Mal über Erdoğan plaudern

Alubehütet

Well-Known Member
Warum hat Böhmermann seinen Vortrag mit türkischen Untertiteln unterlegt?
DAS fand ich auch einen strategischen Fehler. Scheiße, hat das noch jemand außer mir bemerkt :D

Böhmermann hat geradezu dazu eingeladen, die eine Minute Gedicht herauszupräparieren und aus dem 10-Minuten-Kontext zu isolieren. Wissend, daß das, einmal ausgestrahlt, natürlich, wie auch immer, viral gehen würde. Ein guter Anwalt hätte darauf abgehoben. Und darauf bestanden, daß man diese eine Minute auch aus dem Kontext herauslösen muß, weil Böhmermann sie durch die Untertitel selber aus demselben herausgelöst hat. Er hat eben nicht seinen gesamten Rant untertitelt.

Nur hat sich ein guter Anwalt nicht für Erdogan hergegeben. Obwohl Böhmermann noch geraten hatte: Herr Erdogan, nehmen Sie sich einen guten Anwalt, zum Beispiel unseren Herrn Doktor Scherz ... Daran alleine schon hätte ein guter Berater Erdogan dahingehend beraten müssen, daß seine Klage aussichtslos ist und ihn nur noch lächerlicher macht.
"Wir Deutsche" sind vielleich noch auf einem AfD-Treffen in Mecklenburg unter uns, auf keinen Fall im deutschen Fernsehen.
Doch. Die anderen können das gucken. Aber sollen uns in Ruhe lassen. Ich rege mich auch nicht auf über jedes Merkel-Hitlerbärtchen-Foto in griechischen oder jetzt türkischen Zeitungen, auch wenn ich das mitkriege. Ich will mich da nicht in griechische oder türkische Mentalität hineindenken, ob das jetzt eine Beleidigung ist.

Und weil das auch diskutiert wurde: Erdogan hat Merkel nicht „Nazi“ genannt. Er hat gesagt „Du wendest Nazi-Methoden an“. Sehe ich schon noch einen Unterschied.
Überdies unterscheidet unsere Rechtsordnung, allen voran das Grundgesetz, nicht zwischen Deutschen und Nichtdeutschen.
Doch.
Träger der Grundrechte sind alle Menschen, nicht nur Deutsche.
Nein.

Da gab es neulich noch ein Grundsatzurteil zu. Nichtdeutsche haben in Deutschland kein Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit. Auch Herr Erdogan nicht. Das gibt auch das Völkerrecht nicht her.

Herr Erdogan hat also jedes Recht, einen vermeintlichen Artikel 1-Verstoß geltend zu machen. Ob das Gericht ihm zustimmt, ist eine andere Frage.
Sofern es um Beleidigung geht, ja. Hat er ja auch gemacht. In der verschärften Situation, Stichwort Schah-Paragraph, mit ausdrücklicher Genehmigung der Bundesregierung. Hat ihn auch niemand bestritten.
 

EnRetard

Well-Known Member
DAS fand ich auch einen strategischen Fehler. Scheiße, hat das noch jemand außer mir bemerkt :D
Und du bist also davon ausgegangen, dass niemand sonst das bemerkt haben - und deinen Vortrag als Blödsinn entlarven würde?

Zum Thema Menschenrechte und Grundrechte:
Deutschen- und Jedermanngrundrechte
Viele Grundrechte lassen jede natürliche Person, also jeden Menschen, als geeigneten Träger zu (Jedermanngrundrechte, Menschenrechte). Andere, die in besonderem Zusammenhang zur demokratischen Willensbildung stehen und somit primär an die deutsche Staatsbürgerschaft anknüpfen, berechtigen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 GG (Deutschengrundrechte, Bürgerrechte). Das ist insoweit unproblematisch, als Nicht-Deutsche nach herrschender Meinung sich, wenn der persönliche Schutzbereich eines spezielleren Grundrechtes nicht eröffnet ist, stattdessen auf die Allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG berufen können. Deutschengrundrechte sind Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), Art. 9 Abs. 1 GG (Vereinigungsfreiheit), Art. 11 GG (Freizügigkeit), Art. 12 GG (Berufsfreiheit), Art. 16 GG (Schutz vor Entziehung der Staatsbürgerschaft und vor Auslieferung) und das grundrechtsgleiche Recht des Art. 38 GG (Wahlrecht).
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzbereich#Deutschen-_und_Jedermanngrundrechte
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Nach Aussage von seinem Anwalt Mustafa Kaplan fühlt sich Erdogan in seiner Menschenwürde, Art. 1, verletzt. Seine Berechtigung, diese Verletzung geltend zu machen, dürfte zwischen uns unstrittig sein.
 

Doris

Well-Known Member
Gegen 34 ehemalige Mitarbeiter des staatlichen Senders TRT sind in der Türkei Haftbefehle erlassen worden. Das meldet die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu. Demnach werde ihnen vorgeworfen, die verschlüsselte Messenger-App ByLock genutzt zu haben. Die Regierung in Ankara sieht darin ein Kommunikationsmittel der Anhänger des in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen. (Quelle: Zeit.de)

Ich bin schon ganz gespannt, wieviele Personen es wohl zum Jahrestag des angeblichen Putsches noch erwischen wird, wenn schon die Nutzung einer App reicht, um verhaftet zu werden.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Wie auch? Den verstehe ich auch nicht und mir muss man den nicht erst wohlwollend übersetzen...
Sagte ich ja. Viele Deutsche verstehen ihn auch nicht. Und finden auch, mit dem Gedicht sei er zu weit gegangen. Und was an dem witzig sein soll, erschließt sich auch vielen nicht.

Das ist ein sehr spezieller Humor für Abiturienten mit zu viel Tagesfreizeit. ZDFneo eben.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Ich bin schon ganz gespannt, wieviele Personen es wohl zum Jahrestag des angeblichen Putsches noch erwischen wird, wenn schon die Nutzung einer App reicht, um verhaftet zu werden.
Das Problem ist, daß das tatsächlich eine Messenger-App war für die Gülen-Bewegung, sagt der Entwickler auch offen. Weshalb das so Features hatte wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, was damals avantgardistisch war und Whatsapp nötigte, das nachzurüsten; später dann VPN.

Aber sie war eben auch ganz normal über die Apple- und Google-Stores beziehbar. Also nicht exklusiv für Gülen-Leute.
 

Doris

Well-Known Member
Das Problem ist, daß das tatsächlich eine Messenger-App war für die Gülen-Bewegung, sagt der Entwickler auch offen. Weshalb das so Features hatte wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, was damals avantgardistisch war und Whatsapp nötigte, das nachzurüsten; später dann VPN.

Aber sie war eben auch ganz normal über die Apple- und Google-Stores beziehbar. Also nicht exklusiv für Gülen-Leute.
Eine Messenger App ist eine Messenger App. Dass das eine Berechtigung für eine Verhaftung bietet, ist schon abenteuerlich.

By the Way: VPN gbt es es seit Urzeiten und ist keine Weiterentwichlung einer peer to peer Verbindung..
 
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