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pauline09
Guest
AW: mit 12 praktikum
Fragt sich, was die da möchten. Vermutlich genügt eine Bescheinung Eures Arztes, dass sie keine ansteckenden Krankheiten hat.
Sonst müsstet Ihr eventuell zusätzlich zum Gesundheitsamt und Euch eine Bescheinigung abholen, dass sie dort an einer so genannten Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln (oder nach dem Infektionsschutzgesetz oder so ähnlich) teilgenommen hat. Das ist ein ca. einstündiger Vortrag, für den man sich einen Termin holen und 20 oder 30 Euro berappen muss. Da müsstest Du Dich beim Gesundheitsamt erkundigen: http://www.crailsheim.de/index.php?id=1854&datentyp=verfahren&datenid=1272073
Aber frag erstmal die Lehrerin, was überhaupt verlangt wird. So viel wird das nicht sein. Bei meinem Sohn war das inkl. ärztlicher Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erst notwendig, als er die Ausbildung angefangen hat; bei einschlägigen Schulpraktika davor interessierte das nicht.
Da ist sie ganz normal über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Genau wie im normalen Schulunterricht.
http://www.uk-bw.de/versicherte/kinder-schueler-studierende/schulen.html
an das gesundheitszeugniss,hab ich ja nun gar nicht gedacht....das werde ich mal gleich mit am 22ten zur sprache bringen......
Fragt sich, was die da möchten. Vermutlich genügt eine Bescheinung Eures Arztes, dass sie keine ansteckenden Krankheiten hat.
Sonst müsstet Ihr eventuell zusätzlich zum Gesundheitsamt und Euch eine Bescheinigung abholen, dass sie dort an einer so genannten Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln (oder nach dem Infektionsschutzgesetz oder so ähnlich) teilgenommen hat. Das ist ein ca. einstündiger Vortrag, für den man sich einen Termin holen und 20 oder 30 Euro berappen muss. Da müsstest Du Dich beim Gesundheitsamt erkundigen: http://www.crailsheim.de/index.php?id=1854&datentyp=verfahren&datenid=1272073
Aber frag erstmal die Lehrerin, was überhaupt verlangt wird. So viel wird das nicht sein. Bei meinem Sohn war das inkl. ärztlicher Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erst notwendig, als er die Ausbildung angefangen hat; bei einschlägigen Schulpraktika davor interessierte das nicht.
dann hab ich da mal auch ne frage ...wie sieht es denn damit aus wenn sie da nen unfall hat....(trau mich gar nicht zu fragen![]()
Da ist sie ganz normal über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Genau wie im normalen Schulunterricht.
http://www.uk-bw.de/versicherte/kinder-schueler-studierende/schulen.html