Alubehütet
Well-Known Member
DAS fand ich auch einen strategischen Fehler. Scheiße, hat das noch jemand außer mir bemerktWarum hat Böhmermann seinen Vortrag mit türkischen Untertiteln unterlegt?
Böhmermann hat geradezu dazu eingeladen, die eine Minute Gedicht herauszupräparieren und aus dem 10-Minuten-Kontext zu isolieren. Wissend, daß das, einmal ausgestrahlt, natürlich, wie auch immer, viral gehen würde. Ein guter Anwalt hätte darauf abgehoben. Und darauf bestanden, daß man diese eine Minute auch aus dem Kontext herauslösen muß, weil Böhmermann sie durch die Untertitel selber aus demselben herausgelöst hat. Er hat eben nicht seinen gesamten Rant untertitelt.
Nur hat sich ein guter Anwalt nicht für Erdogan hergegeben. Obwohl Böhmermann noch geraten hatte: Herr Erdogan, nehmen Sie sich einen guten Anwalt, zum Beispiel unseren Herrn Doktor Scherz ... Daran alleine schon hätte ein guter Berater Erdogan dahingehend beraten müssen, daß seine Klage aussichtslos ist und ihn nur noch lächerlicher macht.
Doch. Die anderen können das gucken. Aber sollen uns in Ruhe lassen. Ich rege mich auch nicht auf über jedes Merkel-Hitlerbärtchen-Foto in griechischen oder jetzt türkischen Zeitungen, auch wenn ich das mitkriege. Ich will mich da nicht in griechische oder türkische Mentalität hineindenken, ob das jetzt eine Beleidigung ist."Wir Deutsche" sind vielleich noch auf einem AfD-Treffen in Mecklenburg unter uns, auf keinen Fall im deutschen Fernsehen.
Und weil das auch diskutiert wurde: Erdogan hat Merkel nicht „Nazi“ genannt. Er hat gesagt „Du wendest Nazi-Methoden an“. Sehe ich schon noch einen Unterschied.
Doch.Überdies unterscheidet unsere Rechtsordnung, allen voran das Grundgesetz, nicht zwischen Deutschen und Nichtdeutschen.
Nein.Träger der Grundrechte sind alle Menschen, nicht nur Deutsche.
Da gab es neulich noch ein Grundsatzurteil zu. Nichtdeutsche haben in Deutschland kein Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit. Auch Herr Erdogan nicht. Das gibt auch das Völkerrecht nicht her.
Sofern es um Beleidigung geht, ja. Hat er ja auch gemacht. In der verschärften Situation, Stichwort Schah-Paragraph, mit ausdrücklicher Genehmigung der Bundesregierung. Hat ihn auch niemand bestritten.Herr Erdogan hat also jedes Recht, einen vermeintlichen Artikel 1-Verstoß geltend zu machen. Ob das Gericht ihm zustimmt, ist eine andere Frage.