoben.ich finde das ist dann eine doppelte bestrafung.


meiner meinung nach nicht strafe genug!
 

Kleopatra

New Member
AW: Münchener Urteilsspruch in der Kritik

İn dem fall glaube ich hat der türke nicht die besseren karten.wenn er ganz viel pech hat, wird er ein drittel der strafe (12 jahre) absitzen und kommt dan vor das auslaendergericht wobei diese ihn direkt in die türkei abschieben.Und wenn er bischen glück hat darf er nur die halbstrafe absitzen und wird dann erst abgeschoben.ich finde das ist dann eine doppelte bestrafung.

Meiner Meinung auch nicht... es sollten beide abgeschoben werden, denn im Grunde zahlt Vater Staat die nächsten Jahre!!
 

Brunhilde82

Forumskönigin
AW: Münchener Urteilsspruch in der Kritik

Meiner Meinung auch nicht... es sollten beide abgeschoben werden, denn im Grunde zahlt Vater Staat die nächsten Jahre!!
ja der meinung bin ich auch... generell sollten die strafen für ausländer verschärft werden..... das ganze blaaaa von wegen migranten usw.. sobald hier einer geboren und aufgewachsen ist sollte er die gleiche bestrafung wie jeder andere auch! und vll sogar n tocken härter, damit unsere jugendliche nicht auf die idee kommen: ach ich komm glimpflich aus der sache raus
 
S

selcuk1972

Guest
AW: Münchener Urteilsspruch in der Kritik

also ob man den griechen abschieben kann, das weis ich nicht.aber bei dem türken kann ich es mir vortstellen. Bei auslaendern bei denen die strafe mehr als 3 jahre betraegt , die werden abgeschoben.Wenn der türke glück hat sitzt er nur die halbstrafe ab , das heis 6 jahre und wird dann abgeschoben.ansonten mus er ein drittel der strafe absitzen
 
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